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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Überdurchschnittliche gute Deutschkenntnisse ?
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Beitrag begonnen von nancyfahi am 06.10.2016 um 16:37:20

Titel: Überdurchschnittliche gute Deutschkenntnisse ?
Beitrag von nancyfahi am 06.10.2016 um 16:37:20
Hallo,

Mich interessiert,was die Einbürgerungsmitarbeiter hier im Forum als "überdurchschnittlich gute Deutschkenntnisse" bezeichnen. bzw. Welche Diplome/Zeugnissw würdet Ihr als solche bewerten?

Ich habe bei einer Freundin eine Bescheinigung ihres Studienkolleg gesehen,welche Sie für die Einbürgerung benötigt hat.

Dort steht u.a

"Im Fach Deutsch hat Sie die Gesamtnote 2 (...) Lf Beschlüssen d. HRK v. 08.06.2004 und der KMK v. 25.06.2004 ist diese Leistung als der DSH-Niveaustufe 3 gleichwertig anzuerkennen. (...)
Im Vergleich zum GER liegt diese Leistung oberhalb der Stufe B1 und bescheinigt überdurchschnittliche gute Deutschkenntnisse"

Würdet Ihr diese Bescheinigung für eine vorzeitige Einbürgerung (6 Jahren ) anerkennen? Und würdet Ihr diese Zuordnung und die Gleichstelleung anerkennen?

LG

Nancy

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