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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Verstoß gegen Schengen-Regeln mit NE - Konsequenzen?
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Beitrag begonnen von Kuckuck am 02.11.2016 um 11:59:28

Titel: Verstoß gegen Schengen-Regeln mit NE - Konsequenzen?
Beitrag von Kuckuck am 02.11.2016 um 11:59:28
Hallo,

angenommen, man hat eine NE, die nach §51(2) AufenthG auch bei einer längeren Abwesenheit bzw. einer nicht nur vorübergehender Ausreise nicht erlischt.

Wenn man mit dieser NE z. B. 9 Monate am Stück in Spanien wohnt und dabei erwischt wird - welche Konsequenzen drohen dem Ausländer?

Kann man dadurch die NE verlieren, oder drohen einem "lediglich" ausländerrechtliche Konsequenzen innerhalb Spaniens?

Werden Verstoße gegen Schengen-Regeln mit nationalen Aufenthaltstiteln generell vom Land geahndet, das den Titel ausgestellt hat, oder vom Land, wo der Verstoß begangen wurde?

Danke!

Titel: Re: Verstoß gegen Schengen-Regeln mit NE - Konsequenzen?
Beitrag von HeFi am 02.11.2016 um 12:20:28

Kuckuck schrieb am 02.11.2016 um 11:59:28:
oder vom Land, wo der Verstoß begangen wurde?

Eine Strafverfolgung richtet sich grundsätzlich nach den am Tatort zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen (es gibt Ausnahmen).

Titel: Re: Verstoß gegen Schengen-Regeln mit NE - Konsequenzen?
Beitrag von Petersburger am 02.11.2016 um 12:24:43

Kuckuck schrieb am 02.11.2016 um 11:59:28:
Wenn man mit dieser NE z. B. 9 Monate am Stück in Spanien wohnt und dabei erwischt wird - welche Konsequenzen drohen dem Ausländer?

Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem man gegen das Recht verstößt.


Kuckuck schrieb am 02.11.2016 um 11:59:28:
Werden Verstoße gegen Schengen-Regeln mit nationalen Aufenthaltstiteln generell vom Land geahndet, das den Titel ausgestellt hat, oder vom Land, wo der Verstoß begangen wurde?

Die Verfolgung/Ahndung von Rechtsverstößen in einem Land ist ausschließlich Sache dieses Landes. Daran hat sich nichts geändert.

Titel: Re: Verstoß gegen Schengen-Regeln mit NE - Konsequenzen?
Beitrag von erne am 02.11.2016 um 17:23:33

Kuckuck schrieb am 02.11.2016 um 11:59:28:
Wenn man mit dieser NE z. B. 9 Monate am Stück in Spanien wohnt und dabei erwischt wird - welche Konsequenzen drohen dem Ausländer?


kommt auch darauf an, welcher Teil des 51.2 relevant ist.
WEnn man als Ehegatte eines Deitschen eben mit dem deutschen Ehegatten in Spanien lebt, hat das keinerlei Konsequenzen (Freizügigkeit)

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