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Beitrag begonnen von Jan1982 am 20.10.2016 um 19:17:57

Titel: Aufenthalt von nicht EU Ausländerin (Argentinien)
Beitrag von Jan1982 am 20.10.2016 um 19:17:57
Guten Abend,
Mein Name is Jan, und ich ersuche Hilfe bei euch !
Vorweg, ich bin durch einen Hilfegesuch von Marcello
auf euch aufmerksam geworden.

Ich habe Anfang letzten Jahres eine Frau aus Argentinien
kennengelernt...Manchmal bringt das Schicksal nette Zufälle mit sich  :)
Ich habe sie dann im November letzten Jahres dort besucht,
da ich an Argentinien schon immer interessiert war,
meine Familie hat dort Verwandtschaft mütterlicherseits.
Im März diesen Jahres war sie dann hier zu besuch.
Uns war von Anfang an klar, dass wir den Rest unseres Lebens
gemeinsam verbringen möchten.

Nun geht es darum, dass wir zwei bis drei Jahre hier in Deutschland bleiben wollen, und anschliessend in ein
Leben in Argentinien anstreben.
Ich habe mich bereits über die von ihr mitzubrigenden
Papiere erkundigt und auch über das was nötig
ist um zu bleiben.
Leider steige ich dennoch nicht ganz durch  :-/

Festes Einkommen : Würde es in diesem Fall auch reichen,
dass ich in einem festen Arbeistverhältnis bin und für den Unterhalt sorgen kann.Ein Stelle würde ich für sie finden.
Ebenfalls für den A1 sorgen.
Fester Wohnort : Meine Familie besitzt ein Haus in dem
ich Untermieter bin, sofern wäre dafür auch gesorgt.

Es wäre schön wenn sich ein Experte mit mir persönlich
und auseinander setzen würde um mich rundum zu informieren.
Wir könnten dies via Email oder PN machen.
Ich würde auch gerne anrufen und wir könnten telefonieren.

Liebe Grüße,
Jan

Titel: Re: Aufenthalt von nicht EU Ausländerin (Argentinien)
Beitrag von Nonjo am 20.10.2016 um 19:24:51
Wenn ihr heiratet spielt es keine Rolle ob Du arbeitslos bist, selbständig mit 9.000 netto pro Monat oder Millionär. Es ist schlicht egal und aus diesem Grund musst Du keine Informationen zum Gehalt, Arbeitgeber oder ähnlichem zuarbeiten.

Sofern Du bei Deinen Eltern lebst reicht dies aus, lass Dir dies gegebenenfalls schriftlich bestätigen damit Du etwas für die ABH in der Hand hast.

Mehr Fragen hast Du ja nicht gestellt...

Welche Unterlagen ihr für die Heirat benötigt erfragst Du am besten bei Deinem Standesamt. Die Unterlagen die Deine Freundin für die Einreise (zur Hochzeit oder als Ehefrau) benötigt findest Du in der Regel auf der Homepage der Deutschen Botschaft Argentiniens. Alternativ sprich diese direkt an und informiere Dich.

Falls ihr nicht heiraten wollt braucht sie einen anderen Grund um hier länger wie 90 Tage bleiben zu können; beispielsweise Studium, Au-Pair oder Arbeit (kein Billig-Job obv).

Titel: Re: Aufenthalt von nicht EU Ausländerin (Argentinien)
Beitrag von erne am 20.10.2016 um 20:38:03

Jan1982 schrieb am 20.10.2016 um 19:17:57:
Es wäre schön wenn sich ein Experte mit mir persönlich
und auseinander setzen würde um mich rundum zu informieren.


kann das sein, dass du den Sinn eines jeden Forums missverstanden hast?
Das jedenfalls ist nicht der Sinn eines Forums.
Was du willst ist die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) oder einen entsprechend virsierten Anwalt (gilt nicht für jeden Anwalt).


auf Beratungsangebote per PN einzugehen ist nicht ungefährlich, es treiben sich genug in den Foren rum, die nur auf ein Geschäft aus sind und diese vermitteln dann dubiose Agenturen.


Eins schrieb am 20.10.2016 um 19:24:51:
Falls ihr nicht heiraten wollt braucht sie einen anderen Grund um hier länger wie 90 Tage bleiben zu können; beispielsweise Studium, Au-Pair oder Arbeit (kein Billig-Job obv). 


welcher Grund das sein könnte, weiss nur sie.

wenn sie das weiss, kann man dann hier weitere Fragen beantworten

Titel: Re: Aufenthalt von nicht EU Ausländerin (Argentinien)
Beitrag von Jan1982 am 20.10.2016 um 20:47:36

erne schrieb am 20.10.2016 um 20:38:03:
kann das sein, dass du den Sinn eines jeden Forums missverstanden hast?
Das jedenfalls ist nicht der Sinn eines Forums.


Mag sein das sich der Sinn eines Forums für mich nicht
ausreichend erschloßen hat.Und anbei meinte ich mit dem Wort
"Experten" Leute wie euch, die sich auskennen.
Bin sowohl zum ersten mal in einem Forum, als auch das
erste mal in dieser Situation.

Titel: Re: Aufenthalt von nicht EU Ausländerin (Argentinien)
Beitrag von Jan1982 am 20.10.2016 um 20:52:26

Eins schrieb am 20.10.2016 um 19:24:51:
Wenn ihr heiratet spielt es keine Rolle ob Du arbeitslos bist, selbständig mit 9.000 netto pro Monat oder Millionär. Es ist schlicht egal und aus diesem Grund musst Du keine Informationen zum Gehalt, Arbeitgeber oder ähnlichem zuarbeiten.

Sofern Du bei Deinen Eltern lebst reicht dies aus, lass Dir dies gegebenenfalls schriftlich bestätigen damit Du etwas für die ABH in der Hand hast.


Danke Nojo, genau das ist eine der Infos die ich gesucht habe :)
So simple es klingen mag, ich habe das nicht so aus den Artikeln heraus lesen können die ich mir angesehen habe.

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