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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Frage über §9 Abs. 3 Satz 1
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Beitrag begonnen von stevienguyen am 03.01.2017 um 22:45:45

Titel: Frage über §9 Abs. 3 Satz 1
Beitrag von stevienguyen am 03.01.2017 um 22:45:45
Hi.

Sowie ich über §9 Abs. 3 Satz 1 verstehe dass man die Nebenbestimmung( Zb Nur gültig für die Ausübung einer Beschäftigung Als X bei Firma Y)  streichen lassen kann wenn man genug 3 Jahre arbeitet ( Zb 4 jahre studieren und 1 jahre als 18 arbeiten ) . Die Frage ist was passiert wenn man die Nebenbestimmung streichen lässt.  Die Aufenhaltitel ist immer noch gültig wenn man kein Job bei Firma Y  hat und kann jeden Job annehmen( muss nicht in den Bereich,den man studiert ist . Oder wie soll ich über   §9 Abs. 3 Satz 1  verstehen

VG
Stevie

Titel: Re: Frage über §9 Abs. 3 Satz 1
Beitrag von Aras am 03.01.2017 um 23:02:34
Genau so ist es.

Titel: Re: Frage über §9 Abs. 3 Satz 1
Beitrag von stevienguyen am 03.01.2017 um 23:21:48
Danke für deine schnelle Antwort . Aber wenn es so ist welche aufenhaltitel wurde  jetzt erteilt weil 18abs 4 wurde erteilt nur wenn das Job in bereich ,den man studiert ist

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