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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung Kamerun
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Beitrag begonnen von Tjure am 28.11.2016 um 22:52:03

Titel: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Tjure am 28.11.2016 um 22:52:03
Hallo, wir waren heute Vormittag im LVR in Köln, wir möchten unsere Nichte in Kamerun, geboren im April adoptieren. Laut LVR eine Sache der Unmöglichkeit, aber man gab uns den Tip auf Familienzusammenführung. Kann uns jemand dabei Ratschläge geben wir wir das Ganze am besten anfangen?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Aras am 28.11.2016 um 22:59:36
Familienzusammenführung sonstiger Familienangehöriger gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG setzt eine außergewöhnliche Härte voraus. Sobald es quasi nur ein einziges menschenwürdiges Waisenhaus in Kamerun gibt könnte es sein dass keine außergewöhnliche Härte mehr vorliegt.

Ihr solltet die Adoption weiterhin erwägen. Nur weil es komplizierter ist als andere Adoptionen solltet ihr euch nicht verschrecken lassen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Tjure am 28.11.2016 um 23:05:01
Hallo Aras, Danke für dein Information, eine Adoption wurde allerdings als Ding der Unmöglichkeit dargestellt, wir sind auch nicht mehr die jüngsten und möchten nur unsere Nichte dort rausholen da eine Versorgung nicht gegeben ist und wir Angst um das Kind haben.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Aras am 28.11.2016 um 23:15:36
Vielleicht ist es sogar vorteilhaft, dass Kamerun kein Mitglied des Haager Adoptionsabkommens ist, da dann die Eignungsprüfung durch das deutsche Jugendamt angeblich entfällt.

Aber ich weiß nicht was du dir vorstellst. Welche außergewöhnliche Härte soll ein Leben in Kamerun darstellen? Ihr könnt theoretisch auch  monatlich Geld nach Kamerun schicken und sie in einem guten Heim unterbringen. Das wird man euch auch so vorhalten. Dann braucht ihr euch auch keine Sorgen machen

Wenn ihr das Kind aber tatsächlich nach Deutschland bringen wollt, wäre eine Adoption tatsächlich zielführend.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Tjure am 28.11.2016 um 23:21:57
Natürlich könnten wir Geld schicken, dies bedeutet aber keine Sicherheit für ein 7 Monate altes Baby. Und Kinderheime in Kamerun habe ich schon gesehen, es wird dort sicherlich alles mögliche für die Kinder getan, aber eine Familie kann man dort nicht ersetzen. Geht denn FZ nur in Härtefällen? Wie sieht es aus wenn ich vor Ort adoptiere und dann eine FZ einleite?

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Aras am 28.11.2016 um 23:35:30
Ich verstehe dich schon. Aber das ist die Argumentation welche den Nachzug deiner Nichte verneinen würde. Mir ist schon bewusst dass eine familiäre Umgebung bevorzugt wird.

Genau. Finde erstmal heraus ob das Kind durch euch in Kamerun überhaupt adoptiert werden kann.

Und gleichzeitig schauen wie du die Auslandsadoption in Deutschland anerkennen lassen kannst.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/Fragen/FAQ_node.html

Die Aussage vom LVR (was auch immer das ist) solltest du als "Wir haben zuwenig Erfahrung damit oder können keine effektive Beratung zum Thema geben." einstufen.

Ob die Auslandsadoption anerkannt werden kann musst du herausfinden. Ich kenne mich da zuwenig aus und müsste wie du mich in das Thema einlesen.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von Aras am 29.11.2016 um 00:25:10
Hab jetzt nachgeschaut.

Das LVR bietet ja eine Broschüre an:
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/zentraleadoptionsstelle/dokumente_89/Adoptionsbroschuere_2011_04_barrierefrei_inklBeiblatt.pdf
Von 45 Seiten beschäftigen sich ca. eine Seite mit der Auslandsadoption.

Also ich bleibe dabei


Aras schrieb am 28.11.2016 um 23:35:30:
Die Aussage vom LVR (was auch immer das ist) solltest du als "Wir haben zuwenig Erfahrung damit oder können keine effektive Beratung zum Thema geben." einstufen.


Und zwar damit, dass das LVR wohl keine Adoptionsvermittlungsstelle in Kamerun kennt bzw. es keine gibt.

Schaut man sich die Adoptionsstatistik von 2012 bis 2015 an
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/Adoptionen5225201127004.pdf?__blob=publicationFile
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/Adoptionen5225201137004.pdf?__blob=publicationFile
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/Adoptionen5225201147004.pdf?__blob=publicationFile
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/Adoptionen5225201157004.pdf?__blob=publicationFile

Dann wurden 2012  11 kamerunische Kinder, 2013 7 kamerunische Kinder 2014 und 2015 nur je 4 kamerunische Kinder adoptiert. Da fehlt es dann natürlich an der nötigen Erfahrung mit kamerunischen Fällen beim LVR, wenn man nicht mal sagen kann wieviele dieser 26 Fälle beim LVR mit begleitet wurden.

Darum wäre tatsächlich die eigene Überprüfung des Sachverhaltes angeraten.

Titel: Re: Familienzusammenführung Kamerun
Beitrag von erne am 29.11.2016 um 10:38:33

Tjure schrieb am 28.11.2016 um 23:21:57:
Geht denn FZ nur in Härtefällen? 


bei einer Nichte nur in *aussergewöhlichen* Härtefällen


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