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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Familienzusammenfügung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1475511172 Beitrag begonnen von goku am 03.10.2016 um 18:12:52 |
Titel: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 03.10.2016 um 18:12:52
Hallo zusammen,
ich habe vor 1,5 jahren eine frau kennengelernt, inzwischen haben wir in krim geheiratet. jetzt versuche ich sie nach deutschland zu bringen, aber es klapt einfach nicht. sie hat versucht ein nationalvisum in russland zu beantragen es wurde ihr abgelehnt und nach ukraine verwiesen. in ukraine haben sie ihr aber auch abgelehnt und gesagt da sie jetzt zu russland gehört, müsse sie auch dort visum beantragen. es ist grad wie ne zwickmühle, wir wissen einfach nicht was wir machen sollen. mir wäre jeder reale vorschlag goldwerte und jede hilfe ,den sie bedeutet mir alles auf der welt. noch kurze info: ich wohne in deutschland habe eine arbeit und deutsche staatsangehöritkeit. meine frau wohnt momentan in simferopol. gibt es ein weg wie sie zu mir kommen kann? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 03.10.2016 um 18:14:58
Die Krim gehört ja rechtlich zur Ukraine.
Sie muss erst mit den ukrainischen Behörden alles klären. Vielleicht sollte sie von der Krim erst wegziehen, damit das besser klappt. Mit der russischen Besatzung und deren "Pässen" funktioniert natürlich nichts. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 03.10.2016 um 18:18:54
ja wegen umziehen nach ukraine wäre das auch net so einfach, weil sie dort ja keine wohnung und arbeit hat und zu nimenaden hinziehen könnte.
hier in standesamt wurde mir noch gesagt es wäre anscheinend egal wo man heiraten hauptsache es ist rechtlich anerkannt. gibts es irgwelche möglichkeiten wie man dass, aus deutschlan aus beinflussen kann? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 03.10.2016 um 18:23:56
Deine Frau soll ja auch nicht umziehen sondern ihren ukrainischen Inlands und Reisepass wiederbeschaffen.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 03.10.2016 um 18:57:28 goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52:
Wenn eine deutsche AV in RUS einen Antrag von einem Krimbewohner annehmen soll, der die russische StAng durch die Krimannexion erworben hat, dann gibt es zwei Gründe, für den Verweis auf "die Ukraine". Grund 1 ist die örtliche Zuständigkeit der Botschaft Kiew, in deren Amtsbezirk sich die Krim nach wie vor befindet. Grund 2 ist - falls zutreffend (!) - die Antragstellung mit einem nicht visierfähigen Reisedokument. Das sind russische Reisepässe für die Krimbewohner, die durch die Annexion die russische StAng erwarben, unabhängig von deren Ausstellungsort. Bisher hat noch jeder solche Krimbewohner, der wirklich fahren wollte und/oder musste, seinen ukrainischen Reisepass "wiedergefunden" oder einen neuen beantragt. goku schrieb am 03.10.2016 um 18:12:52:
Das waren zwei. 1. (falls zutreffend) - ukrainischen Reisepass herausholen oder neu beantragen 2. Antrag in der Botschaft Kiew stellen. Damit wären alle Probleme, die aus den hier genannten Fakten herrühren, aus der Welt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 03.10.2016 um 19:42:41
@Petersburg:
Es ist nur so das in Ukraine unsere Heiratsukrunde aus Krim nix wert ist für die , das heißt wir müsten uns scheiden dann nochmal in ukraine heiraten, und als wäre das nicht genug hat sie gesagt die ukrainischen pässe kriegt man anscheinend in herson und dort ist es zu gefährlich und es gibt keine garantie das in ukraine das alles klapt weil sie ein groll auf krim hägen. also müssen wir das irgwie über russland oder irgwie anders machen, mein anwalt hatte auch gesagt da gibts keine garantie das die die papiere nicht mal angucken wenn sie sehen die person ist aus krim. soviel zu menschnerechten von leuten die dort leben |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 03.10.2016 um 19:57:01
Sie soll es versuchen und erst dann kann sie es als problematisch erklären. Sie kann ja auch ihren Inlandspass und Reisepass beschaffen und dann, wenn die Eheschließung nicht in ihren ukrainischen Inlandspass verzeichnet wird, weil die Legitimatin Russischer Standesbeamter in Frage gestellt wird, in Kiew oder so erneut heiraten. Scheiden müsst ihr euch deswegen nicht.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Saxonicus am 03.10.2016 um 19:58:14 goku schrieb am 03.10.2016 um 19:42:41:
Das ist doch widersprüchlich. Wenn sie die Heirat als ungültig betrachten, dann kannst Du Dich auch nicht scheiden lassen, weil die Ehe - zumindest nach deren Ansicht - nicht besteht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 03.10.2016 um 20:04:55 goku schrieb am 03.10.2016 um 19:42:41:
Man soll nicht alles glauben, was einem erzählt wird. Damit meine ich Deine Frau und das, was ihr erzählt wird. Dass die Ukraine sich im Umgang mit vielen Menschen in ihrem eigenen Land ... für unser Verständnis nicht logisch benimmt (um das mal vorsichtig zu formulieren) ... wird mir in viel zu vielen Varianten und viel zu vielen Bereichen von Betroffenen und deren Verwandten erzählt, um es als dummes Gerede abtun zu wollen. Das ändert jedoch nichts an dem, dass bestimmte Dinge erledigt werden müssen, wenn man ans Ziel will. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 03.10.2016 um 21:19:45
Ob die Heiratsurkunde von der Ukraine anerkannt wird ist doch nicht die Fragestellung. Sie braucht nur einen Pass von denen. Was in Deutschland anerkannt wird geht doch die Ukrainer nichts an.
Das Problem ist nach Kherson zu kommen und dort einen Pass zu bekommen und anschliessend die Wartezeit bis zur Visumausstellung zu überbrücken. Ihren Inlandspass aus der Ukraine sollte sie ja noch haben. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 03.10.2016 um 21:42:11 Petersburger schrieb am 03.10.2016 um 18:57:28:
Auf was begründet sich diese örtliche Zuständigkeit? Schengenrecht kann es bei einem Visum Typ-D nicht sein. Zitat:
Gibt es da nicht die Möglichkeit das Visum auf ein extra Blatt Papier zu plazieren? Bei der Formgestaltung ist Schengenrecht wieder zuständig. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 03.10.2016 um 22:09:35 mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Weil die Krim zur Ukraine gehört und die deutsche Botschaft in Kiew ihren Sitz hat. Zitat:
Wenn der Antragsteller keinen gültigen Pass hat, muss sich zunächst der Antragsteller darum kümmern, den zu bekommen. Und eine Ukrainerin in der Ukraine sollte das können. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 03.10.2016 um 22:12:38 mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Amtsbezirke werden in Abstimmung mit dem Aussenministerium des Empfangsstaats festgelegt. Im konkreten Fall ist die Krimannexion nicht anerkannt und eine Änderung der Amtsbezirke von keiner Seite angestrebt worden. mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:42:11:
Nur einhergehend mit der Befreiung von der Passpflicht, obwohl es für das Fehlen eines anerkannten Reisedokuments keinen plausiblen Grund gibt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 03.10.2016 um 22:40:37 Petersburger schrieb am 03.10.2016 um 22:12:38:
Lässt sich auf der Grundlage gegen Grundgesetz verstossen? In dem Fall Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 11. Zitat:
Visakodex Artikel 29 (5). |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 03.10.2016 um 23:29:40 mgb schrieb am 03.10.2016 um 22:40:37:
Zitat:
Jetzt wird es lächerlich. Muss man tatsächlich einen ernsthaften Thread zerschießen, nur weil man sich darin gefällt, grundsätzlich alles vermeintlich "ktritisch" zu hinterfragen? Nicht in Staatsbürgerkunde aufgepasst? Nicht gelernt, dass Einschränkungen von Grundrechten per Gesetz vorgesehen, erlaubt und keinesfalls "Verstöße" sind? Nicht in der Lage, innerhalb des Schengenrechts insgesamt inkl. SGK und Visakodex den Begriff "gültiges Reisedokument" n. Art. 12 Visakodex in Beziehung zu setzen zu dem oben erklärten Begriff "Passpflicht" im Hinblick u.a. auf Art. 6 SGK? Du solltest m.M.n. aufpassen, dass Du nicht die Grenze zur Trollerei überschreitest. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 00:27:56 T.P.2013 schrieb am 03.10.2016 um 23:29:40:
Dann zitiere wo der Verfassungsgeber passend zu diesem Fall eine Einschränkung vorgesehen hat. Was in deinem Amtseid enthalten ist brauche ich dir wohl nicht erzählen. Zitat:
Belege deine Behauptung. Russland/Krim ist in EG Nr. 539/2001 als nicht anerkannt nicht aufgeführt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 04.10.2016 um 06:30:45 mgb schrieb am 04.10.2016 um 00:27:56:
Allgemein oder im speziellen? Art. 19 GG und verschiedene Urteile ua. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 das Artikel 6 nicht unmittelbar aufenthaltbegründend ist, und dem Aufenthaltsrecht ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Passbeschaffung ist also zumutbar. Hilft aber dem TS nicht weiter. Die Ehfrau braucht einen ukrainischen Pass, auch wenn sie oder die russische Verwandtschaft das nicht will. Und dem deutschen Konsulat sind die Fallstricke bei Krim-Bewohnern IMHO durchaus bekannt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 06:44:30 grisu1000 schrieb am 04.10.2016 um 06:30:45:
Das ist doch überhaupt nicht die Fragestellung. Der Krimbewohner kommt mit russischem Pass nicht in die Ukraine. Egal ob zur Passbeschaffung oder zur Visaantragstellung. Zitat:
Klage gegen den Ablehnungsbescheid der deutschen Botschaft in Russland. Das Verwaltungsgericht in Berlin muss dann abwägen was schwerer wiegt. Grundgesetz oder die Vorstellungen des Auswärtigen Amtes. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 04.10.2016 um 09:12:43 mgb schrieb am 04.10.2016 um 06:44:30:
Ukrainische StAng kommen selbstverständlich in die Ukraine. Haben sie keinen Pass mehr, dann geschah das nicht durch Verschulden der ukrainischen Behörden und ist dasselbe Problem wie z.B. der Verlust eines deutschen Reisepasses (als einziges existierendes Identitätsdokument) bei Aufenthalt im Drittland und dann Rückreise nach Deutschland. Besonderheiten, die zu Ausnahmeregelungen führen könnten, sind hier nicht ersichtlich. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 09:25:03
Die deutsche Botschaft in Kiew kann die entsprechende ukrainsche Gesetzgebung nachlesen.
Vielleicht da mal nachfragen bevor man solche Behauptungen aufstellt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 10:24:58 mgb schrieb am 04.10.2016 um 09:25:03:
Dein Blödsinn hilft hier niemandem weiter. Die Ehefrau, Ukrainerin von der Krim, möchte ein Visum haben. Zuständige deutsche Botschaft in in Kiew, dort ist ein visierfähiger ukrainischer Pass vorzulegen. Es ist also eine einfache Rechtslage, mit Russland hat es nur indirekt zu tun. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 10:36:44
Das es sich bei der Ukraine nicht um einen Rechtsstaat handelt scheint einigen nicht verständlich zu sein.
Da opfert man doch mit Leichtigkeit die Grundrechte. Und das Grundgesetz Blödsinn ist hat ausser dir noch niemand behauptet. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 11:29:22 mgb schrieb am 04.10.2016 um 10:36:44:
Dein Blödsinn nützt niemandem. Für Antragsteller ist immer die Botschaft zuständig, in deren Bereich sie wohnen. Für die Ukraine ist die Botschaft in Kiew zuständig. Das hat weder mit "Rechtsstaat" zu tun noch mit dem Grundgesetz. Die deutschen Auslandsvertretungen in den verschiedenen Orten in Russland sind für die in ihrem Bereich lebenden russischen Staatsbürger zuständig. Auch dabei ist es egal, ob es sich bei Russland um einen Rechtsstaat handelt oder nicht. Auch nach den Angriffskriegen auf die Ukraine blieben die deutschen Auslandsvertretungen dennoch zuständig. Mit dem Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung verzichtet niemand auf Grundrechte. Die sind im Grundgesetz geregelt, allerdings nicht die Zuständigkeit der Auslandsvertretungen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 12:18:14
Grundgesetz als Primärrecht kann man nicht mit Sekundärrecht aushebeln. Egal wer das Sekundärrecht verbrochen hat.
