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Beitrag begonnen von chilindrina am 12.12.2016 um 09:34:13

Titel: Ortsabwesenheit
Beitrag von chilindrina am 12.12.2016 um 09:34:13
Hallo liebe Leute,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin trotz erstelle ich meine Frage:
- wie lange darf ein ALGII Empfänger Ort abwesend sein?
- was passiert wenn die Ortsabwesenheit länger ist las das erlaubt?
Vielen Dank für eure Hilfe.
chilindrina :-)

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von Aras am 12.12.2016 um 10:11:40
Bis zu 21 Tage im Jahr. Der ALG-II sollte sich die ortsabwesenheit erlauben lassen. Erscheint der Erwerbslose Leistungsempfänger nicht zum daran anschließenden Meldetermin und kann sich nicht entschuldigen, dann können die Leistungen für ihn eingestellt werden.

http://www.gegen-hartz.de/mobile/mobil/hartz-4-ratgeber/ortsabwesenheit-im-sgb-ii.php

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von chilindrina am 12.12.2016 um 11:40:36
Hallo,
danke für die Antwort. In meine Fall : ich bin in eine Bedarfsgemeinschaft. Ich möchte nach meine Heimatland fliegen für 4 Wochen. Das muss ich natürlich melden, wenn ich die Zustimmung erhalte, werden die Leistungen gekürzt?
Perú ist nicht gerade um die Ecke, man fliegt 16 Std. ohne die Zwischenstopps zu zählen, kostet sehr teuer und meine Familie habe ich seit 15 Jahren nicht mehr gesehen. Deshalb war meine Frage. Danke

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von Aras am 12.12.2016 um 12:00:02
Kommt halt drauf an ob du überhaupt ein Problem hast. Wenn du bspw. eigenes Einkommen hast und nur ALG II beziehst, weil dein Mann kein Einkommen hat oder bspw.  Nicht zur Arbeitsmarktingegration verpflichtet bist weil du ein unter Dreijähriges Kind betreust, dann besteht einfach kein Problem.

Aber sowas hast du nicht vorgebracht.

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von KaGe am 12.12.2016 um 12:04:25

chilindrina schrieb am 12.12.2016 um 11:40:36:
Ich möchte nach meine Heimatland fliegen für 4 Wochen.

Die 21 Tage sind Kalendertage, das sind insgesamt nur 3 Wochen.
Ich empfehle dir, schriftlich beim Jobcenter diese Zustimmung zur Ortsabwesenheit zu beantragen.
Für 7 Tage wird man dir dann kein Alg2 bezahlen. Für die 21 Tage aber schon.


Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von chilindrina am 12.12.2016 um 13:28:49
Hallo,
vielen dank euch beide, für eure Antworten, meine Zweifeln sind verschwunden. Ich werde mein Fall persönlich erklären und anschließlich schriftlich beantragen. Mal sehen was sie sagen. Vielen Dank und schön Tag noch.
chilindrina

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von KaGe am 12.12.2016 um 14:08:34

chilindrina schrieb am 12.12.2016 um 13:28:49:
Mal sehen was sie sagen.

Warum fragen und sagen??
Sie müssen dir sowieso etwas Schriftliches schicken.
Also schriftlich beantragen, gut begründen und im Jobcenter abgeben.

Die haben Bearbeitungszeiten!!

In der Zustimmung steht dann wahrscheinlich auch, daß du dich gleich nach deiner Rückkehr persönlich im JC vorstellen sollst.

Viel Glück!

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von deerhunter am 12.12.2016 um 17:43:30
Darauf achten, dass man eventuell nachweisen muss woher das Geld für solch eine Reise kommt! Und sich für alle Fälle die Reise (Urlaub) genehmigen lassen vom Jobcenter

Titel: Re: Ortsabwesenheit
Beitrag von chilindrina am 14.12.2016 um 07:36:25
Hallo,
vielen Herzlichen Dank für eure hilfreiche Antworten. Ich war gestern beim Jobcenter, habe ich nachgefragt. Ich muss mit meine Vermittlerin das besprechen, begründen und Antrag stellen.
Weil die Reise (kein Urlaub) nach Perú zu teuer ist habe ich meine Familie vielen Jahren nicht besuchen können. Jetzt habe ich mehr als 1 Jahr gespart nur für die Flugtickets Hin und Zurück. Ich bin freue mich dass ich nach sehr sehr lange Zeit (fast 20 Jahren) meine betagte Mutter wieder zu sehen, sie kann/darf nicht mehr hierher kommen.
Vielen Dank und schön Tag noch.

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