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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
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Beitrag begonnen von Hamdinrw am 19.12.2016 um 14:33:53

Titel: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von Hamdinrw am 19.12.2016 um 14:33:53
Ich bin hamdi 19j. Alt in DE geboren, bin damals aus deutschland ausgewandert in die Schweiz. Mein vater hat einen deutschen Pass und wohnt in der schweiz , Meine mutter in deutschland unbefristet aufenthaltstitel.
Ich bin damals 8 monate nicht in Deutschland geblieben und damit is mein Aufenthalt gelöscht worden. Habe türkischen pass und aufenthaltstitel B [6jahre] [CH]


Ich habe ein grosses problem bin seit 3 wochen in deutschland bei meiner mutter und möchte hier wieder wohnen und arbeiten , war beim ausländeramt und die frau sagte mir ich soll ein Arbeitsvertrag vorzeigen damit ich einen aufenthaltstitel beantragen kann. Die arbeitstelle will aber zuerst einen Aufenthaltstitel
Von mir damit ich anfangen kann zu arbeiten. Nunja was kann ich jetzt tuhen denn es ist ein gegenspiel und ich habe nicht viel ahnung von den gesetzen mit Aufenthalt. Ein vorvertrag dürfen die Teilzeitbüros nichtmehr machen. Danke im Vortaus für ihre Antworten ::)  :-? Bitte leute die sich sehr gut auskennen mit diesem thema zu antworten

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von okatomy am 19.12.2016 um 14:52:28
Für eine AE brauchst du immer einen konktreten Grund, einer von vielen wäre eine Arbeitsstelle.

Dein aktueller Grund Arbeitssuche rechtfertigt keine AE.

Du musst also weiter dich bewerben, eine Arbeitsstelle finden und mit dem Vorvertrag dann eine AE beantragen.

Du solltest nicht dauerhaft in Deutschland bleiben da du die 90 Tage visafreie einreise ja ggf. noch für Bewerbungsgespräche brauchst.

Kann jetzt nicht erkennen dass dir die ABH was falsches gesagt hat.

Du kannst mal prüfen ob auch dies für ich zutrifft:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/37.html

Ohne eigene Arbeit könnte die AE dann mit einer VE z.b. von deiner Mutter oder Vater gegeben werden.

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von Hamdinrw am 19.12.2016 um 15:09:26
Danke erstmal für deine schnelle antwoet . Ich habe eine arbeitsstelle die eine Stelle für mich hätte aber sie wollen einen aufenthaltstitel von mir haben. Ps : bin in DE geboren und habe mich bis 14 hier aufgehalten falls das irgendwas ändert

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von okatomy am 19.12.2016 um 15:13:09
Ohne schriftliche zusage der Arbeitsstelle wird das mit der AE aber meiner Meinung nach nichts.

Wenn diesen - ich vermute mal - Zeitarbeitsfirmen das Verfahren zu kompliziert ist musst du wohl eine direkte Anstellung suchen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von Hamdinrw am 19.12.2016 um 15:18:21
Nun ja die teilzeitbüros können keinen vorvertrag geben weil das illegal wäre habe aber so ein brief bekommen bringt mir das etwas http://www.fotos-hochladen.net/view/image8y4qlvmkxf.jpg

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von Hamdinrw am 19.12.2016 um 15:22:46
Könnte mir ein Anwalt viel behilflich sein bei diesem Thema Aufenthaltsgenemigung und hier der Brief http://www.fotos-hochladen.net/view/image8y4qlvmkxf.jpg

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von reinhard am 19.12.2016 um 15:47:39

Hamdinrw schrieb am 19.12.2016 um 15:18:21:
Nun ja die teilzeitbüros können keinen vorvertrag geben weil das illegal wäre


Sie können, aber sie wollen nicht.

Du musst Dir andere Arbeit suchen. Die meisten kennen das Verfahren und geben Dir einen Vorvertrag.

Du kannst ja jederzeit in die Schweiz zurück und es dann nochmal versuchen.

Titel: Re: Aufenthaltstitel / Arbeitsgenemigung
Beitrag von Petersburger am 20.12.2016 um 05:01:14

Hamdinrw schrieb am 19.12.2016 um 15:18:21:
Nun ja die teilzeitbüros können keinen vorvertrag geben weil das illegal wäre

Das ist völliger Unfug.

Selbstverständlich kann man einen Vertrag schließen. Wenn in diesem Vertrag steht, dass er nicht in Kraft tritt, bevor alle erforderlichen Erlaubnisse vorliegen, dann ist das absolut klar und sauber.


Dein Brief ist gar nichts. "Können berücksichtigen" heißt absolut nichts und bringt Dich nicht voran. Auch nicht mit Anwalt.

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