Wenn du Beamter wärst würde ich dir vorschlagen nochmal die Formel des Amtseides nachzulesen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 12:20:44 mgb schrieb am 04.10.2016 um 12:18:14:
Auch das ist kompletter Blödsinn und hilft damit der anfragenden Ukrainerin überhaupt nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 04.10.2016 um 17:26:22 reinhard schrieb am 04.10.2016 um 12:20:44:
Was mgb sagt, ist nicht nur im Allgemeinen vollkommen richtig, sondern in diesem Fall auch einschlägig. Kurzer Grundkurs im Verfassungsrecht: Jede, und zwar ausnahmslose jede, einfachgesetzliche Regelung und Verordnung ist immer eine Einschränkung von Grundrechten - das gilt auch für die Straßenverkehrsordnung. Die Frage ist immer nur, ob die Einschränkung verfassungsmäßig und damit zulässig ist oder eben nicht. Darüber entscheiden dann in letzter Instanz die Gerichte. Allerdings ist auch jeder Beamte zu einer Prüfung verpflichtet, sobald ihm leise Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, einer Verordnung oder, erst recht, irgendeiner verwaltungsinternen Anordnung kommen. Es kann sich also keiner damit herausreden, dass irgendwelche "Gesetze gelten", denn sie gelten eben nicht, wenn sie Grundrechte unzulässig einschränken. Ein schönes Beispiel dafür ist das behördliche Anfechtungsrecht von Vaterschaftsanerkennungen, das Ende 2013 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. D.h., das Gesetz war von Anfang an verfassungswidrig und hat zu keinem Zeitpunkt Geltung gehabt. Wenn nun im vorliegenden Fall die ukrainische Ehefrau des Deutschen nicht bei der deutschen AV an ihrem Wohnort ein D-Visum bekommen kann, dann stellt das sehr wohl eine verfassungswidrige Einschränkung der Grundrechte des Deutschen aus Art. 6 in Verbindung mit Art. 11 GG dar, wie mgb sagt. Man kann dagegen auch mit einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht vorgehen ohne vorher den Rechtsweg ausschöpfen zu müssen - ein oft unterschätztes Instrument der Selbsthilfe, das überdies nichts kostet: Man braucht keinen Anwalt und auch weiter keine Rechtskenntnisse; man muss den Fall nur detailliert schildern. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Lila F. am 04.10.2016 um 17:59:41 cabrio schrieb am 04.10.2016 um 17:26:22:
Und was soll die "deutsche AV an ihrem Wohnort" bitte sein? An ihrem Wohnort gibt es wohl keine und die für ihren Wohnort zuständige AV ist eben gerade nicht in Russland. Deswegen bekommt sie bei der AV in Russland eben auch kein Visum. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 04.10.2016 um 18:15:45 Lila F. schrieb am 04.10.2016 um 17:59:41:
Egal, interessiert mich nicht. Es muss für sie möglich sein, bei irgendeiner deutschen Behörde ohne Verzögerung das Visum beantragen zu können und ohne dass sie sich dafür in Lebensgefahr begeben muss. Gerade die Tatsache, dass die Situation vor Ort völlig undurchschaubar ist, wie das Auswärtige Amt einräumt ("Inwieweit auf der Krim wohnende Antragsteller mit russischem Pass Einschränkungen bei Reisen von der Krim – entweder seitens der Ukraine oder seitens der auf der Krim agierenden Kräfte – unterliegen, kann die Bundesregierung angesichts der nach wie vor unübersichtlichen Lage derzeit nicht beurteilen.") führt dazu, dass die Grundrechte des Deutschen unzulässig eingeschränkt werden, wenn ihr die Beantragung des Visums nicht ermöglich wird. Der Antrag ist also zu ermöglichen. Wie auch immer. Die Ehefrau ist im Prinzip genauso zu behandeln, wie ihr deutscher Ehemann, wenn er auf der Krim ohne Pass festsitzen würde. Gibt es dort keine deutsche AV, dann muss eben aus der deutschen AV in Kiev oder in Moskau jemand runterfliegen und ihr die notwendigen Reisedokumente geben. Notfalls muss sie direkt ausgeflogen werden - wie das auch mit Deutschen gemacht wird, die in einem Bürgerkriegsgebiet festsitzen. Das Zitat oben ist die Antwort des Staatsministers beim AA auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen. http://www.sevimdagdelen.de/zustaendigkeit_der_deutschen_botschaft_in_kiew_fuer_visaantraege_von_bewohnern_der_krim/ |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 04.10.2016 um 19:41:35
Hä?
Woher kommt die Verpflichtung für die Botschaft sich um die Ehefrau eines Deutschen zu kümmern? Sry, aber mir kommt das zu abgedreht vor. Wäre es ein Freizügigkeitsfall, könnte ich es ggf. nachvollziehen (jede Erleichterung muss gewährt werden). Aber bei einem Fall aus dem Bereich des Aufenthaltsrechtes, das Ausfluss der Souveränität des Staates ist zu entscheiden wer ins Land einreisen darf und wer nicht, kann ich das garnicht nachvollziehen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 04.10.2016 um 19:52:49 mgb schrieb am 03.10.2016 um 21:19:45:
ihren ukrainischne inlandpass hat sie , bringt ihr aber nix weil sie ja ein ukranischen reisepass braucht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 04.10.2016 um 20:09:38 cabrio schrieb am 04.10.2016 um 18:15:45:
Danke für das Bestätigen meiner Vermutung. cabrio schrieb am 04.10.2016 um 18:15:45:
begeben sich Ukrainer, die in die Ukraine fahren, in der Regel nicht. Auch nicht Krimbewohner. In Einzelfällen mag das möglich sein und wird immer mal thematisiert. Wobei in solchen Fällen auch die Frage auftaucht, wie dämlich sich manche benehmen müssen, damit sie aus einer Situation auch wirklich ein maximales Problem erzeugen können. Gar nicht so selten, wie man glaubt. Warum nun aber die Ehefrau eines Deutschen, im Besitz eines gültigen ukrainischen Identitätsdokuments und bei adäquatem Benehmen, zwingend in den Kreis der "Problemfälle" kommen soll, erschließt sich mir nicht von selbst. Und schlimmstenfalls beantragt sie halt bei der ukrainischen Botschaft in RUS ohne jeden Übertritt einer bewachten Staatsgrenze einen neuen Reisepass. Was mir nicht in den Kopf will: In vielen Staaten der Welt mit unsicherem Urkundenwesen ist es selbstverständlich, dass ohne anerkannte Urkunden - Stichwort Urkundenprüfung und deren Dauer - kein Visum erteilt wird. Im Fall der Krim ist es nach meiner Beobachtung der Regelfall (!), dass die Ukrainer mit durch die Annexion erworbener russischer StAng nach langem Zetern und Barmen dann doch mit ziemlich zügig erhaltenen neuen ukrainischen Pässen kommen. Eine junge Frau hat dafür mal zwei Wochen gebraucht - sie wollte nur einfach die Tourismusreise nicht verpassen. Oder sie kommen gar mit den alten, noch immer gültigen, die sie einfach nur nicht nutzen wollten. Vor diesem Hintergrund vermag ich zu "Lebensgefahr" und "Grundrechtsverletzung" und ähnlichem nur ungläubig die Brauen zu heben. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 04.10.2016 um 20:52:56 cabrio schrieb am 04.10.2016 um 17:26:22:
Und zu welchem Bundesverfassungsgericht muß ich hin? Was genau sag ich denen und kann mir der Ausländeramt da weiterhelfen? Gibts keine möglichkeit das sie das von hier aus reglen können, weil sie hat da auch langasm keine Kraft mehr? Und angenohmen sie wäre von mir schwanger, müste dann nicht der Ausländeramt ein bestimmtes Schreiben an die zuständige Behörde schiken , damit meine Frau sofort das Visum für sie bekommt? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 20:58:54 goku schrieb am 04.10.2016 um 19:52:49:
Genau, darum muss sie sich kümmern, bevor sie zur deutschen Botschaft in Kiew geht. Die anderen Diskussionen hier helfen Dir überhaupt nicht. Du siehst ja auch: Ob sie ein Visum bekommt oder nicht, interessiert einige nicht, die nur theoretisch diskutieren wollen. Dir hilft nur, die Zuständigkeit zu wissen: Für die Einwohner der Ukraine inklusive Donbas und Krim ist die Botschaft in Kiew zuständig. Nur diese kann das Visum für Deutschland geben. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Lila F. am 04.10.2016 um 21:31:39 goku schrieb am 04.10.2016 um 20:52:56:
Auch wenn sie von dir schwanger wäre, müsste sie das Visum bei der zuständigen AV beantragen und einen ukrainischen Pass vorlegen. Je schneller sie das erledigt, desto schneller bekommt sie das Visum. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 21:32:04
@goku
Nach meinem Kenntnisstand werden Krimbewohner, bei denen ein russischer Pass gefunden wird, mit Verweigerungsstempel wieder zurückgeschickt. Die ukrainischen Grenzer schrecken da vor Durchsuchungen nicht zurück. Den russischen Pass braucht sie um auf der Krimseite durchzukommen. 2014 wäre das passieren der Grenze noch über Korruption möglich gewesen. Bevorzugt in Dollar. Inwieweit die Korruptionsschiene heute noch funktioniert kann ich nicht beurteilen. Desweiteren kann ich die sonstigen Risiken genauso wenig beurteilen wie unsere Bundesregierung. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Mojo Jojo am 04.10.2016 um 21:58:53 goku schrieb am 04.10.2016 um 20:52:56:
Ernsthaft jetzt? Ohne Worte! Einfach so einen 'Zuständigen' an den Haaren herbei ziehen, weil die eigenen Nerven dafür zu schade sind?!? Unfassbar! Und dann auch noch das Verfassungsgericht?!? Warum denn nicht in der Ukraine klagen? Das Problem liegt doch schließlich auch dort. Aber oh ja! Sorry! So einen Schrott kann man sich ja nur in Deutschland trauen. Einzig und alleine die Dame selbst ist dafür verantwortlich und zuständig, ihren Reisepass zu besorgen. Dies ist im übrigen auch die einzige Möglichkeit, die Familienzusammenführung zu erreichen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 22:15:54 Mojo Jojo schrieb am 04.10.2016 um 21:58:53:
Komischerweise ist das Bundesverfassungsgericht für Verstösse gegen deutsche Grundgesetz zuständig. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 04.10.2016 um 23:43:42 Petersburger schrieb am 04.10.2016 um 20:09:38:
Wie soll jetzt das wieder funktionieren? Angeblich ist doch die deutsche Botschaft in Kiew zuständig. Also geht es doch in Russland. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 05.10.2016 um 00:00:49 mgb schrieb am 04.10.2016 um 23:43:42:
Ja, das frage ich mich auch. Wenn sie ohne Probleme nach Russland reisen kann, dann ist dort auch jede deutsche AV zuständig für den Visumsantrag. Wenn die den Antrag ablehnen, dann, wie du oben schon gesagt hast, Klage gegen das Auswärtige Amt beim VG in Berlin. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 05.10.2016 um 05:11:43
Ihr fragt Euch wie das geht - wundert mich eigentlich. Dabei ist die Antwort so einfach ...
Wer als Ukrainer die russische StAng durch die Krimannexion erwarb und aktuell seinen gewöhnlichen Aufenthalt z.B. in Krasnodar hat, für den ist selbstverständlich Botschaft Moskau örtlich zuständig - ebenso wie für dort lebende Chinesen, Russen, Nigerianer und was es sonst so alles gibt. Was aber nicht das Geringste an der Anerkennungsfähigkeit der Pässe ändert. Und es ist für den hier diskutierten Fall auch unwesentlich, weil die Ehefrau auf der Krim wohnt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 05.10.2016 um 18:17:47 cabrio schrieb am 05.10.2016 um 00:00:49:
Die Ukrainerin kann es natürlich mit einer Klage versuchen. Aber nachdem sie verloren hat, muss sie das Visum doch bei der zuständigen Botschaft beantragen, der in Kiew. Und: Nein, das ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Verfassungsgericht hat ja vorgeschlagen, gegen solchen Unsinn eine "Bearbeitungsgebühr" für die Annahme von Klagen einzuführen, die nicht zurückgezahlt wird, wenn die Klagen als Blödsinn erkannt wurden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 05.10.2016 um 18:36:54
Also bitte. Bei Gericht ist nix Blödsinn sondern wenn, dann sind die Anträge unbegründet oder unzulässig. Blödsinn gibt es nur bei Verfassungsbeschwerden gibt es auch keine Blödsinn-Gebühr sondern Missbrauchsgebühr ;).
