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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Hohe Haftstrafe
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Beitrag begonnen von maura am 29.11.2016 um 20:47:47

Titel: Hohe Haftstrafe
Beitrag von maura am 29.11.2016 um 20:47:47
Hallo, hier eine Frage von mir mit der Bitte
um Antworten.
Ein 45 jähriger Albaner, seid 1995 in Deutschland
ohne deutsche Staatsbürgerschaft, verheiratet mit
einer Frau seines Landes und 3 Kindern mit deutscher
Staatsbürgerschaft.
Dieser Mann missbraucht die Tochter seiner ersten
Ehefrau und wird zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt.
Jetzt meine Frage , nach verbüßen der Strafe ,
darf er in Deutschland bleiben oder wird er nach
Verbüßen der Haftstrafe abgeschoben ?
Danke schon mal für eure Antworten.

Titel: Re: Hohe Haftstrafe
Beitrag von Vinzent2m am 29.11.2016 um 21:11:04
Das erste was vermutlich passieren wird ist, dass die Ausländerbehörde ihn schriftlich anhört. Dann kann er sich (so von ihm gewünscht unter Hinzuziehen eines Anwalts) zu der Frage der Abschiebung und den Gründen, die seines Erachtens gegen eine Abschiebung sprechen äußern.
Wenn die Ausländerbehörde anschließend eine Ausweisungsverfügung plant, wird sie seine Lebensumstände, die Tat und sein Umgang damit sowie seine Beziehungen zu Frau und Kindern berücksichtigen.
Bei einer so hohen Verurteilung ist eine Ausweisungsverfügung, die Grundlage für eine Abschiebung aus der Haft heraus sein könnte, eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich.

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