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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Einkommensberechnung AsylbLG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1479627830 Beitrag begonnen von JustLetMeKnow am 20.11.2016 um 08:43:49 |
Titel: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von JustLetMeKnow am 20.11.2016 um 08:43:49
Hallo miteinander,
kennt sich hier jemand von euch mit der Einkommensanrechnung nach AsylbLG aus? Sachverhalt: Ich selber gehe ganz normal arbeiten, meine Freundin (im Besitz einer Duldung) hätte eventuell Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Wir wohnen zusammen in meiner Mietwohnung. Kann mir jemand genau erklären, wie genau hier bei der Einkommensanrechnung von meinem Gehalt vorgegangen wird und welche Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt, Ratenzahlungen, usw.) von mir als weitere Abzüge vom Einkommen hier berücksichtigt werden können? Vielen Dank im Voraus! |
Titel: Re: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von okatomy am 20.11.2016 um 10:01:31
Deine unterhaltspflichten werden berücksichtigt. Deine schulden natürlich nicht.
Auch nachgewiesene Werbungskosten können dein Einkommen senken. Du kannst die Freundin für die du im Haushalt finanziell aufkommst aber mit 8652 Euro im Jahr pauschal von deiner Einkommensteuer absetzten + die Kosten einer Krankenversicherung für sie sind noch zusätzlich absetzbar. Eventuell hilft dir das ja eher. |
Titel: Re: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von Aras am 20.11.2016 um 10:52:54
@ okatomy
Kannst du bitte die Paragraphen nachliefern? |
Titel: Re: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von KaGe am 20.11.2016 um 12:47:12 JustLetMeKnow schrieb am 20.11.2016 um 08:43:49:
Kannst du den Status *Freundin* näher beschreiben? Das AsylblG kennt nämlich *FreundInnen* im gemeinsamen Haushalt nicht. |
Titel: Re: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von okatomy am 20.11.2016 um 13:25:50
Ich bin jetzt erstmal davon ausgegangen dass du mit "Freundin" deine Partnerin in eheähnlicher Beziehung meinst.
Dann steht bezüglich Absetzbarkeit von der Steuer hier alles geschrieben: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14118.xhtml?currentModule=home Auf der anderen Seite gibst du an Ehegatte von einem Ausländer zu sein. Also handelt es sich vielleicht nur um eine Bekannte die du im Haushalt aufgenommen hast? Gibt es ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dieser Person, dir und deiner Frau und Familie? |
Titel: Re: Einkommensberechnung AsylbLG Beitrag von Aras am 21.11.2016 um 11:49:10
Du hast doch bloß die Regelungen § 7 des SGB II genommen und analog auf den Fall eines Bezugs von Asylbewerberleistungen ausgelegt. So kann das aber nicht klappen.
Grob überflogen: Laut § 3 AsylbLG müssten beide Partner nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz Leistungsberechtigte sein. |
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