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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einreise mit d visum wass jezt
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Beitrag begonnen von Haris232323 am 28.12.2016 um 17:25:19

Titel: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 28.12.2016 um 17:25:19
Hallo
Ich hab von der AV in Skopje ein FZF  visum bekommen und will jz zu meinem deutschen Freund des Vaters meines kindes zusammenziehen.
Wass genau muss  ich nach meiner Einreise in Deutschland  tun 
Ich weiss nur dass ich mich bei der ABH melden und weiterr....
Mfg

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von okatomy am 28.12.2016 um 17:58:42
1. Wohnsitz anmelden bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes (Du und dein Kind). GGf. musst du dich auch direkt bei der ABH den Wohnsitz anmelden, ist je nach Wohnort unterschiedlich geregelt.

2. Dich um eine KV für dich und dein Kind kümmern.

3. AE für dich bei der ABH des Wohnortes beantragen.

4. Je nach Einkommensverhältnissen deines Freundes beantragt Ihr als Familie Sozialleistungen oder auch nicht.

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 28.12.2016 um 18:21:23
Also mein freund ist arbeitslos und ich kann ja sowieso nicht mit dem kleinen sofort arbeiten wie maechen vir dass mit ker KV
und unser kleiner hat immer noch  kein Kindergeld bekommen werde ich dass geld dass ich fur ihn nicht bekommen habe krigen und wass schteht mir alles zu?

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Aras am 28.12.2016 um 18:25:27
Kindergeld gibt es nur, wenn man tatsächlich mit dem Kind in Deutschland lebt.
Und wenn ihr eh beide arbeitslos seid, dann seid ihr eh ein Fall fürs Jobcenter. Das zahlt dann auch für KV

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von okatomy am 28.12.2016 um 18:30:08
Wenn dein Freund Arbeitslos ist dann bezieht er ALG 1 oder bereits Sozialleistungen ( ALG 2, Harz 4) ?

Im 2. Fall wirst du und das Kind in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und werdet über das Jobcenter die KV bezahlt bekommen.

Kindergeld wird mit ALG 2 gegengerechnet und kann auch erst mit Wohnsitznahme des Kindes hier in Deutschland von einem der Elternteile beantragt werden. Du kannst Kindergeld erst beantragen wenn du im Besitz der AE bist.

Rückwirkend wird da kein Kindergeld gezahlt werden, erst ab Wohnsitznahme  und AE Besitz gehts los, wird aber wie gesagt mit Sozialleistungen gegengerechnet.

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 28.12.2016 um 22:00:11
Und dass haeis ich würde mit mein kind viel bekommen biss ich arbeiten kann?

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Aras am 28.12.2016 um 22:22:13
Genau. Du würdest mit deinem Kind am Existenzminimum leben bis das Kind 3 Jahre alt ist. Danach wird dann das SGB II Sanktionsregime dich zur Erwerbstätigkeit motivieren.

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 28.12.2016 um 22:47:02
Nein nein natürlich werde ich nicht warten bis  sie Sanktionen mir gegenuber verwenden ich warte nir solange mein kind zum Kindergarten geht dann fang ich an zu arbeiten..

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 29.12.2016 um 22:09:20
Hallo
Isch schreib wieder weil ich nich Begreifen kann warum mein kind nich Anspruch auf Nachzahlung  des Kindergeldes hat sein Vater ist ja in Deutschland und ist Steuerpflicht und hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
User kind ist ja nich schuld dass es nich von anfang an in deutschland ist....

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von deerhunter am 29.12.2016 um 22:21:13
Weil es so ist. Wenn das Kind offiziell in Deutschland ist und angemeldet gibt es Kindergeld

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Haris232323 am 29.12.2016 um 23:07:31
Danke für die schnelle Antwort

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von KaGe am 30.12.2016 um 13:11:46

Haris232323 schrieb am 28.12.2016 um 22:47:02:
ich warte nir solange mein kind zum Kindergarten geht 

Darf man fragen, wie alt das kleinste Kind jetzt ist?
Weißt du, ab wann in D Kinder in die Tagesbetreuung können?
Andere Frage: Könnte dein Freund sofort/möglichst bald beginnen zu arbeiten, weil er ja jetzt eine große Familie zu versorgen hat?
Ich denke, du hast das mit den Sanktionen nicht richtig verstanden.
Für die Bewilligung des Kindergeldes (für alle Kinder) benötigst du viele Nachweise.
Bitte bring die mit nach D.
Nach der Antragstellung dauert es nochmals sehr lange, bis die Kindergeldstelle (Familienkasse) das Kindergeld bewilligt.
Im übrigen ist das für euch nicht so dringend wichtig, weil das Jobcenter die Kindergeldsumme verrechnet. Es gibt also  nicht mehr Geld, wenn man kleine Kinder und Hartz 4 hat.

Hat dein Freund denn Platz für alle in seiner Wohnung?

Titel: Re: Einreise mit d visum wass jezt
Beitrag von Saxonicus am 30.12.2016 um 14:58:40

Haris232323 schrieb am 28.12.2016 um 18:21:23:
Also mein freund ist arbeitslos und ich kann ja sowieso nicht mit dem kleinen sofort arbeiten 

Warum kannst Du nicht arbeiten und sich Dein Freund/Mann um das Kind kümmern, wenn er ohnehin arbeitslos ist ?

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