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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Wiedereinreise
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Beitrag begonnen von MimiMorgenstern am 10.10.2016 um 00:00:16

Titel: Wiedereinreise
Beitrag von MimiMorgenstern am 10.10.2016 um 00:00:16
Hallo! Ich bzw mein Sohn befinden uns gerade in einer äußerst misslichen Lage. Der Vater ist kamerunischer Staatsbürger. Wir waren nicht verheiratet und haben auch nie offiziell zusammen gewohnt. Als unser Kind 1 Jahr wurde, haben wir uns "getrennt" (richterliche Wegweisung auf 150 m und Kontaktverbot für 12 Monate (ich erlitt mehrmals u.a. einen Schädel-Basis-Bruch, 3 Wirbelfortsatzabbrüche und Leber- sowie Nierenprellungen). Der Vater meldete sich nach 15 Monaten vermeintlich versöhnlich, was sich im Nachhinein als Ausweg der Ausweisung seinerseits herausstellte. Ich war sehr gutgläubig und kam diesem Annäherungsversuch entgegen bevor ich wusste, dass es um seinen Aufenthalt in Deutschland ging und nicht um uns als Familie. An unserem Kind hatte er wenig Interesse. Infolge dessen verlor ich fristlos meine Wohnung da der Vater meines Sohnes die Nachbarn verprügelte. Einen Tag vor dem 3. Geburtstag unseres Sohnes reiste der Vater vermutlich freiwillig aus nachdem sein "Gnadenersuch" bei den Behörden scheiterte. Die Ausweisung erfolgte wegen mangelnder Deutschkenntnisse trotz über 10 jährigem Aufenthalt und mindestens 4-jährigem Empfang von alg2 und diverser Straftaten die bis dahin (noch) nicht vor Gericht verhandelt wurden (Drogendelikte, Hehlerei, Falschgeld, Vergewaltigung und andere Gewalttaten). Jetzt habe ich herausgefunden, dass er eine ghanaisch stämmige Frau mit deutschem Pass geheiratet hat, die er 1 Woche vor seiner Ausweisung kennenlernte. Er hat dieser Frau sämtliche Informationen zu meiner Person und der meines Sohnes zukommen lassen, damit sie diese den Behörden vorlegen kann. Daher liegt die Vermutung nahe, dass er wieder in die BRD einreisen will. Und er wird sich die Existenz seines Sohnes zu Gunsten machen. Ich habe jedoch große Angst vor ihm und auch vor dem Einfluss auf mein Kind (welches er hauptsächlich für seine Belange "verwenden" wird). Wie ist die rechtliche Lage und was muss ich zu unserer Absicherung tun?
Vielen Dank und liebe Grüße

Titel: Re: Wiedereinreise
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 00:26:12
Erstmal möchte ich dir mein Beileid aussprechen.

Also der Mann ist eindeutig eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Im Grunde kann ihm nicht mal mehr eine Ehe mit einer deutschen Frau ein Aufenthaltsrecht verschaffen.

Woher weißt du dass die Frau diese Informationen der Behörden vorlegt? Wurdest du von der Behörden kontaktiert?

Liegt das gemeinsame Sorgerecht vor oder liegt jetzt bei dir (wieder) das alleinige Sorgerecht vor?


Titel: Re: Wiedereinreise
Beitrag von grisu1000 am 10.10.2016 um 20:40:17

MimiMorgenstern schrieb am 10.10.2016 um 20:15:33:
Wie ist die rechtliche Lage und was muss ich zu unserer Absicherung tun?


-Alleineinges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wenn nicht schon vorhanden.
Kontaktvertbot, aber da du das schon mal hattest wird dein Anwalt sicher Wissen wie das geht

Ansonsten hat er grundsätzlich das Recht bei seiner deutschen Ehefrau zu leben und es obligt der AV/ABH zu entscheiden inwieweit er diesem Recht angesichts seiner Vergangeheit nachkommen darf.

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