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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufhebung der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssytem
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Beitrag begonnen von celikpinar am 23.11.2016 um 20:04:02

Titel: Aufhebung der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssytem
Beitrag von celikpinar am 23.11.2016 um 20:04:02
Hallo,
mein Freund (ein Türke) wohnt in der Türkei und ich wohne in Deutschland. Er kommt mich ab und zu mal besuchen. In Deutschland hat er für den Versuch schwerer Verletzung eine Strafe für 70 Tage (wurde zu 777Euro berechnet) bekommen, weil er sich auf einem Fußballspiel im Stadion an einem Affäre beteiligt hat. Er hat die ersten Raten der Strafe schon bezahlt und die letzte Rate ist Anfang Februar.
Mit seinem vorherigen Visum konnte er problemlos nach Deutschland einreisen, sogar nachdem er die Strafe bekommen hat. Aber sein Visum ist ausgelaufen. Als er vor Kurzem ein neues Visum für Deutschland beantragt hat, wurde seine Bewerbung abgelehnt, weil er "im Schengener Informationssytem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben wurde."
Meine Frage hier wäre, ob diese Einreisesperre abgehoben wird, nachdem er all die Raten seiner Strafe gezahlt hat. Oder steht diese Sperre jetzt für immer?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Titel: Re: Aufhebung der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssytem
Beitrag von reinhard am 23.11.2016 um 21:46:54
Die Einreisesperre ist nicht für immer. Sie darf für Deutschland für höchstens fünf Jahre sein, für den SIS-Raum (Schengen-Staaten) erstmal nur für drei Jahre.

Er kann eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt beantragen (und bekommt die auch), was dort eingetragen ist.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/AZR/SelbstauskD1.html

Titel: Re: Aufhebung der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssytem
Beitrag von Tomford am 24.11.2016 um 09:07:28
Ich muss sagen in einer selbstauskunft steht nicht immer was von einer schengensperre. Also bei mir steht Verlängerung des Aufenthaltstitels Titel abgelehnt und Abschiebung mit unbefristeter Wirkung vollzogen. Mehr steht da nicht

Titel: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von celikpinar am 27.02.2017 um 22:23:37
Hallo zusammen,

Mein Freund (ein Türke) hat an einer Affäre im Fußballstadion beteiligt und infolgedessen hat er wegen schwerer Körperverletzung eine Strafe in Höhe von 70 Tage (777 Euro) bekommen, die er bis Anfang Februar 2017 bezahlt hat.
Sein Anwalt hatte ihm gesagt, dass diese Strafe keine Wirkung auf eine Visumserteilung hätte. Sein Visumantrag im Oktober 2016 wurde aber doch abgelehnt, weil im SIS für ihn Einreiseverweigerung steht.
Das Auskunftsersuchen am SIRENE hat sich ergeben, dass da nichts in seinem Namen gibt. Die Antwort von AZR auf ein Auskunftsersuchen zeigt, dass es ein Einreisebedenken für ihn bis zum 10.10.2019 gibt.
Er hat eine sehr gute Uni in der Türkei absolviert und arbeitet da in einer weltbekannten internationalen Firma. Es ist sehr sinnlos, dass  er wegen einer solchen Affäre (Plastik Stock auf die andere Tribune werfen ?!) für 3 Jahre Einreisesperre bekommt.

Meine Frage wäre, wie man diese Sperre aufheben kann. Soweit ich weiß, muss er beim Ausländerbehörde das Löschen dieser Sperre beantragen. Aber was muss da alles auf dem Antrag stehen und inwieweit ist es möglich, dass diese Einreisesperre aufgehoben wird?

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von T.P.2013 am 27.02.2017 um 23:41:28
Hallo,

vielleicht schreibst Du erst einmal, um was für ein Visum es geht.
Nationales Visum zum Heiraten?

Was das angeht:

celikpinar schrieb am 27.02.2017 um 22:23:37:
Es ist sehr sinnlos, dasser wegen einer solchen Affäre (Plastik Stock auf die andere Tribune werfen ?!) für 3 Jahre Einreisesperre bekommt.


