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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE nach Heirat in Dänemark
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Beitrag begonnen von Jannis am 08.01.2017 um 13:43:32

Titel: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Jannis am 08.01.2017 um 13:43:32
Hallo liebe Leute,

Ich bin ganz neu hier, weil ich gerdade am recherchieren bin.
Meine Freundin und Ich möchten diesen Sommer in Dänemark heiraten und danach in Deutschland leben.
Sie ist Chinesin, ich bin Deutscher. Meine Frage ist nun , ob man nach der Heirat, in Deutschland problemlos die Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann? Ich bin da aus meiner Recherche bisher nich wirklich schlüssig geworden.
Zur Information: Sie wird mit einem Schengen Visum einreisen.

Vielleicht habt ihr da schon Erfahrungen oder kennt euch da irgendwie aus.

Vielen vielen Dank

Jannis

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 13:46:42

Jannis schrieb am 08.01.2017 um 13:43:32:
Meine Frage ist nun , ob man nach der Heirat, in Deutschland problemlos die Aufenthaltsgenehmigung beantragen kann?

Für die Erteilung einer AE fehlt es dann an der Einreise mit dem erforderlichen Visum.

Also nein, das geht nicht bei Einreise mit Schengenvisum.

Wurde bereits vom BVerwG entschieden: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219/1#1

Du wirst sicher eine Reihe anderer Meinungen hören - besonders gern von solchen, bei denen das anders entschieden wurde oder von denen, die an solcher Rechtsberatung verdienen -, aber diese anderen Meinungen sind falsch.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Jannis am 08.01.2017 um 13:58:06
Oh das sind ja schlechte Nachrichten, das heißt sie müsste zurück nach China fliegen, dort das Visum beantragen und dann wieder nach Deutschland? Oh mann oh mann.

Eine Frage hab ich noch.
Das Gesetzt in China schreibt vor, dass der Mann mindestens 22 Jahre alt sein muss um zu heiraten. Ich bin erst 20.
Spielt das eine Rolle wenn wir in Europa heiraten?
Oder höchstens das die Heirat in China nicht anerkannt wäre?

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 14:09:05
Naja......

Wie sollen wir das beantworten? Auf der einen Seite ist deine Frage nachvollziehbar aber auf der anderen Seite hättest du nicht dieses Problem wenn du durch ein deutsches Standesamt heiraten würdest. Denn deutsche Standesämter prüfen solche Sachen auch ab und müssen entsprechende Fragen rechtsverbindlich beantworten können. Du willst aber vor einem dänischen Standesamt heiraten. Also müsste man dich auf die dänische Beratung verweisen.


Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von reinhard am 08.01.2017 um 14:13:53

Jannis schrieb am 08.01.2017 um 13:58:06:
Oh das sind ja schlechte Nachrichten, das heißt sie müsste zurück nach China fliegen, dort das Visum beantragen und dann wieder nach Deutschland? Oh mann oh mann.


Ja.

Oder Ihr organisiert es anders: Sie beantragt gleich ein Einwanderungsvisum (D-Visum zum Heiraten), und Ihr heiratet in Deutschland.

Geht sowieso schneller und billiger als das Heiraten in Dänemark.




Zitat:
Das Gesetzt in China schreibt vor, dass der Mann mindestens 22 Jahre alt sein muss um zu heiraten. Ich bin erst 20.
Spielt das eine Rolle wenn wir in Europa heiraten?
Oder höchstens das die Heirat in China nicht anerkannt wäre?


Das spielt in Deutschland oder Dänemark keine Rolle. Da müssen beide 18 sein.

Kann das höchstens in China problematisch sein, aber das muss sie rausfinden, falls sie das wichtig findet.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 14:41:46

Jannis schrieb am 08.01.2017 um 13:58:06:
Oh das sind ja schlechte Nachrichten,

Was erwartest Du, wenn sie im Schengen-Visumantrag unterschriftlich versichert, rechtzeitig auszureisen und es dann nicht tut?

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Obst88 am 08.01.2017 um 19:31:01

reinhard schrieb am 08.01.2017 um 14:13:53:
Geht sowieso schneller und billiger als das Heiraten in Dänemark.


Heiraten in Dänemark kann man je nach Standesamt in wenigen Tagen. Schneller geht es also nicht und billiger wird es auch nicht, da für D Behörden Dokumente übersetzt und legalisiert werden müssen, die vorher natürlich auch noch beschafft werden müssen, die die Dänen nicht haben möchten.
Du ziehst in deine Überlegungen sicher noch weitere Dinge mit ein, aber so wie du es geschrieben hast, ist es nicht richtig.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von reinhard am 08.01.2017 um 22:08:41
Wenn man in Dänemark heiratet und nach China zurückkehrt, um dann ein D-Visum zu beantragen, ist das teurer als das Heiraten und Gleich-Hierbleiben in Deutschland.

Wenn man in Dänemark heiratet, um dann im Visum-Verfahren von China aus die Urkunden vorzulegen und die Ehefähigkeit gegenüber den deutschen Behörden nachweisen zu müssen, dauert es länger als das Heiraten und Hierbleiben in Deutschland.

Du vergisst einfach 90 Prozent der notwendigen Kosten und Überprüfungen, wenn Du glaubst, das Heiraten in Dänemark wäre für eine Chinesin mit Besuchsvisum schnell und billig zu haben – nur, wenn sie hinterher nicht in Deutschland, sondern in China wohnen will. Das solltest Du ehrlicherweise dazu schreiben, damit der TS nicht unnötig verwirrt wird.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von grisu1000 am 09.01.2017 um 01:43:07

reinhard schrieb am 08.01.2017 um 22:08:41:
u vergisst einfach 90 Prozent der notwendigen Kosten und Überprüfungen, wenn Du glaubst, das Heiraten in Dänemark wäre für eine Chinesin mit Besuchsvisum schnell und billig zu haben 


Der größte Kostentreiber wird sein das man dann zwei Reisen nach Europa braucht. Eine zur Eheschlißung und eine zum Familiennachzug. Bei deutschem Visum zur Eheschließung eben nur zur Heirat und hierbleiben.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Obst88 am 09.01.2017 um 07:48:16

reinhard schrieb am 08.01.2017 um 22:08:41:
Du vergisst einfach 90 Prozent der notwendigen Kosten und Überprüfungen, wenn Du glaubst, das Heiraten in Dänemark wäre für eine Chinesin mit Besuchsvisum schnell und billig zu haben


Das habe ich nicht vergessen, ich schrieb ja, dass du sicherlich weitere Dinge in deine Überlegungen mit einbezogen hast. Das Heiraten an sich ist in Dänemark aber schneller und günstiger erledigt.
Von den Gesamtkosten der FZF (2 Flüge) her magst du dann am Ende recht haben, die Geburtsurkunde und der Ledigkeitsnachweis sind aber auch nicht ganz kostenlos.

Titel: Re: AE nach Heirat in Dänemark
Beitrag von greenock am 09.01.2017 um 12:08:44

reinhard schrieb am 08.01.2017 um 14:13:53:
Ja.

Oder Ihr organisiert es anders: Sie beantragt gleich ein Einwanderungsvisum (D-Visum zum Heiraten), und Ihr heiratet in Deutschland.

Geht sowieso schneller und billiger als das Heiraten in Dänemark.


.


Wir wissen aber nicht, wie alt die Freundin ist.
Sollte sie noch nicht 20 Jahre alt sein, darf sie in China  nicht heiraten und es gäbe Probleme, die erforderlichen Papiere für die Heirat in DE zu bekommen.

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