i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> 91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1475634486

Beitrag begonnen von Kuckuck am 05.10.2016 um 04:28:06

Titel: 91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre?
Beitrag von Kuckuck am 05.10.2016 um 04:28:06
Hallo,

wenn man sich aufgrund eines eigenen Fehlers 91 Tage in einem Halbjahr im Inland aufhält statt der erlaubten 90 Tage, bedeutet das zwangsweise eine Einreisesperre, oder haben (deutsche) Grenzbeamte hier ein Ermessensspielraum und können es bei einer mündlichen Verwarnung belassen?

Danke :)

Titel: Re: 91-tägiger Aufenthalt mit einem Touristenvisum = Einreisesperre?
Beitrag von Daddy am 05.10.2016 um 11:38:22

Kuckuck schrieb am 05.10.2016 um 04:28:06:
bedeutet das zwangsweise eine Einreisesperre

Nein...

Die Voraussetzungen für eine Einreisesperre national findest du in § 11 AufenthG, die für eine SIS- weite Ausschreibung in Art. 24 der VO (EG) Nr. 1987/2006...

Was die strafrechtlichen Folgen angeht, die erst mal nichts mit der Einreisesperre zu tun haben, lässt sich schwer spekulieren. Ich gehe von einer Strafanzeige aus, da sich viele Staatsanwaltschaften vorbehalten die Fahrlässigkeit und somit die Einstufung als Ordungswidrigkeit selbst zu prüfen.
Aber auch dann sind die Folgen recht überschaubar, man sollte von eine Einstellung wg. Geringfügigkeit ausgehen...

Daddy

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.