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 06.10.2016 um 00:08:10 Petersburger schrieb am 05.10.2016 um 05:11:43:
Wie definierst du gewöhnlicher Aufenthalt in Russland? Ein russischer Staatsbürger hat normalerweise eine Registrierung. Einem russischen Staatsbürger mit Registrierung in Russland einen ukrainischen Pass abzufordern würde ich schwer daneben finden. Btw. die Frage nach Artikel 29 Absatz 5 Visakodex hast du bisher umgangen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2016 um 02:02:47
Tja, zweimal falscher Ansatz, mgb...
Denn erstens werden aus völkerrechtlicher Sicht Bewohner eines von einem fremden Staat annektierten Gebiets nicht automatisch Staatsbürger des fremden Staates - und somit aus Sicht z.B. der EU die Ukrainer auf der Krim nicht deshalb Russen, nur weil eine auf diesem Gebiet unzuständige russische Behörde Pässe ausstellt. Ist in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit (den Nationalpässen) der "Türkischen Republik Nordzypern"... Zweitens, btw., setzt der Artikel 29 Viakodex, eine Bestimmung zur formellen technischen Handhabung, weder geltendes Recht noch andere Bestimmungen derselben Richtlinie außer Kraft. Noch viel weniger setzt eine solche technische Bestimmung irgendwelche Rechte, die dann geltendes Recht, völkerrechtliche oder EU-weite Bestimmungn oder politische Erklärungen im Hinblick auf die Anerkennungslage oder auch nur in der Richtlinie selbst festgelegte Definitionen obsolet werden lässt. Tipp des Tages: Kein EU-Staat hat die Rechtmäßigkeit der russischen Annexion oder auch nur das "Referendum" anerkannt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 06.10.2016 um 03:21:44
Ich sehe hier immer noch keine Rechtsgrundlage.
Verweise auf die Verordnung/Verordnungsänderung/wasauchimmer nachdem russische Pässe für Krimbewohner bei der Grenzkontrolle und in Deutschland nicht anerkannt werden. Petersburger kann nur auf eine Anweisung des AA verweisen. Das AA kann aber weder Schengenrecht überstimmen noch irgendeine Anweisung in Bezug auf Grenzkontrolle und Handhabung in Deutschland erlassen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 06.10.2016 um 11:06:41
Jetzt im konkreten Fall: Was hat die VO (EG) 810/2009, welche Visa für Kurzaufenthalte regelt, mit der Regelung für nationale Visa zu tun?
@T.P.2013 *Hust* http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270706U5C3.05.0 |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 06.10.2016 um 11:08:51 mgb schrieb am 06.10.2016 um 03:21:44:
Stimmt nicht. Ich sehe aber keinen Sinn darin, weitere Belege anzuführen, wenn ich doch voraussehen kann, dass mein "Gegenüber" ausser den Worten Grundrechte und Gericht nicht viel gegenhalten und gelten lassen wird. Die Krimannexion wird durch keinen EU-Staat anerkannt. Die Folgen für die Krimbewohner sind menschlich unschön, aber keine EU-Exekutive hat das Recht, diese Folgen durch die Akzeptanz völkerrechtswidrig erworbener Dokumente "zu mildern" und damit den zugrundeliegenden völkerrechtswidrigen Akt "durch die Hintertür anzuerkennen". Und mir ganz persönlich - dafür mag man mich schelten oder auch nicht - fehlt auch jedes Verständnis für Leute, die ihre eigenen Fehler durch andere ausgeglichen haben wollen. (Damit ist natürlich nicht der TS mit seiner Frau gemeint!) Sollte die (Kurzaufenthalts-)Visumfreiheit für die Ukraine demnächst kommen - zumindest aber vor einer solchen Visumfreiheit für RUS -, werden alle diejenigen, die mir heute wortreich die Unmöglichkeit des Erhalts eines neuen ukrainischen Passes begründen, schnellstens einen solchen beantragen, um visumfrei reisen zu können. Genauso wie sie es auch heute schon tun, um ein Schengen-Visum erhalten zu können. Sie tun es und strafen sich damit selbst Lügen! |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2016 um 17:25:22 Aras schrieb am 06.10.2016 um 11:06:41:
Nichts. Aber mgb hat mit dieser grundsätzlich argumentiert, weshalb diese dann auch für die Grundsatzdiskussion hier herhalten kann. Denn da sind wir ja schon lange, mal wieder: Bei einer Grundsatzdiskussion... Die Frage des TS wurde ja schon auf Seite 1, vor Antwort #9, korrekt beantwortet... Zitat:
Ja und? Habe nicht alles durchgelesen, aber da ging es mehr um Volkszugehörigkeit, die sogenannten Volksdeutschen, betrachtet im Nachhinein bezogen auf die Wirkung im eigenen (annektierender Staat) Rechtbereich. M.E. nicht vergleichbar. Meiner Meinung nach wäre es eher vergleichbar, wenn man den Blick nicht auf die Volksdeutschen damaliger Zeit richtet, sondern auf die Ukrainer im deutsch besetzten Gebiet, auf die Polen und Tschechen im damaligen Generalgouvernement und auf dem Gebiet der zerschlagenen "Resttschechei", die Franzosen im nördlichen Frankreich, etc.etc., wenn man denn schon vergleichen will. *Hust* Aber ich denke, dass es wenig Sinn macht, diese Baustelle jetzt hier auch noch weit aufzumachen. Gruß |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 06.10.2016 um 17:36:03 Petersburger schrieb am 06.10.2016 um 11:08:51:
Bei nochmaligem Durchlesen stelle ich fest, dass ich das zu scharf formuliert habe. Nicht nur einer hat vermutlich erst von mir im Gespräch erfahren, dass es bestimmte Möglichkeiten gibt, die er nutzen muss. Bis dahin mag er nicht genug gewusst oder auch auf Gerüchte gehört haben. Lügen aber kann man nur wider besseres Wissen. Daher formuliere ich neu: Sie tun es und belegen immer wieder aufs Neue, dass es geht. Und dass die Gerüchte und Erzählungen ... nicht so viel wert sind, wie man aus der Ferne glaubt. T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 17:25:22:
Und alles, was danach kam, hat zum Beispiel mir nur Zeit gestohlen. Da viel zu viele dem "letzten Wort" eher glauben als allen korrekten Aussagen davor, ist man immer wieder mal gezwungen, bestimmten Dingen zu widersprechen. Und das nur, damit diese Dinge nicht als letztes Wort stehen bleiben. Ich schreibe zum Beispiel in diesem Forum, damit Leute mit wenig bis keiner Erfahrung aus meinem Fachgebiet es leichter haben. Hier im Thema: Es ist ganz sicher leichter - zumal beim Vorliegen eines gültigen ukrainischen Inlandspasses -, einen ukrainische Reisepass zu erhalten als ohne jede Vorkenntnis vor Gericht zu ziehen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 06.10.2016 um 18:02:11
danke schon mal an alle antworten, ich gebe zu ich bin in solchen sachen kein specialist. aber man muß sagen die bürger in krim leiden schon ziemlich unter diesen umenschlichen politschen verhältnissen. sie wollen nur in friden leben und gerecht behandelt werdne, eigentlich sollen die politiker die sich nicht einig werden können drunter leiden und nicht das normale volk.
die gesetzte sind klar aber es gibt keine garantie das sie dort auch befolgt werden und von dem was mein anwalt gesagt hat haben schon viele aufgegäben. ich werds nicht tun und alles versuchen um sie zu mir zu bringen und als letzte otpion ziehe ich zu ihr um, aber ich lass meine familie nicht im stich. ps : sehr ärgerlich das viele flüchtlinge ohne pässe hier so einfach reinkommen ohne probleme und eigene frau solche probleme hat. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 06.10.2016 um 19:18:29 goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
sind etwas anderes. Wir wollen hier bitte nicht mit großen Worten sinnlos um uns werfen. Die Menschen auf der Krim leben in Frieden. goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
Das kann aber nun nicht dazu führen, dass auch wir aufhören, unsere Gesetze zu befolgen. goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
Dessen Kenntnis der aktuellen Zustände wird, das wünsche ich ihm, nicht aus eigenem Augenschein kommen? Ich möchte um Himmels willen keinem Juristen zu nahe treten, die allermeisten werden ihr Handwerk nach bestem Wissen und Gewissen machen. Ebenso wie Behördenmitarbeiter, mit deren (auch Fehl-)Leistungen sich dieses Forum oft und oft beschäftigt. Hier frage ich mich als jedoch als Zweites (die erste Frage war oben): Was wird dieser Anwalt wohl verdienen, wenn er den korrekten Weg - Passbeschaffung - empfiehlt? Und was an ggf. anderen Wegen, die er als Möglichkeit aufzeigt? goku schrieb am 06.10.2016 um 18:02:11:
Auch wenn es um ein völlig anderes Problem geht, lies bitte mal den ersten Textabsatz dieses Beitrags. <-- Klick |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 06.10.2016 um 20:36:45 Petersburger schrieb am 06.10.2016 um 19:18:29:
Dann zitiere halt mal endlich das Gesetz/Verordnung/wasauchimmer nachdem russische Pässe für Krimbewohner in Deutschland nicht anerkannt werden. Dem Verwalter der Anlagen zu EG Nr. 539/2001 ist auch nichts bekannt. Desweiteren könntest du noch begründen warum eine Annexion was ganz schlimmes ist aber keine höhere Gewalt. Nach den Worten des Staatsminister in dem von Cabrio verlinkten Text ist eine Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Moskau bei höherer Gewalt gegeben. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2016 um 21:44:25 mgb schrieb am 06.10.2016 um 20:36:45:
Schon witzig, dass sich gewisse Troll-Mechanismen immer und immer wieder, in jedem Forum, zu jeder Zeit wiederholen. Z.B., einfach Behauptungen aufzustellen, diese nicht mit seriösen Quellen zu belegen, aber bei Einrede anderer diese aufzufordern, die Einrede doch tunlichst in jedem kleinsten Detail exzessiv zu belegen. Und wenn es bis hin zum Beleg geht, dass die Erde rund ist. Und zur Not werden ganz einfach immer weitere Begriffe stumpf eingeworfen, weitere unbelegte Behauptungen aufgestellt und Belege für wieder irgendwelche anderen, auch allgemein bekannte Umstände, eingefordert, um die Ressourcen der Kontrahenten (u.a. Zeit, Nerven, Leidensfähigkeit) überzustrapazieren. Zur "Frage": Ich hatte ja den Tipp des Tages bereits gegeben, aus dem heraus die Folgerungen und die Antwort auf die gestellte Frage recherchierbar wären. Wenn man daran denn überhaupt ein ernsthaftes Interesse hätte. Ansonsten hier mal, so als Recherchegrundlage nach der entsprechenden Entscheidung des Europäischen Rats, aus dem Bergmann, letzter Absatz: https://www.bergmann-aktuell.de/news/staatsangehoerigkeitsverhaeltnisse-auf-krim Hier wird auch noch einmal Bezug darauf genommen ("Guidelines for Schengen visa applications"): http://collections.internetmemory.org/haeu/content/20160313172652/http://eeas.europa.eu/top_stories/pdf/the-eu-non-recognition-policy-for-crimea-and-sevastopol-fact-sheet.pdf Ich weise ganz besonders auf "nur aufgrund ukrainischer Pässe" und auf "auf ukrainischem Territorium (nicht in solchen auf russischem Territorium)" hin. Damit das ja nicht untergeht... Die entsprechende Entscheidung des Europäischen Rats itself kannst Du ja wohl selbst recherchieren. Kannst Du? Oder ist das überhaupt nicht Deine Absicht? Die Frage, die ich mir allen Ernstes stelle, ist, was Deine Beiträge und die Deines Alter Ego cabrio dem TS mit seinem Problem helfen. Magst Du mir das beantworten? Ich bin hier allerdings vorerst raus, getreu des Mottos: "Don't feed the troll". In diesem Sinne. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 06.10.2016 um 22:22:23
Mit der feinen Nuance das der europäische Rat für nationales Aufenthaltsrecht nicht zuständig ist.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 06.10.2016 um 22:29:00 mgb schrieb am 06.10.2016 um 20:36:45:
Das ist kompletter Blödsinn. Für Ukrainer ist die Botschaft in der Ukraine zuständig, unabhängig von den Bewegungen der russischen Armee. Die Forderung, militärische Eroberungen anzuerkennen, kommen aus einer ganz bestimmten Ecke. Aber die ist rechtlich irrelevant. Sonst zitier bitte den Artikel aus dem Grundgesetz, der vorschreibt, bei Angriffskriegen die Zuständigkeit von Botschaften zu ändern. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 06.10.2016 um 23:01:06
Komischer Einwand.
