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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
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Beitrag begonnen von pingula am 28.11.2016 um 21:58:22

Titel: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von pingula am 28.11.2016 um 21:58:22
Hallöchen liebe Leute,

wieder mal tuen sich Abgründe auf, die überwunden werden wollen.
Also ich D, 38, im 9.Monat schwanger, Risikoschwangerschaft. ET 07.01.2017
Er, Gambier, 29...

Zum Sachverhalt:
Er hat sich auf Zureden eines Kumpels im August 2015 als Asylsuchender aus Guinea, zarte 17 Jahre jung registrieren lassen...
Im Juli 2016 ist er nach Spanien zu seinen Familienangehörigen gereist und hat versucht dort einen gültigen Aufenthalt zu bekommen. Die Anwältin dort war sehr zuversichtlich und hat ihm gesagt, mit den Unterlagen die er hätte, könnte er problemlos nach D reisen. Gesagt, getan. An der dt. Grenze wurde er kontrolliert und er hatte einen in Spanien registrierten Paß, mit einem anderen Nachnamen, aber gleichem Geburtstag wie in seinen Angaben bei der Asylantragstellung. Das Herkunftsland ist Gambia.
Da wir aber seine korrekte Identität "haben" wollen, sprich korrektes Alter, Namen, Herkunft usw. Hat er in der Zwischenzeit in Gambia sämtliche Unterlagen anfertigen lassen. Wir alle kennen "unsichere" Herkunftsländer...
Da sein Vater mittlerweile leider verstorben ist, der bereit gewesen wäre zur Klärung beizutragen, haben wir ein riesiges Problem! Der "richtige" Paß hat mir im Original vorgelegen und ich habe damit eine Vorabzustimmung zur Vaterschaftsanerkennung gemacht.
Als nun die Pässe einbehalten wurden, wurde uns eigentlich mitgeteilt, dass der "richtige" Pass an die gambische Botschaft in Brüssel geschickt werden sollte. Dort hätten wir die Unterlagen inkl. Geburtsurkunde usw. abholen können...
Jetzt hat man sich doch anders entschieden und alles soll überprüft werden...
Plan war, Vaterschaft anerkennen, er reist nach Gambia, bekommt dort ein Visum FzF und kommt her, wir heiraten, haben dann die Urkundenüberprüfung gezahlt und alles sollte laufen.
Nachdem jetzt keine Unterlagen mehr vorhanden sind, im Original, wissen wir kaum weiter...
Haben alles einem Anwalt gegeben, der sagt nur abwarten...
Wir haben meine Originale und seine Kopien beim Standesamt abgegeben, von dort habe ich auch noch nichts gehört, würde gerne die Urkundenprüfung voran treiben, weiß aber nicht wie!
Solange seine Identität nicht geklärt ist, as gebe ich denn z.B. beim Kindergeld an???
Er hat seine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung hier nur mit der Kopie des Passes machen können, wurde von der Beamtin aber akzeptiert. Kann das Standesamt jetzt die Eintragung verweigern???

Verwirrung!
Bitte helft mir ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen...
Und entschuldigt mein verwirrendes Geschreibsel.

DANKE!

Ach ja, bei der ABH waren wir, bzw. unser Anwalt hat die Änderung der Identiät in die Wege geleitet.
Zudem habe ich ehrlich gesagt ein wenig Stress mit dem Gedanken, dass er mit der "Asylidentität" einen Arbeitsvertrag unterschreibt... Eine Arbeitserlaubnis hat er bekommen, bevor wir die Identitätsklärung "beantragt" haben...

Titel: Re: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von Aras am 29.11.2016 um 00:03:24

pingula schrieb am 28.11.2016 um 21:58:22:
Solange seine Identität nicht geklärt ist, as gebe ich denn z.B. beim Kindergeld an???

Für solche behördlichen Aufgaben gibt es Geburtsbescheinigungen vom Standesamt. Sind keine Geburtsurkunden, aber weisen zumindest nach dass ein Kind geboren wurde.


pingula schrieb am 28.11.2016 um 21:58:22:
Kann das Standesamt jetzt die Eintragung verweigern???

Nein, aber die Urkunden müssen überprüft werden.

Also sind die Urkunden jetzt alle bei der Überprüfung?

Titel: Re: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von pingula am 29.11.2016 um 05:38:54
Das kann ja lustig werden. Habe ihn vor drei Stunden wg. Untreue vor die Tür gesetzt, er will jetzt evtl das Land verlassen, demnach wird es wahrscheinlich auch keine weitere Überprüfung geben??? Geburtsbescheinigung reicht hoffentlich für die Behörden aus und ggf auch für meinen Sohn für die Zukunft?
Gott, ich dreh am Rad!
Sorry!
Weiß ehrlich gesagt grad nicht wie´s weiter gehen soll...
Danke dir Aras für die Hinweise!

Titel: Re: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von okatomy am 29.11.2016 um 07:18:51
Die UP muss ja gezahlt und beauftragt werden. Wenn das zur Zeit keiner mehr anstrebt wird die vorerst auch nicht gemacht.

Allerdings gehe ich schon noch davon aus dass er Interesse an weiterem Aufenthalt in Europa hat. Denke du hast ihn nicht das letzte mal gesehen.

Problem sind halt dann die Geburtsurkunden.

Du bist übrigens nicht verpflichtet ihn bei Geburt und bei Beantragung von Geburtsurkunde als Vater anzugeben. Du musst kein Vater nennen. Das könnte auch noch später nachgeholt werden wenn seine Identität und Loyalität zum Kind mal geklärt sind. Nur so als Hinweis

Titel: Re: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von lottchen am 29.11.2016 um 10:36:06
Du kannst ihn doch gar nicht als Vater angeben. Du weißt doch selber nicht, wer er tatsächlich ist. Ob er Dich oder die Behörden belogen hat. Oder alle. Du weist doch nur das, was er Dir gesagt hat. Warum soll das stimmen? Also ist es doch in Deinem Interesse und vor allem in dem des Kindes, da erst einmal gar keine Angaben zu machen. Wie schon gesagt kann er ja auch später noch als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden wenn seine Identität offiziell geklärt ist.   

Titel: Re: Überprüfung der Identität bei Vorlage von zwei Pässen...
Beitrag von Alacrity am 29.11.2016 um 15:49:21
Es gibt schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, der die TS vermutlich auch zugestimmt hat, außerdem will die TS wahrscheinlich auch Unterhaltsvorschuss, dafür muss sie den Vater nennen.

Wie Aras schrieb, reicht zunächst der beglaubigte Registerausdruck nach § 35 PStV für die allermeisten Zwecke.

Am besten wendet sich die TS, nachdem sie die beglaubigten Registerausdrucke hat, mit dem Problem ans Jugendamt und beantragt Beistandschaft, dann sollen die sich darum kümmern, dass das Kind eine Geburtsurkunde bekommt.

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