Sinnlos ist es, einen Gegenstand wild in eine Menschenmenge zu schmeißen.
Eine Einreisesperre für Straftäter dagegen ist alles andere als sinnlos. Und Straftäter ist Straftäter, völlig unabhängig davon, ob eine Uni besucht wurde oder nicht...

Was das (weitere) Befristen der Einreisesperre angeht: Dafür muss es Gründe geben. Gründe können sein: Einreise zum Leben einer Ehe, zum eigenen Kind etc. Liegt ein derartiger Grund bei Euch vor?

Falls nicht, ist meiner Meinung nach die Chance gering, bei offensichtlich wegen einer schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung festgesetzten Sperre von 3 Jahren eine unbillige Härte zu begründen.

Aber versuchen kann man es bei der zuständigen ABH.
Formloses Schreiben "Hiermit bitte ich um Befristung meiner Einreisesperre / Aufenthaltsverbots zum xx.xx.2017 wegen folgender Gründe: xxx.

Gruß

Titel: Re: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von Petersburger am 28.02.2017 um 04:14:48
Mir scheint, hier wird der Begriff Einreisesperre verwendet, obwohl gar keine vorliegt.

Einreisebedenken scheint der korrekte Begriff zu sein - und das ist keine Sperre.

Titel: Re: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von celikpinar am 28.02.2017 um 10:32:18
Hallo Petersburger,
Vielen Dank für deine Antwort.
Das stimmt, dass es um ein Einreisebedenken im ABH-System geht. Aber als sein Visum abgelehnt wurde, stand da als Begründung, dass er "im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben wurde." Wobei das Auskunftsersuchen bei SIRENE sich so ergeben hat: "derzeit besteht unter den oben aufgeführten Personalien keine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)"
Deswegen hatte ich das eine Einreisesperre gennant. Kannst du mir den Unterschied zwischen einer Einreisesperre und einem -bedenken erklären?

Titel: Re: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von celikpinar am 28.02.2017 um 10:51:21

T.P.2013 schrieb am 27.02.2017 um 23:41:28:
Sinnlos ist es, einen Gegenstand wild in eine Menschenmenge zu schmeißen.
Eine Einreisesperre für Straftäter dagegen ist alles andere als sinnlos. Und Straftäter ist Straftäter, völlig unabhängig davon, ob eine Uni besucht wurde oder nicht...


Vielen Dank für deine Antwort.
Also ist es meine eigene Meinung, dass es sinnlos ist. Ich glaube das müssen wir gar nicht diskutieren, weil es um persönliche Meinungen da geht. Du brauchst mir nicht zuzustimmen. Aber nur um etwas weiterzuerzählen: Dieser Stock kam von der anderen Tribune auf sein Bein und im selben Moment hat er mit der Aufregung  ihn zurückgeworfen. Niemandem ist was passiert.

Es geht um ein Touristenvisum, so dass er mich besuchen kann und wir haben es nicht vor zu heiraten. Er muss aber auch Arbeitsreisen etc. machen.
Also ist dieses Einreisebedenken schon befristet bis Ende 2019. Wir wollen, dass es aufgehoben wird. Aber wie Petersburger auch gesagt hat, ist es vielleicht falsch von mir, dass ich es eine Einreisesperre nenne, weil das im ABH "Einreisebedenken" heißt. Den Unterschied kenne ich leider nicht.

Viele Grüße

Titel: Re: Einreisebedenken (befristet - 3 Jahre) Aufheben
Beitrag von Saxonicus am 28.02.2017 um 10:57:38
Deine Anfrage wurde Dir doch bereits im November beantwortet:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1479927842/0#0


Daddys' [edit]Und dahin wurde die aktuelle wiederholte Anfrage verschoben...[/edit]

Titel: Re: Aufhebung der Einreiseverweigerung im Schengener Informationssytem
Beitrag von Daddy am 28.02.2017 um 15:27:45
Da die Person, für die hier angefragt wurde nunmehr einen eigenen Thread eröffnet hat, wird dieser nicht mehr benötigt...

:closed:

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