Die Betroffene fordert ihre persönlichen Rechte ein. Was mit der Krim passiert kann der sowas von egal sein. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 06.10.2016 um 23:11:38 mgb schrieb am 06.10.2016 um 23:01:06:
Bisher hat die Betroffene kein Visum beantragt, weil sie Einwände dagegen hat, einen Pass vorzulegen. Aber sobald sie das persönliche Recht auf eheliches Zusammenleben einfordert, indem sie Visumantrag, Pass und A1-Zertifikat in Kiev vorlegt, bekommt sie es ja auch. Insofern: Es existiert kein Problem. Und Dein Tipp, zum Verfassungsgericht zu laufen, hat sich als Blödsinn erwiesen: Die Aufforderung, den Artikel des Grundgesetzes zu nennen, der nach einem Angriffskrieg den Zuständigkeitsbezirk von Botschaften ändert, hast Du Dir nur ausgedacht. Es gibt ihn nicht. Zitat:
Du hast das Problem immer noch nicht verstanden: Sie hat ihren Pass "verloren" und eine Kinderkaufmannsladen-Pass der militärischen Besatzer genommen. Diesen Fehler muss sie selbst rückgängig machen. Insofern sollte sie sich doch dafür interessieren, was mit der Krim passiert, auch wenn es Dich erkennbar nicht interessiert. Sie muss eben den eigenen Pass wieder beantragen, damit sie das Visum beantragen kann. Und da alle anderen, die einreisen wollten, das trotz aller Internet-Märchen in kurzer Zeit geschafft haben, wird sie es auch im Oktober schaffen, falls sie wirklich nach Deutschland will. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2016 um 23:33:16 mgb schrieb am 06.10.2016 um 22:22:23:
Ach, dann werde ich doch noch einmal füttern, weil e so ungewohnt einfach ist in diesem Fall... Lieber... Mitforist..., Du hast den Visakodex und auch weiterhin den Bezug auf europäisches Recht (z.B. im Beitrag #51, "EG Nr. 539/2001") als Beleg Deiner steilen Thesen angeführt. Kontert man dies nachvollziehbar, wird schnell umgeschwenkt, jetzt doch bitte nur und ausschließlich "nationales Recht", bitteschön. Ok, auch gut. Der europäische Rat setzt sich zusammen u.a. aus den Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Staaten. In unserem Fall ist dies regelmäßig unsere Bundeskanzlerin. Es ist also nicht nur irgendeine Kommission oder Arbeitsgruppe mit Vorschlagsrecht. Hoppla. Das heißt, die Entscheidung des Europäischen Rats hinsichtlich der Anerkennungslage bei den Pässen und den Verfahrensabläufen bzgl. der Zuständigkeiten der AVen, getroffen durch die Regierungschefs aller EU-Staaten, hat in diesem Fall selbstverständlich auch eine Bindungswirkung hinsichtlich der Umsetzung im nationalen Bereich, die dann natürlich auch erfolgt. Im Falle Deutschlands wurde dies übrigens u.a. mittels Erlass des BMI in dessen Bereich und, das setze ich voraus, mittels Runderlass im Bereich des AA umgesetzt. Aber eigentlich geht dies ja aus den von mir verlinkten Standpunkten des Europäischen Rats hervor, der erklärt: Wir als Regierungchefs jedes einzelnen EU-Staates erklären, wir erkennen (als Deutschland, als Frankreich, als...) den russischen RP für Ukrainer der Krim nicht als gültiges Reisedokument an. Wieviel mehr an nationalem Standpunkt hättest Du denn gerne? Und, da unbeantwortet, erneut: Die Frage, die ich mir allen Ernstes stelle, ist, was Deine Beiträge und die Deines Alter Ego cabrio dem TS mit seinem Problem helfen. Magst Du mir das beantworten? So, genug gefüttert. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 07.10.2016 um 00:11:30
Schengenrecht ist für die Form eines Visa Typ-D zuständig.
Sprich wie der Visasticker auszusehen hat, was draufstehen soll, wie und wo das Ding geklebt werden soll. Einer Visaverweigerung mit der Ausrede ich darf das Visaetikett nicht in den Pass kleben steht Artikel 29 Absatz 5 Visakodex entgegen. Eine Erklärung über das Anerkennen von Pässen kann ich aus deinem Link nicht entnehmen. Ich zitiere "Nach einer Entscheidung des Europäischen Rats werden Visaanträge" Für nationale Visaanträge für ein Visa typ-d ist der europäische Rat nicht zuständig. Für den Erlass des BMI bitte ich um einen Link. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 07.10.2016 um 00:15:17 reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Du hast das Problem offenbar noch immer nicht verstanden: "A large number of people who for one reason or another are forced to regularly travel to Ukraine live in Crimea. They face a number of difficulties in the so-called Crimean-Ukrainian border where it is necessary to pass two customs controls. Locals have long received Russian passports. Those, who resisted to the last and lived in Crimea with the Ukrainian passport, had to give it up because it is extremely difficult to live without the main Russian document on the peninsula." (http://www.ostro.info/articles/74/) Aber nach deiner Vorstellung gibt es ja überhaupt keine Problem: reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Es ist für sie eben de facto nicht nur unzumutbar, sondern unmöglich, ihren gesetzlichen Anspruch(!) auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durchzusetzen. Ein Visum an einer deutschen AV in Russland durch Schmiergeldzahlungen kostet nach derzeitigem Stand mindestens 5000 Dollar. Das gilt aber nur für Schengenvisa, auf die man keinen Rechtsanspruch hat, nicht für nationale Visa - und genau das braucht sie ja. Hilft ihr also auch nichts, selbst wenn sie das Geld locker aufbringen könnte. Will der TS also nicht mit dem möglichen Ablehnungsbescheid einer deutschen AV in Russland den Verwaltungsrechtsweg gehen, dann kann er versuchen, sie über ein einfaches Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht z.B. zum gemeinsamen Urlaub in Paris oder Amsterdam zu holen. Das müsste dann auch bei jeder deutschen AV in Russland klappen - unabhängig von ihrem Wohnort. Vor allem, wenn er mit ihr gemeinsam reist. Dann beantragt er in Deutschland die AE für sie. Nachholung des Visumsverfahrens aus den genannten Gründen unzumutbar. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 07.10.2016 um 02:47:24 cabrio schrieb am 07.10.2016 um 00:15:17:
Sie kann ja klagen. Dann wird das AA dem VG Berlin erklären, das genau Xhundert Bewohner der Krim sich einen ukrainischen Pass diese Jahr besorgt haben, nur die Ehefrau nicht. Der Richter wird dann den Anwalt der Ehefrau fragen wo das Problem liegt. Spätestens dann muss man Belege beibringen und keine Storys mehr erzählen. Die Ehefrau kann Deutschland nicht zwingen, den auf der russischen Krim ausgestellten russischen Pässe anzuerkennen. Das ist eine ureigenste Entscheidung eines souveränen Staates, ein annektiertes Gebiet, und damit durch die Besatzungsmacht ausgestellten Papiere nicht anzuerkennen. Eher noch würde man ein Passersatzpapier ausstellen, aber dafür sehe ich hier keine Grundlage, weil ja scheinbar nicht einmal der Versuch vorliegt einen Pass zu besorgen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 07.10.2016 um 03:44:45 grisu1000 schrieb am 07.10.2016 um 02:47:24:
Wenn's nicht so bestürzend wäre, dann könnte man ja lachen über den Eifer, mit dem hier versucht wird, Grundrechte durch das Anführen irgendwelcher verwaltungsinternen Zuständigkeitsregelungen auszuhebeln - und über den Hohn, den man bei dieser Gelegenheit auch gleich noch über die Grundrechtsträger ausgießt. Ohne sich auch nur ein bisschen zu schämen. Nach diversen Berichten haben jedenfalls die AVen von Griechenland, Italien und Spanien eine andere Sicht auf die Dinge und erteilen in Russland sogar Schengenvisa an Krimbewohner mit russischem Pass. Sollten die deutschen Botschaften und Konsulate dazu immer noch nicht bereit sein, dann wäre es für den TS wohl wirklich am schnellsten, wenn er zwei Wochen Moskauurlaub mit seiner Frau macht und bei der niederländischen Botschaft ein einfaches Einreisevisum für die Ehefrau eines Unionsbürgers beantragt, die mit ihm Urlaub in Amsterdam machen möchte. Und was sagen eigentlich die Zuständigkeitsfanatiker bei einem Russen, der schon Jahrzehnte vor der Krim-Annexion auf der Krim gelebt hat (und den man hier nur deshalb nicht als Vaterlandsverräter verhöhnen kann, weil er noch nie Ukrainer war): Wo muss der sein Visum beantragen? Und muss er dafür nachweisen, dass er ein "echter" Russe ist? Oder sagt man ihm, er muss erstmal nach Russland umziehen (wie der freundliche Ratschlag von Reinhard, die Ehefrau möge doch zuerst mal in die Ukraine umziehen, um dann vielleicht einen Pass zu bekommen), dort einen Inlandspass beantragen, um dann nach frühestens sechs Monaten die Zuständigkeit der deutschen AV für den Visumsantrag zu begründen? Übrigens sieht es so aus, dass selbst ukrainische Krimbewohner, die seit Jahren in Kiew leben und arbeiten, von der Ukraine nicht mehr als rechtmäßig dort lebend anerkannt werden. Sie dürfen zum Beispiel keine Bankkonten mehr haben. Ob sie überhaupt noch Pässe bekommen, ist fraglich. Auch darüber gibt es viele Berichte. Die deutsche Botschaft in Kiew weiß Bescheid. Den Außenministerien von Griechenland, Italien und Spanien war das offenbar schon 2014 bekannt - und sie haben dementsprechend die "Zuständigkeitsbezirke" ihrer Botschaften umgehend so abgeändert, dass Krimbewohner mit russischen Pässen bei jeder AV in Russland Schengenvisaanträge stellen können. Aber warum sollte man etwas einfach machen, wenn's auch schwer geht...? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 07.10.2016 um 04:22:58 cabrio schrieb am 07.10.2016 um 03:44:45:
Oh mei. natürlich können und sind die meisten Grundrechte eingeschränkt, durch Gesetze und daraufbauende Verordnungen die wiederum in Verwaltungsvorschriften münden. Wenn die Ehefrau bis zum BVerwG klagt dann ist sie halt die 20te oder 30te die dort bestätigt bekommt, das Artikel 6 GG kein unmittelbares Recht auf Aufenthalt gewährleistet, sondern von Voraussetzungen, wie Passbesitz abhängig gemacht werden können. Und das dem Gesetzgeber hierbei ein weiter Gestaltungsspielruam eingeräumt wird. Erst wenn die Voraussetzungen unzumutbar sind, hat sie eine Chance. Aber der Gang zum ulrainischen Konsualt in Russland oder dem Passamt in der Ukraine ist nicht unzumutbar. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 07.10.2016 um 04:41:59 grisu1000 schrieb am 07.10.2016 um 02:47:24:
Das ist ja toll aber keiner kann dafür eine Rechtsgrundlage benennen. Wie und wo hat Deutschland das entschieden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von erne am 07.10.2016 um 08:25:52 mgb schrieb am 07.10.2016 um 04:41:59:
das ist es ja, Deutschland (und die EU) haben nie eintschieden, die Annektierung der Krim und die Krim damit als russisches Gebiet anzuerkennen. Damit ist die Krim für die EU ukrainisch. Damit sind die Pässe, die die rus. Regierung auf der Ukraine ausgibt, für die EU Makulatur und nicht visierbar. Besorgt sie sich einen visierbaren Pass, kann sie in UA .... oder wenn sie nach RU zieht, in RU ... ein Visum beantragen und in D dann eine AE. Ohne Pass geht das alles nicht. cabrio schrieb am 07.10.2016 um 00:15:17:
aber auch dann braucht sie einen visierbaren (also von der EU anerkannten) Pass. Einen solchen legt sie aber nicht vor. Würde sie das, könnte sie auch ein FZF Visum beantragen. Das Freizügigkeitsrecht ist kein Allheilmittel |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 07.10.2016 um 12:07:11 mgb schrieb am 07.10.2016 um 04:41:59:
Die Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz und das Passgesetz. Dort ist alles nachzulesen, und wenn man das liest, kommt man drauf, dass eine Ukrainerin einen ukrainischen Pass vorlegen muss, wenn sie in der zuständigen Botschaft vorspricht. Die von Dir angeführte Blödsinn-Tipps verbreitest Du gut gelaunt entgegen allen Rechtsgtrundlagen, weil Du Dir den Blödsinn selbst ausdenkst. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 07.10.2016 um 12:47:49
Offen gesagt verstehe ich auch nicht, wie das überhaupt so dermaßen auf diese theoretischen Schiene abdriften konnte. Was will man denn hier überhaupt erreichen? Will man mit seiner Frau so schnell wie möglich nach Deutschland kommen oder will man 1 Jahr verschwenden um einen quasi aussichtslosen Fall gerichtlich anzufechten und anschließend doch Pass und Visaverfahren nachholen muss?
