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Beitrag begonnen von asula am 08.11.2016 um 11:14:11

Titel: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Beitrag von asula am 08.11.2016 um 11:14:11
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich habe eine Frage bezüglich der Rechte von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers.

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gewählt.

Ein Elternteil und die Kinder sind bereits seit längerem in Deutschland und haben Asyl beantragt. Vor kurzem ist der andere Elternteil als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.

Wie muss die Familie weiter vorgehen?
Welche Ansprüche haben die einzelnen Familienmitglieder?

Wer ist nun für diese Familie zuständig?
Bekommen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vom Jobcenter?

Können sie bereits jetzt eine Wohnung beziehen und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die ganze Familie oder darf das nur der Spätaussiedler?

Haben die Kinder nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder muss das noch beantragt werden?

Wäre super, wenn mir jemand Tips geben könnte, damit ich die Familie bei den Behördengängen unterstützen kann.

Vielen Dank

Asula


Titel: Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Beitrag von Saxonicus am 08.11.2016 um 16:17:32

asula schrieb am 08.11.2016 um 11:14:11:
Haben die Kinder nun auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder muss das noch beantragt werden?

Nur dann, wenn ein Elternteil bereits zum Zeitpunkt ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit innehatte.

Titel: Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Beitrag von Kartoffel am 08.11.2016 um 17:51:17
Hallo Asula,
das ist eine etwas ungewöhnliche Fallgestaltung für Spätaussiedler. Ihr solltet das unbedingt mit dem ggf. beauftragten Rechtsanwalt für das Asylverfahren besprechen, könnt euch aber auch zusätzlich Rat von den Beratungsstellen der Caritas oder Inneren Mission in Friedland holen. Die könnten ggf. auch beim BVA vorfühlen, ob eine Chance auf Nachregistrierung für den Rest der Familie besteht. Erst daraus ließen sich dann m.W. mehr oder weniger bedeutsame Rechte ableiten, evtl.(!) bis hin zur dt. Staatsangehörigkeit. Falls (Groß-) Eltern im 2. Weltkrieg eingebürgert wurden, könnte sich natürlich auch daraus eine dt. Staatsangehörigkeit ergeben (was Saxonius schon schrieb). Die meisten Spätaussiedler haben Letzteres aber schon vor Jahren geklärt.

Titel: Re: Spätaussiedler - Familienangehörige - rechtliche Fragen
Beitrag von asula am 10.11.2016 um 10:20:11
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Der Fall scheint komplizierter zu sein, als ich angenommen hatte.

Nachfrage:
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Spätaussiedler die deutsche Staatsbürgerschaft haben, da sie diese von ihren Eltern "vererbt" bekommen haben, und deshalb auch selbst die deutsche Staatsbürgerschaft an die eigenen Kinder weitergeben.

Jetzt schreibt ihr aber davon, dass es davon abhängig ist, ob der Elternteil bei der Geburt der Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft hatte.
Wovon hängt es denn ab, ob der Elternteil bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Ist das abhängig von seinem eigenen Geburtsjahr, oder vom Zeitpunkt der Einbürgerung der (Groß-)-Eltern? oder....?

Kann es also nun auch sein, dass der Spätaussiedler Elternteil einen deutschen Pass bekommt, die Kinder allerdings nicht?

Muss für den Rest der Familie eine Familienzusammenführung beantragt werden (die Monate dauern kann), damit die restlichen Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubserlaubnis bekommen?

Ist die Nachregistrierung einem Einbeziehungsverfahren gleichzusetzen?

Wäre super, wenn ihr mir meine Fragen noch beantworten könntet.

Vielen Dank

Asula

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