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Beitrag begonnen von fcbschwein am 14.10.2016 um 14:23:14

Titel: Wiedereinreisen in EU
Beitrag von fcbschwein am 14.10.2016 um 14:23:14
Hi!
Ich bin ein Ausländer in Deutschland. Jetzt habe ich eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 abs. 4) bis März, 2017. Ich möchte an einer Exkursion über Finnland nach Russland teilnehmen.
Aber das Problem ist, kann ich mit dieser Fiktion von Russland in Finnland einreisen bei der Rückfahrt.

Titel: Re: Wiedereinreisen in EU
Beitrag von erne am 14.10.2016 um 15:53:38
wenn dein AT, mit dem du einen neuen beantragt hast, das erlaubt, dann wird das durch die FB 81.4 weiterhin erlaubt sein, bis über den Antrag entschieden wurde. So lange gilt der alte AT weiter, auch wenn ein bereits abgelaufenes Ablaufdatum auf dem AT steht.


Titel: Re: Wiedereinreisen in EU
Beitrag von T.P.2013 am 14.10.2016 um 23:56:02

fcbschwein schrieb am 14.10.2016 um 14:23:14:
... Fiktionsbescheinigung (§ 81 abs. 4) bis März, 2017. ... kann ich mit dieser Fiktion von Russland in Finnland einreisen bei der Rückfahrt. 


Ja.

Gruß

Titel: Re: Wiedereinreisen in EU
Beitrag von fcbschwein am 17.10.2016 um 13:13:48
Danke schön!


erne schrieb am 14.10.2016 um 15:53:38:
wenn dein AT, mit dem du einen neuen beantragt hast, das erlaubt, dann wird das durch die FB 81.4 weiterhin erlaubt sein, bis über den Antrag entschieden wurde. So lange gilt der alte AT weiter, auch wenn ein bereits abgelaufenes Ablaufdatum auf dem AT steht.


Titel: Re: Wiedereinreisen in EU
Beitrag von fcbschwein am 17.10.2016 um 13:14:09
Vielen Dank!


T.P.2013 schrieb am 14.10.2016 um 23:56:02:
Ja.

Gruß


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