Grundrechte... schön und gut. Was nützt mir aber mich auf irgendwelche Grundrechte zu berufen, wenn ich nur ein Visum brauche und der Weg gangbar ist? Ich meine, dass man doch viel mehr Chancen hat. Was spricht dagegen den ukrainischen Reisepass bei der ukrainischen Botschaft in der Russischen Föderation zu beschaffen? Da hätte man doch den ersten Schritt geschafft. Dann besorgt man sich einen Termin bei der deutschen Botschaft in Kiew und fragt im Vorfeld ob zumindest die Eheschließung im russischen Standesamt anerkannt wird oder man eine erneute Eheschließung durchführen muss. Als Russin ist hat sie die russisch-weißrussische Unionsbürgerschaft. Sie kann also theoretisch das Konfliktgebiet im Osten der Ukraine umgehen und mit dem neuen ukrainischen Reisepass in die Westukraine an einem weißrussisch-ukrainischen Grenzübergang einreisen. Eben wenn die Zeit für den Visatermin bereit ist. In der gleichen Zeit wirkt man auf die ABH ein und versucht den Fall der Frau zu beschleunigen, damit die Frau so kurz wie möglich in Kiew bleiben muss. Sobald das Visum erteilt ist, kauft man Flugtickets und holt die Frau zu sich. Ob das klappt: Keine Ahnung. Aber manchmal muss man bei sowas Chuzpe zeigen. Offen gesagt: Wenn man den Flüchtlingen sagen würde, dass sie statt der Überfahrt in einem nicht-seetüchtigem Boot eine Reise zu einer Botschaft und anschließendes Visaverfahren durchlaufen müssen dann würden die Flüchtlinge das Zweite auswählen und eben nicht die Überfahrt mit dem Boot. Also wenn man schon so größe Töne spuckt... |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 07.10.2016 um 14:36:59 erne schrieb am 07.10.2016 um 08:25:52:
Sie braucht überhaupt keinen Pass, Art. 5 Abs. 4 Freizügigkeitsrichtlinie. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 07.10.2016 um 14:52:47
Sie will zu ihrem deutschen Ehemann nach Deutschland ziehen. Der Ehemann hat auch - soweit ersichtlich - auch nicht von seinem Freizügigkeitsrecht gebrauch gemacht. Somit liegt kein Freizügigkeitsfall vor => keine Begünstigung iSd Artikel 5 Abs. 4 der RL 2004/38/EG
|
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 07.10.2016 um 14:57:38
Falls sie nach Deutschland will, gilt § 2 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes:
Zitat:
Und den anerkannten Pass bekommt sie bei der zuständigen ukrainischen Behörde. Sobald sie ihn hat, kann sie dann das (nationale) FZF-Visum beantragen. Alles andere funktioniert sowieso nicht, sondern kostet nur einige Monate, vermutlich Jahre Zeit und sehr, sehr viel Geld. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Lila F. am 07.10.2016 um 17:30:01 cabrio schrieb am 07.10.2016 um 03:44:45:
Sollte sie tatsächlich keinen Pass bekommen (obwohl z. B. Petersburger hier aus der Praxis berichtet, dass es sehr wohl möglich ist, einen Pass zu bekommen), würde sie einen Passersatz bekommen. Dafür muss sie aber nachweisen, dass sie sich um einen Pass bemüht hat. Selbst wenn es tatsächlich so schwierig sein sollte, einen Pass zu bekommen, könnte man also nur raten, sich erst mal nachweisbar darum zu bemühen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 07.10.2016 um 23:17:00 Aras schrieb am 07.10.2016 um 12:47:49:
Was mich wundert ist das niemand eine Rechtsgrundlage rausrücken will. Es werden nur Hinweise auf dem Niveau gegeben nach Strassenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt schneller wie 100 auf dem Mond zu fahren. Wo ist der Link auf den Erlass des BMI. Wo ist der Link auf den Erlass des AA. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von T.P.2013 am 08.10.2016 um 00:07:03
Du musst Dich nicht wundern.
Es ist erklärlich, dass hier niemand Trolle füttern oder sich durch diese zu irgendwas nötigen lassen möchte. Die Rechtsgrundlagen bzw. die Entscheidungsgrundlagen sind doch ausreichend benannt. Es ist allein Dein Problem, wenn Du nicht willens oder in der Lage bist, diese zu wechseln. Zumal die Trolle selbst mit starken Quellen kommen wie: Zitat:
Wenn das nämlich so weitergeht, sind wir später auf Seite 7, 9 oder 25 dabei zu diskutieren, weshalb denn der "Pass des Deutschen Reiches" der Reichsbürger-Spinner oder ein "Seborga-Pass" kein gültiges Reisedokument sein soll... Ich jedenfalls lasse mir nicht mehr unnötig durch Euren Schrott meine Zeit stehlen, weshalb dies in diesem Thread auch meine letzte Antwort auf Troll-Fragen sein wird (aber lesen werde ich noch - ist großes Kino hier). Daher als mein letzter Tipp des Tages an Dich: Es gibt auch eine Realität außerhalb des Internets, was bedeutet, dass nicht jeder Erlass einer Behörde, nicht jede grundsätzliche Handlungsanweisung, in der derartige Dinge festgelegt werden, im Internet aufrufbar ist. Mag vielleicht Deiner Ansicht nach auch ein Verstoß gegen irgendwas sein - ist aber nunmal so. Das kann seinen Grund u.a. darin haben, dass einzelne Erlasse, Weisungen oder Vorschriften als "VS-NfD" eingestuft sind. Aber, das ist ja das Feine an DEU, der wirklich interessierte, engagierte Bürger steht damit nicht auf verlorenem Terrain. Denn er kann sich den entsprechenden Erlass des BMI (Tipp: Annexion und Erklärung des Europ. Rats war 2014) und die entsprechenden Runderlasse des AA, sowie auch die "Ausführliche Form" (Hoppla - nicht im Internet aufrufbar...) als die Vorschrift der BPOL zur Anerkennungslage ausländischer Pass- und Ausweispapiere, ja mittels Verweis auf des IFG besorgen. Falls Du dabei Hilfe benötigst: Aras hat damit Erfahrung und wird bei freundlicher Nachfrage möglicherweise Hilfestellung leisten. Und da die Orks ja in der Fantasywelt eine Art Trolle sind, verbleibe ich mit einem Lok'tar ogar! :-) |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 08.10.2016 um 01:14:31 mgb schrieb am 07.10.2016 um 23:17:00:
Völkerrechtlich ist die Krim Teil der Ukraine. Dann noch ein Blick in den Artikel 25 GG und du hast deine Rechtsgrundlage. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 08.10.2016 um 01:30:54 T.P.2013 schrieb am 08.10.2016 um 00:07:03:
Sind deine fortgesetzten Beleidigungen mit deiner Ehre als deutscher Beamter zu vereinbaren. Du wirst von mir keine Beleidigungen als Erwiderung erwarten können. Das hat was mit meiner Ehre zu tun. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 08.10.2016 um 12:06:10 mgb schrieb am 07.10.2016 um 23:17:00:
Mich wundert nicht, dass oben haufenweise Rechtsgrundlagen stehen, alle Nutzer diese lesen können. Nur Du behauptest fortgesetzt etwas anderes, um Deinen Blödsinn zu verbreiten. Zitat:
Genau. Hör einfach auf damit. Die hier gegebenen Ratschläge zur Pass-Besorgung und zum Visum-Antrag bei der zuständigen Botschaft sind der einzige Weg zum Ziel. Zitat:
Die Zuständigkeit der Botschaften findest Du nicht? Es ist sehr kompliziert: Die Botschaft in der Ukraine ist für die Ukraine zuständig. Dagegen ist die Botschaft in Russland für Russland zuständig. Zu kompliziert für Dich? Vielleicht als kleiner Hinweis: Das BMI ist für die Botschaften nicht zuständig. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 10.10.2016 um 01:53:01
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür das ein russischer Pass für Krimbewohner nicht anerkannt wird.
Gesetze/Verordnungen/ Erlasse funktionieren nicht auf mündlicher Basis. Da muss es was schriftliches geben. Forist T.P.2013 führt einen Erlass des BMI mit unbekannten Inhalt als Beleg an. Weitere Belege bleibt er schuldig. Ob es so einen Erlass überhaupt gibt weiß man nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 10.10.2016 um 03:26:06 mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:
Stimmt, es muss etwas schriftliches Geben, das nun die Krim durch Deutschland als Teil Russlands anerkannt wird. Da es das nicht gibt kann der Pass nicht anerkannt werden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 10:37:25
Der Kern des Problems ist, dass "mgb" hier ständig mit Blödsinn trollt, ohne ein einziges Mal eine rechtliche Grundlage, eine seriöse Quelle anzugeben. Er will eben gerne, dass Angriffskriege von Deutschland mitgemacht werden, weigert sich aber, dazu die Bestimmungen im Grundgesetz zur Kenntnis zu nehmen.
Einzige Quelle für Besatzer-Mickeymaus-Pässe: "Ein Troll hat im Internet anonym geschrieben..." Zum Glück sind Grundgesetz, Aufenthaltsgesetz etc. da eindeutig, so dass normale Menschen keine Zweifel haben. Wenn eine Ukrainerin einen Deutschen heiratet, bekommt sie auf Antrag das FZF-Visum. Dazu muss sie zur Botschaft gehen, die für die Ukraine zuständig ist, und einen gültigen Pass und ein A1-Zertifikat vorlegen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 10.10.2016 um 10:48:30 mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:
Falscher Ansatz. Es gibt keine Grundlage, diesen Pass anzuerkennen. mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:
Es gibt ihn seit dem 27.06.2014. Alle mit dem Problem Befassten kennen ihn. Da er aber schlussendlich nur die Schriftform einer in sich logischen Handlung ist, sähe ich auch keinen Grund zum Veröffentlichen hier im Forum, selbst wenn ich ihn gerade in elektronischer Form vorliegen hätte. Zum Nachvollziehen der Logik: Nichtanerkennung der Krimannexion --> Nichtanerkennung des Erwerbs der russichen StAng durch die Krimannexion --> Nichtanerkennung der aufgrund dieses Erwerbs ausgestellten Dokumente. reinhard schrieb am 10.10.2016 um 10:37:25:
Obwohl ich auch keinen Spass daran habe, sehe ich hier keinen Blödsinn. Nur einen falschen Ansatz. Wenn man den völkerrechtlichen Teil des Problems außen vor lässt, dann hat mgb im Grunde Recht. Es ist aber nicht zulässig, den völkerrechtlichen Teil zu vernachlässigen. Wenn sich ein Bundestagsabgeordneter hinstellt und eine von der EU-Linie abweichende Meinung äußert, dann ist das sein gutes Recht. Sind solche Bundestagsabgeordneten in der Mehrheit, dann können sie Einfluss auf die Bundesregierung und damit auf die EU-Linie nehmen. Öffentlich Bedienstete jedoch haben nicht das Recht, abweichende eigene, private Meinungen zur Grundlage ihrer dienstlichen Handlungen zu machen. Und auch Richter können das nicht. Deswegen wird es hier im Forum keine Möglichkeit geben, den Fragenden anderes zu empfehlen als es schon in den ersten acht Antworten passiert ist. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 10.10.2016 um 11:10:15
Ergänzung nach den 15 Minuten ...
