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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Elternnachzug
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Beitrag begonnen von Sprint am 31.10.2016 um 08:16:38

Titel: Elternnachzug
Beitrag von Sprint am 31.10.2016 um 08:16:38
Hallo,
Wer hat Erfahrungen mit dem "Zuzug eines Elternteils zu deutschen Kindern"?
Ich habe drei deutsche Kinder, zwei davon minderjaehrig und moechte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um mich besser um sie kuemmern zu koennen.
-Wie und wo wird der Antrag gestellt?
-Bleibt mein mehrjaehriges Einreisevisum erhalten
-Wie lange dauert das Verfahren?

Titel: Re: Elternnachzug
Beitrag von RaEm am 31.10.2016 um 08:40:59

Sprint schrieb am 31.10.2016 um 08:16:38:
Hallo,
Wer hat Erfahrungen mit dem "Zuzug eines Elternteils zu deutschen Kindern"?
Ich habe drei deutsche Kinder, zwei davon minderjaehrig und moechte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um mich besser um sie kuemmern zu koennen.
-Wie und wo wird der Antrag gestellt?
-Bleibt mein mehrjaehriges Einreisevisum erhalten
-Wie lange dauert das Verfahren?


1) über die zuständige dtsch. Auslandsvertretung in deinem Heimatland. Auf der Homepage wird es ein Merkblatt für das Visum geben. Da stehen die notwendigen Unterlagen drauf

2) Du kannst mit deinem AT dann reisen. Aber nicht länger als 180 Tage an einem Stück im Ausland gewesen sein, sonst kann AT erlöschen.

3) Deine Multiple-entry-Visa hat welchen Grund? Wahrscheinlich kommt noch eine Urkundenprüfung beim Visaantrag dazu. Das dauert entsprechend. Ansonsten sollten Anträge, nach Vollständigkeit, innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden

Titel: Re: Elternnachzug
Beitrag von reinhard am 31.10.2016 um 11:24:49
Hast Du denn die Vaterschaft anerkannt?
Hast Du das Sorgerecht? Oder nur Umgangsrecht?

Wie hast Du Dich seit der Geburt der Kinder um sie gekümmert? Jede Woche? Unterhalt bezahlt?

Titel: Re: Elternnachzug
Beitrag von okatomy am 31.10.2016 um 11:31:28
Ich gehe von aus du bist der Vater und stehst in den Geburtsurkunden der Kinder?

Zu beachten wäre auch dass wenn du mit den Kindern nicht im selben Haushalt lebst in der Regel der Besitz das (geteilten) Sorgerechts Voraussetzung für den Nachzug ist. Denn die AE wird zur Personensorge erteilt und nicht zum bloßen Besuch/Umgang.

Titel: Re: Elternnachzug
Beitrag von T.P.2013 am 31.10.2016 um 16:40:01

Sprint schrieb am 31.10.2016 um 08:16:38:
-Bleibt mein mehrjaehriges Einreisevisum erhalten


Hallo,

das bleibt im Normalfall zumindest bis zur Entscheidung über Dein zu beantragendes "Nationales Visum" erhalten, da dies auf Grundlage des Schengen-Rechts erteilt wurde.

Gruß

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