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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
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Beitrag begonnen von Mo79 am 14.11.2016 um 06:35:44

Titel: SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
Beitrag von Mo79 am 14.11.2016 um 06:35:44
Hallo zusammen

Muss man als sgb II bezieher, Kindes unterhaltsvorschuss zurück bezahlen?

Ist der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückfordern?

trifft das in meinem Fall zu?

Mfg

Titel: Re: SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
Beitrag von Eumelchen am 14.11.2016 um 08:08:07
Wenn deine Frau Ersparnisse hat kann es sein, dass sie diese hier erstmal einbringen muss und dich davon mitversorgen muss- schließlich seid ihr verheiratet!

Der Unterhaltsvorschuss wird auf jeden Fall vom Jugendamt zurück gefordert- sobald du wieder eine Beschäftigung hast, kann man das auch in kleinen Raten abzahlen.

Sollte etwas nicht stimmen, möge man mich korrieren...

Titel: Re: SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
Beitrag von erne am 14.11.2016 um 17:54:52

Mo79 schrieb am 14.11.2016 um 06:35:44:
Ist der Unterhaltsschuldner nicht leistungsfähig gewesen, kann das Jugendamt grundsätzlich auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückfordern


Unterhalts"vorschuss" ist wie der Name schon sagt ein Vorschuss auf die Unterhaltszahlungen des Unterhaltspflichtigen.
Sobald dieser wieder zahlungsfähig ist, kann/wird man den Vorschuss zurückfordern. (Sonst wäre es kein "Vorschuss", sondern eine Zahlung)

Titel: Re: SGB II vs. Unterhaltsvorschuss
Beitrag von Mo79 am 14.11.2016 um 20:24:53
Unterhalts"vorschuss" ist wie der Name schon sagt ein Vorschuss auf die Unterhaltszahlungen des Unterhaltspflichtigen.
Sobald dieser wieder zahlungsfähig ist, kann/wird man den Vorschuss zurückfordern. (Sonst wäre es kein "Vorschuss", sondern eine Zahlung)


http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltsvorschuss.html

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