Um den falschen Ansatz zu erläutern: Zitat:
Das bedeutet, der Pass muss anerkannt sein. Anerkennung ist eine aktive Handlung. Das bedeutet nicht, der Pass muss als nicht anerkannter in irgendeiner Liste stehen oder sonstwie als nicht anerkannt bekanntgegeben werden. Gründet sich z.B. irgendwo völkerrechts-konform ein neuer Staat mit eigenen Dokumenten, dann bedürfen diese Dokumente der Anerkennung, bevor mit ihnen die Passpflicht erfüllt werden kann. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 11:35:03 |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 12:15:53 mgb schrieb am 10.10.2016 um 01:53:01:
Dafür kann niemand eine Rechtsgrundlage angeben, weil es die gar nicht geben kann. Da russische Pässe anerkannt sind, darf die Anerkennung nicht selektiv verweigert werden. Würde Deutschland beispielsweise allen Argentiniern in Buenos Aires deutsche Pässe ausstellen, dann wären die genauso anerkannt wie die Pässe von Berlinern und von Münchnern. Alle ausländischen AVen müssen sie auch anerkennen. Deutschland kann jedem beliebigen Menschen in der Welt aus dem Stand die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen und ihm einen Pass ausstellen. Das ist ein hoheitlicher Akt eines souveränen Staates, der andere Staaten nichts angeht. Mit EU- oder mit Schengenrecht hat das alles gar nichts zu tun. Und ob das in Zusammenhang mit einer möglicherweise völkerrechtswidrigen Annexion steht, spielt auch überhaupt keine Rolle. Irgendein Erlass des BMI könnte deshalb auch keine taugliche Rechtsgrundlage sein, weil Pässe nicht nach dem Wohnortprinzip ausgestellt werden (siehe meine Frage oben - auf die niemand eingegangen ist - nach dem Russen, der seit Jahrzehnten auf der Krim lebt). Man wüsste schon gar nicht, wie man die Nichtanerkennung von Pässen nach solchen Kriterien überhaupt formulieren sollte... Ich bezweifle aber, dass es so einen Erlass überhaupt gibt. Den Juristen beim BMI dürfte ein derartiger Fehler kaum unterlaufen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 12:36:21 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 12:15:53:
Die Rechtsgrundlage wurde jetzt mehrfach genannt. Aber wer nur trollen will, muss nicht lesen. Eine Ukrainerin muss nach wie vor einen ukrainischen Pass vorlegen, da nützen Dir alle Angriffskriege genau nichts. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 12:47:11 reinhard schrieb am 10.10.2016 um 12:36:21:
Falsch. Wenn eine Ukrainierin auch noch einen thailändischen und einen georgischen Pass hat, kann sie sich aussuchen, mit welchem sie ein Visum beantragt. Das ist genau das, was ihr alle hier offenbar überhaupt nicht verstanden habt. Dasselbe gilt für russische Pässe. Ob sie ihren ukrainischen Pass freiwillig abgegeben, ob sie ihn verloren hat oder ob er ihr von russischen oder ukrainischen Stellen zwangsweise abgenommen wurde, spielt auch keine Rolle. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 12:52:22 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 12:47:11:
Kompletter Blödsinn, "cabrio" hat mal wieder nichts gelesen und nicht verstanden. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Du versuchst gezielt, das Ehepaar am Zusammenleben in Deutschland zu hindern, indem Du vorsätzlich falsche Behauptungen aufstellst. Noch gelten hier Grundgesetz, Aufenthaltsgesetz und Passgesetz. Die Antragstellerin hat einen nicht anerkannten Pass, egal was Du Dir über einen thailändischen Pass an Blödsinn ausdenkst. Sie braucht als Ukrainerin einen ukrainischen Pass und muss damit bei der deutschen Botschaft in der Ukraine ein Visum beantragen. Die Rechtsgrundlagen stehen oben. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 13:04:28
Auf der Website der Kiewer Botschaft steht es ja geschrieben, dass Pässe anderer Staaten anerkannt werden. Damit ist genau der Fall ukrainischer Doppelstaatlern abgedeckt. Per Sammeleinbürgerung eingebürgerte Krim-Bewohner sind davon ausgeschlossen russische Pässe vorzulegen, da dies nicht anerkannte Einbürgerungen sind. Steht glaub sogar in der Landkriegsordnung, dass Bewohner von okkupierten Gebieten nicht der fremden Macht zum Treueid gezwungen werden dürfen.
Die eingebürgerten und langjährigen Russen auf der Krim kann man anhand des Inlandspasses unterscheiden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 13:12:20 reinhard schrieb am 10.10.2016 um 12:52:22:
Nein, meine Empfehlung habe ich ja oben schon abgegeben: In Moskau Enreisevisum für Begleitung des Ehegatten in ein beliebiges EU-Land außer Deutschland nach Freizügigkeitsgesetz beantragen. Dann nach D und Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar. Dürfte hier der schnellste und unkomplizierteste Weg sein. Wenn es ihr doch noch gelingen sollte, den ukrainischen Pass in Kiew zu bekommen, dann mag sie das tun. Allerdings hatte der TS den Thread hier ja gerade deswegen aufgemacht, weil das offenbar nicht gelingt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 13:20:57 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 13:12:20:
Blödsinn. Sie hat ja gerade keinen gültigen Pass. Als passlose Ukrainerin in Moskau aufzutauchen ist ein besonders perfider Vorschlag, weil hier alle wissen, dass das nicht klappen kann. Zitat:
Quatsch. Er hat sich nur von den beiden Trollen verunsichern lassen. Nach den Erfahrungen der Botschaft schafft es jeder innerhalb weniger Tage. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 13:29:39 reinhard schrieb am 10.10.2016 um 13:20:57:
Gähn. Ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht bekommt sie selbst dann, wenn ihr Pass nicht mehr gültig ist oder sie überhaupt keinen mehr hat. Sie muss nur ihre abgeleitete Freizügigkeit zeigen können - und das dürfte ohne Probleme gelingen. Passbeschaffung bei Verlust zu fordern ist in Freizügigkeitsfällen rechtswidrig. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von HeFi am 10.10.2016 um 13:41:32 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 13:29:39:
Ohne gesicherte Identität (zB durch einen Pass) kann sie keine abgeleitete Freizügigkeit für sich nachweisen. Auch für cabrio lohnt es sich, ab und zu mal nachzudenken, bevor er schreibt |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 14:30:03 HeFi schrieb am 10.10.2016 um 13:41:32:
Ihre Identiät ist doch gesichert. Inlandspass, russischer Pass, bla, bla, bla... Und nochmal: für das einfache Einreisevisum brauchen abgeleitet Freizügige eben keinen gültigen Pass: "2.4.2.2 Auch wenn grundsätzlich Visumpflicht für die Einreise von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen besteht, kann eine Zurückweisung an der Grenze bei einer Einreise ohne Visum unverhältnismäßig sein. Der EuGH hat in der einschlägigen Entscheidung vom 25. Juli 2002 (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2002, Rs. C‑459/99 – MRAX) festgestellt, dass die Einreise in diesen Fällen von einem vorherigen Visumverfahren abhängig gemacht werden kann und dass bei Fehlen eines solchen Visums eine Zurückweisung an der Grenze nicht ausgeschlossen ist. Sie ist jedoch dann unverhältnismäßig und deshalb untersagt, wenn der Staatsangehörige des Drittstaates, der mit dem Unionsbürger verheiratet oder aufgrund anderer familiärer Verbundenheit nachzugsberechtigt ist, seine Identität sowie die Ehe bzw. das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen kann und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne des § 6 darstellt. Unter diesen Umständen kann ihm auch nicht allein aufgrund einer unerlaubten Einreise oder eines abgelaufenen Visums im Inland die Ausstellung einer Aufenthaltskarte verweigert werden. Zu den Anforderungen für eine Zurückweisung an der Grenze aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vgl. Nummer 6. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass eine Zurückweisung an der Grenze unverhältnismäßig sein könnte, so ist die Erteilung eines Ausnahmevisums zu prüfen (zur Ausstellung eines Ausnahmevisums nach Freizügigkeitsgesetz/EU an der Grenze vgl. Nummer 11.1.2.1)." Das ist aus der AVV des BMI zum Freizügigkeitsgesetz/EU vom Februar 2016. Das rekurriert auf Art. 5 Abs. 4 der Freizügigkeitsrichtlinie, der im deutschen Freizügigkeitsgesetz nicht umgesetzt wurde und deshalb unmittelbar gilt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 14:55:28
Ist die Identität nachgewiesen, und die Eigenschaft als Familienangehöriger des EU-Bürgers, dann muss auch ohne Pass das Einreisevisum erteilt werden. Einziger Versagungsgrund, abschließend geregelt in der Richtlinie, wäre eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung:
"2.4.4 Im Fall der Visumpflicht sollen die Auslandsvertretungen alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um den Betroffenen die Beschaffung des Visums zu erleichtern. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten sind ihre Anträge unverzüglich anzunehmen, zu bearbeiten und zu entscheiden. Ein Zustimmungsverfahren nach § 31 AufenthV findet nicht statt. Das Visum kann gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 versagt werden, wenn der Einreise des Familienangehörigen Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit entgegenstehen. Um festzustellen, ob entsprechende Gründe vorliegen, ist eine AZR/SIS-Abfrage zulässig (vgl. Nummer 6.1.2). Sicherheitsabfragen gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 73 Absatz 1 AufenthG sind zulässig (vgl. 11.1.2.1 ff.)." |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 15:24:08
In welches Land will der TE mit seiner Frau hin?
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 15:48:29 Aras schrieb am 10.10.2016 um 15:24:08:
Jedes außer Deutschland. Das Schöne am Freizügigkeitsrecht ist, dass das Einreisevisum aus jedem Land beantragt werden kann, in dem man sich gerade aufhält. Wohnort, das Land, in dem man normalerweise lebt, Zuständigkeitsbezirke von AVen - spielt alles keine Rolle. Beispiel: Ein Deutscher lebt mit seiner russischen Frau seit Jahren in Hongkong. Sie machen zusammen Urlaub in Brasilien und beschließen da spontan, noch ein paar Tage nach London zu fliegen, bevor sie nach Hongkong zurückfliegen. Die britische AV in Brasilien ist zuständig für das Einreisevisum. Das funktioniert sogar dann, wenn sie allein in Brasilien ist - dann begleitet sie ihn eben nicht nach London, sondern reist ihm nach, weil er schon da ist oder auch erst - von wo aus auch immer - dahin fliegen will. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 16:02:12
Falsch. Der TE möchte nach eigenem Bekunden mit seiner Frau nach Deutschland ziehen. Also gilt hier nicht die RL 2004/38/EG.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 10.10.2016 um 16:16:25 reinhard schrieb am 06.10.2016 um 23:11:38:
Ich wiederhole nochmal, sie hat den ukranischen pass noch, aber kein ukranischen reisepass. das wesentliche problem wäre aber insofern, das wir laut der aussage der deutschen botschaft in ukraine , uns scheiden müsten und auf ukranischem theritorium cherson nochmal standesamtlich heiratten. weil unsere ehe laut dem was ihr dort gesagt wurde bei denen angeblich nicht zählt. im ausländeramt wurde zu mir jedoch gesagt das es die deutsche botschaft in ukraine denoch die pässe und hochhzeitsukrunde annehmen muß und bei problemen soll ich am besten dem auswertigen amt in berlin die sache schildern. was ich jetzt auch tun werde. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 16:25:05
Boah. Ohne Worte. Zum einen müssen wir uns mit der falschen Auslegung der Rechtslage von cabrio und mgb auseinandersetzen und zum anderen müssen wir uns mit deiner herbeifabulierten Rechtsansicht auseinandersetzen.
goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Für uns Deutsche bedeutet der Begriff Pass nur Reisepass. Der Inlandspass ist für uns Deutsche nicht vom Begriff Pass abgedeckt. Ok? Wenn wir also von Pass sprechen und es z.B. nicht durch ein Präfix "Inlands" konkretisieren, dann meinen wir grundsätzlich Reisepass. goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Falsch. Eine Scheidung würde bedeuten, dass die Eheschließung auf der Krim anerkannt werden würde. Also müsste man ggf. nur nochmal in Kherson heiraten. goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Fehlende Legitimation der russischen Standesbeamtin auf ukrainischem Gebiet Ehen schließen zu dürfen. Also kann man der Beurteilung der Rechtslage dahingehend zustimmen. Dann wäre es aber eine von Anfang an nichtige Ehe und darum braucht man auch keine Scheidung. goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Ja genau. Mach mal was aktiv. Bitte. Denn es nützt ja nix, wenn du hier im Forum nur Meinungen hörst aber selber nix machst. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 10.10.2016 um 16:30:42 cabrio schrieb am 07.10.2016 um 03:44:45:
das mit schengen visum haben wir auch schon versucht, hat uns haufen geld und zeit gekostet und im endefect nix gebraucht, weil obwohl sie alle dafür verlangent papiere vorgelegt hatte und alles rechtlich gepast hat, denoch kein visum bekommen hatte. ( und das obwohl ihr im reisebüro gesagt wurde, dass in italien fast ni absagen kommen) anscheinend haben dort mehrere leute absagen bekommen und es gab auch keine begründung und erklärung warum. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 16:54:48 goku schrieb am 10.10.2016 um 16:30:42:
Sehr schade. Dann macht Italien das mittlerweile offenbar nicht mehr. Fürchten wohl, dass Krimukrainer Asyl beantragen könnten. Ich meinte aber nicht ein Schengenvisum, sondern eines für die Ehefrau eines EU-Bürgers. EU-Bürger bist du aber nicht in Deutschland, sondern nur in anderen EU-Ländern. Ist sehr kompliziert. Geh mit deiner Frau z.B. zu einem niederländischen Konsulat oder Botschaft irgendwo, wo sie gut hinkommt und sage, dass sie dich als Ehefrau eines Unionsbürgers zu einem Urlaub nach Amsterdam begleiten will. Ihr zeigt die Heiratsurkunde und alles, was sie an Ausweisen hat. Sie muss dann innerhalb von zwei Wochen ein kostenloses "einfaches Einreisevisum" bekommen - als "Familienangehörige eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers". Fragen dürfen euch keine gestellt werden. Weder über die Finanzierung der Reise noch nach Hotelbuchung in Amsterdam, noch nach euren Absichten für später. Lies dir die EU-Freizügigkeitsrichtlinie durch, besonders Art. 3 und Art. 5 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de:PDF). Es ist zwar grotesk - und deshalb auch so schwer zu verstehen -, aber deine Frau hat in Bezug auf jedes andere EU-Land mehr Rechte als in Deutschland. Und sie kommt auch viel leichter in jedes andere EU-Land als sie nach Deutschland reinkommt. Da das Visum für den Schengenraum gültig ist, könnt ihr nach der Ankunft in Amsterdam nach D kommen und hier die Aufenthaltserlaubnis für sie beantragen. Dieses Vorgehen ist rechtmäßig. Und unter den gegebenen Umständen wird ihr die Ausländerbehörde die AE auch erteilen. Kannst du auch über Österreich oder Italien versuchen. Österreich wäre sprachlich einfacher. Das ist, wie gesagt, kein Schengenvisum, und das muss man auch ganz deutlich sagen und sich dabei auf die EU-Richtlinie berufen. Aber der Versuch beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes führt dich ja vielleicht auch weiter. So oder so ist die Situation leider sehr unbefriedigend. Die Lösungsvorschläge dementsprechend kompliziert. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 17:13:09 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 16:54:48:
Die armen, armen Krimukrainer. Die Betroffenen können nicht in die Westukraine. Und weil die Italiener so große Angst vor Asylanträgen haben, wird auch die Visaerleichterung mit der Ukraine nicht am Donnerstag und Freitag in Luxemburg besprochen. JA KLAR. Das sich Italien jetzt an die gemeinsame Linie zur Nichtanerkennung der Krim-Annektion hält ist ja UNVORSTELLBAR. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 17:20:41 goku schrieb am 10.10.2016 um 16:30:42:
Es gibt nur einen Weg: Sie holt sich den ukrainischen Pass und beantragt das Visum zur Familienzusammenführung in Kiev. Dauert zwar ein paar Wochen, kostet aber nichts, und Ihr könnt dann zusammen in Deutschland leben. Denk dran: Die Tipps von "cabrio" und "mgb" sind teuer und funktionieren nie. Die wollen einfach das Grundgesetz und die Gesetze Deutschland nicht anerkennen und hoffen, dass irgend jemand das ausprobiert, was sie selbst sich nicht trauen. Ignoriere die beiden einfach. Zitat:
Das ist der richtige Weg. Ukrainischer Pass, Botschaft in Kiev, Beschwerde beim Auswärtigen Amt (Bürgerservice). |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 10.10.2016 um 17:24:25 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 16:54:48:
danke für den tipp, ich werde mal meine frau diesbezüglich ansprechen ob es bei denen ein niederländischen konsulat überhaupt in krim gibt. werd jedoch erstmal noch abwarten, was mir das auswärtige amt in berlin antwortet, bevor wir weitere schritte unternehmen die wie einige hier wohl rechtens behaptet haben sinnlos wären. wenn es garantien gibt mit beschtätigung das mit ukranischem reisepass dies alles kein problem wird so werde ich mit meiner frau das machne und sie dahin begleiten. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 17:27:14 goku schrieb am 10.10.2016 um 16:16:25:
Das könnte dann doch noch ein echtes Problem sein. Ich kann nicht beurteilen, ob es völkerrechtswidrig ist, die Hoheitsakte (Heirat) einer Besatzungsmacht nicht anzuerkennen. Da sind selbst Völkerrechtler unterschiedlicher Meinung - wie auch bei der Frage, ob die Annexion gegen Völkerrecht verstößt oder nicht. Das hilft aber nichts, wenn euch die deutsche Botschaft in Kiew schon gesagt hat, dass sie die Eheschließung auf der Krim nicht anerkennt. Dann gibt's ohne erneute Heirat in der Ukraine selbst mit ukrainischem Pass kein Visum. Und vermutlich auch kein Einreisevisum nach Freizügigkeit von irgendeiner anderen europäischen Botschaft. Du wirst also wohl vorher mit dem Bürgerservice des Auswärtigen Amtes klären müssen, wie die das de facto handhaben - telefonisch und schriftlich und mit richtig auf den Wecker gehen. Wenn sie dich als nicht verheiratet ansehen, dann greift auch dein Grundrecht aus Art. 6 nicht. Das ist, wie es immer ist in solchen Fällen. Die Sanktionen sollen Russland treffen, treffen aber tatsächlich nur diejenigen, die ohnehin schon Opfer der russischen Besatzung sind... |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 10.10.2016 um 17:29:35 reinhard schrieb am 10.10.2016 um 17:20:41:
vorweg ich möchte jedem danken, der mir dabei helfen will,auch wenn dies vieleicht nicht der einfachste weg ist, so ist das vieleicht nicht verkerht die ganzen möglichkeiten zu kennen. wie bereits erwähnt , warte ich erstmal was mir das auswärtige amt in berlin antwortet. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 17:37:40 goku schrieb am 10.10.2016 um 17:29:35:
Jeden Tag zwei Mails schicken und dreimal anrufen! |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 10.10.2016 um 17:41:16 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 14:30:03:
Danke für Deine erneute Klarstellung, was andere Meinungen für Dich wert sind. Zur gefühlt 1000. Äußerung des Gedankens "Geht es über die zuständige deutsche Behörde nicht, dann gehe über Freizügigkeit". Die ist hier besonders perfide, denn sie setzt voraus, dass eine andere EU- und Schengenvertretung ein nicht anerkanntes Dokument für einen Kurzaufenthalt visieren soll, damit anschließend in Deutschland der Verstoß gegen die Passpflicht kommt. Der ausschließlich wo geheilt werden kann? In der Ukraine oder in der ukrainischen AV des Wohnsitzstaats. Beim Gedanken, dass eine ukrainische AV in Deutschland sich nach Deiner Art der Einreise für die Frau des TS zuständig fühlt, bekomme ich einen Lachkrampf. Einen Antrag bei der ukrainischen AV in RUS habe ich selbst bereits empfohlen. Der von Dir zitierte Text zur Visumerteilung ohne Identitätsdokument bezieht sich überraschenderweise ebenso wie das MRAX-Urteil auf die Nicht-Zurückweisung und die Erteilung eines Ausnahmesichtvermerks an der Grenze. Wie aber soll sie dorthin kommen? Und warum, um alles in der Welt, soll sich eine EU-AV-dadurch aufgefordert oder gar verpflichtet fühlen, ein Visum in ein nicht anerkanntes Reisedokument zu erteilen. Mit dem hier im Forum üblichen Inhalt - praktische Hinweise und Verweis auf rechtlich korrektes Vorgehen - haben Deine Beiträge in diesem Thema nun absolut nichts zu tun. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 17:42:16 goku schrieb am 10.10.2016 um 17:29:35:
Genau. Gib dem Auswärtigen Amt jetzt erstmal Zeit zum Antworten, ohne ihnen auf die Nerven zu gehen. Aber informier Dich immer parallel, ob deren Antworten haltbar sind. Ignoriere am besten "cabrio" und "mgb". Denen macht es Spaß, ihre absurden Theorien von anderen ausprobieren zu lassen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 17:57:51 Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 17:41:16:
EU-Recht nicht verstanden, Freizügigkeitsrecht nicht verstanden, Unterschiede zum Schengenrecht nicht verstanden. Das ist kein Visum für einen "Kurzaufenthalt", sondern ein einfaches Einreisevisum zur Nutzung der abgeleiteten Freizügigkeit. Man kann sich, in Amsterdam angekommen, spontan entschließen, dort mit dem deutschen Ehemann wohnen zu bleiben. Oder man zieht nach Paris oder nach Rom um. Oder auch nicht. Wie man möchte. Rückkehrbereitschaft, finanzielle Mittel oder Absichten betreffs der Lebensplanung für die Zukunft spielen keine Rolle und es dürfen auch keine dahingehenden Fragen beim Visumsantrag gestellt werden. "Verstoß gegen die Passpflicht" wäre den beiden ja sowas von wurscht, wenn sie erst einmal hier sind...Und auf die Rechtsgrundlage warten wir im übrigen immer noch. Dass die europäischen AVen offenbar de facto keine Visa in russische Pässe von der Krim erteilen, heißt ja nicht, dass man in D keine AE für einen russischen Pass von der Krim bekommt. Wenn du hilfreich sein wolltest, dann würdest du den TS aufklären, ob seine auf der Krim geschlossene Ehe aus Sicht der deutschen Regierung überhaupt wirksam zustande gekommen ist - zumal er ja schon geschrieben hat, die deutsche Botschaft in Kiew hätte erklärt, die Ehe gäb's gar nicht. Und was die Visierfähigkeit des russischen Passes angeht, so hat mgb hier schon ausführlich belegt, dass das kein Problem ist. Das Visum kann - und muss notfalls! - auf einem Extrablatt erteilt werden - oder auch auf einem Schuhkarton. Soweit sollten die Rechtskenntnisse eines Sachbearbeiters beim Auswärtigen Amt doch eigentlich reichen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 18:08:12 Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 17:41:16:
Wenn sich der ukrainische Staat schon in Kiew nicht zuständig fühlt für die Pässe von Krimbewohnern, dann tut er es wahrscheinlich auch in Deutschland nicht. Wenn Deutschland dann andererseits hier in Deutschland ihren russischen Pass "nicht anerkennt", na wunderbar, dann muss man ihr eben einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Pass für Staatenlose ausstellen. Was daran zum Lachen sein sollte, erschließt sich mir nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 10.10.2016 um 18:29:14
Weil das hier aus einer russischen Quelle stammt, weiß man nicht, wie zuverlässig das ist. Deckt sich allerdings mit anderen Berichten von Betroffenen. Da aber selbst die Forumsmitglieder hier, die für das deutsche Auswärtige Amt in Russland arbeiten, es nicht für nötig halten, den TS aufzuklären, ihn statt dessen der russischen Propaganda überlassen (die der Ukraine sehr gelegen kommt, weil einem die eigenen Staatsbürger auf der Krim scheißegal sind), muss man sich nicht wundern, dass er nicht weiter weiß. Er wird uns ja berichten, wie einfach es ist, in die Ukraine zu kommen und dort den ukrainischen Pass zu holen.
https://sputniknews.com/art_living/201609271045754245-crimean-french-family-situation/ |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 10.10.2016 um 18:51:41 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 17:57:51:
Alles auf dem Niveau "bla, bla, bla". Höheres Niveau bitte! Meine Rechtskenntnisse sind deutlich besser - und vor allem umfangreicher - als Du vermutlich meinst. Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, Dir Nachhilfestunden zu geben, weil Du i.d.R. nur das wahrnimmst, was Dir passt. Schade nur, dass zum wiederholten Male auf Kosten eines hier Fragenden meine und anderer Leute Zeit draufgeht, um Deine immer gleichen Einwürfe nicht unwidersprochen zu lassen. @TS Auch wenn ich hier nicht mehr auf cabrio reagieren werde solltest Du seine Beiträge nicht zu hoch bewerten. Um das nett zu formulieren. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von grisu1000 am 10.10.2016 um 19:13:30 cabrio schrieb am 10.10.2016 um 18:29:14:
Deine Quelle spricht für sich selbst. Und hier wurden weitere Möglichkeiten aufgezeigt, ohne in die Ukraine Reisen zu müssen. Als mein letzter Betrag hier die Zusammenfassung für den Threadsteller: 1) Reisepass innerhalb der Ukraine beantragen 2) Reisepass bei einer ukrainischen AV in Russland beantragen 3) In die Russische Föderation umziehen und dort einen russischen Reisepass beantragen. Du sprichst hier dauernd von ungültigen Pass im Rahmen EU-Freizügigkeit, Es geht aber um einen nicht-anerkannten Pass. Dafür gibt es keine Grundsatzurteile auf die man sich berufen könnte. Genauso könnnte man den Micky Maus Clubausweis oder den Reisepass des Freistaates Kleinkleckersdorf vorlegen, beide hätten den gleichen Rechtsstatus. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 10.10.2016 um 19:58:31 grisu1000 schrieb am 10.10.2016 um 19:13:30:
Ist keine Lösung. Der Erwerb der russischen StAng bleibt nach wie vor nicht anerkannt. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 11.10.2016 um 03:11:04 Petersburger schrieb am 10.10.2016 um 11:10:15:
Darin liegt dein Denkfehler. Es gibt keine Dokumente ausgestellt von der Krim. Dem Betroffenen kann man nicht vorschreiben welche Staatsbürgerschaft er haben darf und welche nicht. Das gibt Völkerrecht nicht her. Russische Pässe fallen nicht vom Himmel. Die müssen beantragt und abgeholt werden. Wenn man in den freien Willen der Betroffenen eingreifen will, dann muss das auch ausdrücklich erklärt werden. In nehme an in dem Erlass steht kein Wort über Anerkennung von Pässen. Sehr wahrscheinlich geht es da nur um Schengenvisas. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 11.10.2016 um 05:12:59 mgb schrieb am 11.10.2016 um 03:11:04:
Wenn Du jetzt hingehst und die Ausstellung eines russischen Passes beantragst - bekommst Du ihn? Selbstverständlich nicht, weil Du die russische StAng nicht besitzt und auch nicht beantragt hast. Die Kette war Nichtanerkennung des Erwerbs --> Nichtanerkennung der aufgrund dieses Erwerbs ausgestellten Dokumente. Doch, es geht genau und ausschließlich um die Anerkennung der Pässe. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 11.10.2016 um 07:19:21
Es gibt keinen Passus im Völkerrecht über den man in die Rechte des Einzelnen eingreifen könnte eine Staatsbürgerschaft annehmen zu dürfen.
Um mal einen Vergleich zu schaffen werden türkische Pässe für Bewohner von Nordzypern anerkannt oder nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 11.10.2016 um 10:49:30 mgb schrieb am 11.10.2016 um 07:19:21:
Du willst einfach darauf hinaus, dass Deutschland das Ergebnis eines Angriffskrieges anerkennen soll. Macht Deutschland zur Zeit nicht, auch wenn sich Dein Führer im Grab umdreht. Deshalb beantragen die "Nordzyprer" ja immer im Süden den Pass, weil sie nur mit dem zyprischen Pass in die EU reisen können. Rund 70 % der "Türken" haben den "griechischen" Pass der Republik Zypern in der Tasche, weil die Besatzungspässe nichts wert sind. Jetzt könntest Du Dich als nächstes darüber erregen, wie gemein die Welt zu den "Transnistriern" ist. Es nützt aber nichts: Zyprer benötigen einen zyprischen Pass, Moldavier einen moldavischen Pass, Ukrainer einen ukrainischen Pass. In der Regel wird genau diese Passbesorgung von den Besatzungsarmeen geduldet. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 11.10.2016 um 11:08:38
Bitte verkenne nicht den Unterschied zwischen einer aktiven Handlung des Bürgers und "Kollektiveinbürgerungen".
mgb schrieb am 11.10.2016 um 07:19:21:
Die russischen Pässe derjenigen Krimbewohner, die die russische StAng auf Antrag erhalten haben ebenso wie diejenigen, bei denen die Anträge im Frühjahr 2014 liefen, werden visiert. Bei letzteren wurde der Antrag ja nicht mehr beschieden, weil er sich durch die "Anerkennung als russischer StAng" (offizielle Formulierung aus dem entsprechenden russischen Gesetz) erledigt hatte. In unserer Praxis gibt es ein solches Ehepaar. Ebenso wie es Fälle (Mehrzahl!) von Beantragung eines ukrainischen Reisepasses durch solche gab, die das vorher als unmöglich bezeichnet haben. Dies bloß mal als Reaktion auf cabrio schrieb am 10.10.2016 um 18:29:14:
Ich handele schon lange nicht mehr nach Informationen aus Massenmedien - weder deutschen noch russischen. Und bilde mir auch keine eigenen Meinungen daraus. Dafür habe ich schon zu viel Unwahres aus solchen Quellen gelesen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 12.10.2016 um 09:58:07
Es gibt einfach keinen entsprechenden Passus im Völkerrecht.
Mit Völkerrecht könnte jemand argumentieren der die russische Staatsbürgerschaft nicht haben will und den Stichtag verpasst hat. So einer beantragt aber erst gar nicht einen russischen Pass. Die Beantragung und Abholung eines Passes ist eine aktive Tätigkeit und die kann man über Völkerrecht nicht verbieten. Oder anders ausgedrückt wer sich nicht schützen lassen will den kann man auch nicht zwangsschützen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 12.10.2016 um 11:07:42
Oder er kann nur russische Pässe beantragen und keine ukrainischen und unterliegt somit einem Zwang.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 12.10.2016 um 11:56:36
Das ist Politik, kein Ausländerrecht.
Ich habe heftige Zweifel, dass unser TS, dem ohnehinschon der Kopf schwirren wird wegen des Hin und Her hier im Thema, an einer Lösung interessiert ist, die ihn viel Wissen, Zeit, Nerven und vermutlich zuletzt auch Geld kosten wird. Denn nichts anderes ist "Ich fechte meine Rechte gegen jeden behördlichen Widerstand durch" in dieser Situation: Ein Kampf. Und das alles vor dem Hintergrund, dass Botschaft Kiew bereits Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit der Eheschließung auf der Krim geäußert hat - das müsste als allererstes hinterfragt werden, denn ohne eine anerkannte Ehe ist alles Weitere für die Katz'! |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 12.10.2016 um 14:10:22
Die Frage ob die Eheschliessung auf anerkanntem Staatsgebiet von Russland nachregistrierbar ist müsste ein Kenner russischen Rechtes beantworten.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 12.10.2016 um 17:40:02
Diese antwort habe ich übrigens heute erhalten:
Sehr geehrter Herr ........, vielen Dank für Ihre Anfrage an den Bürgerservice, welche zuständigkeitshalber an die Deutsche Botschaft Kiew weitergeleitet wurde. Wenn Ihre Ehefrau auf der Krim lebt, muss Sie den Visumantrag bei der Deutschen Botschaft Kiew stellen. Dazu muss u.a. ein visierfähiger Pass vorgelegt werden. Wenn Ihre Ehefrau nur die russische Staatsangehörigkeit aufgrund der Annektierung der Krim erhalten hat, dann kann dieser Pass nicht anerkannt werden. Bei jeder Migrationsbehörde in der Ukraine kann Sie einen ukrainischen Pass erhalten, welcher dann im Visumverfahren vorzulegen ist. Personenstandsurkunden (u.a. Heiratsurkunden) von der Krim können anerkannt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Eheschließung gerichtlich durch ein Gericht in der Ukraine feststellen zu lassen. Weitere vorzulegende Unterlagen im Verfahren finden Sie hier: http://www.kiew.diplo.de/contentblob/917204/Daten/6600182/pdf_ehegattennachzug.pdf Für die Antragstellung ist eine Terminbuchung erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Botschaft Kiew - Visastelle - Nationale Visa RK-Visa14 Viele weitere hilfreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie auch auf unserer Internetseite: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visa__KII/0-Visa__KII.html |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von goku am 12.10.2016 um 17:51:30
Hab übrigens jetzt auch mit meinem anwalt gesprochen, wegen der aktuelen lage und er sagte folgendes zu mir.
entweder über shengenvisum nochmal versuchen oder über gericht. da ich deutscher staatsbürger bin, eigene wohung habe und ausreichend verdiene(fester job) sollte dies alles zu meinen gunsten entschieden werden. so laut meinem anwalt, der übrigens schon 20 jahre erfahrung hat und ein specialist in diesem gebiet ist. laut berichten über ihn wo ich gelesen habe , ist es wohl echt so. jetzt ist die frage soll ich das jetzt versuchen wie mir der anwalt rät oder so wie mir die deutsche botschaft aus kiew geantwortet hatte? ps: meine frau hat übrigens auch in rusischen foren wegen nationalvisum gelesen und es ist wohl net so einfach solches zu kriegen, auch wenn man alle vorasusetzungen erfühlt hat. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 12.10.2016 um 18:10:11
Ja was soll man dazu schreiben :)
Versuch macht kluch. Also investiere das Geld und gehe den Rechtsweg. Rechne mit 1-2 Jahren für das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Viel Erfolg. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 12.10.2016 um 21:04:40 goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
Ohne visierfähigen Pass ist jeder Antrag aussichtslos. Wenn ein Anwalt schriftlich eine klare Aussage treffen sollte wie "Ihre Frau soll ein Schengenvisum beantragen und damit einreisen und hierbleiben", dann würde ich dieses Schreiben der Anwaltskammer mit der Frage übermitteln, wie die dazu erforderliche Falschaussage im Antrag zu bewerten ist. Aufforderung des Anwalts zu einer falschen Versicherung "Ich verpflichte mich, rechtzeitig auszureisen"? goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
Was? Dass Deine Frau keinen anerkannten Pass für einen Visumantrag, den Grenzübertritt und im Inland benötigt? goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
In welchem? Antrag, Einreise und Aufenthalt mit nicht anerkannten Pässen? goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
Versuch es doch mal mit eigenem Nachdenken. goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
Das ist schlichtweg Blödsinn. Von hinten bis vorn. Unter den von Dir genannten Voraussetzungen - anerkannte, schützenswerte Ehe und gesicherter Lebensunterhalt - sehe ich bei Vorlage eines anerkannten Reisedokuments durch die Ehefrau keinerlei Gefahr für eine Ablehnung. Wie sollte die auch begründet werden? goku schrieb am 12.10.2016 um 17:51:30:
Schalte Deinen eigenen Kopf ein. Lies nochmal das Thema - bei Antwort 8 kannst Du theoretisch aufhören, aber egal. Denk nach, wie lange Du das ganze Theater hinziehen willst, nur um die Passbeschaffung bei einer ukrainischen Behörde zu vermeiden. Und dann beschafft den Pass. Anschließend zu den Kollegen in Kiew. Wenn Ihr Euch wirklich kümmert, ist das Ganze in ein paar Monaten zu erledigen. (Zuzüglich des Terminvorlaufs in Kiew :'( ) |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 06:53:46 Petersburger schrieb am 12.10.2016 um 21:04:40:
Da fehlt mir immer noch die Rechtsgrundlage. Du als Beamter musst dich doch auf eine Handlungsanweisung berufen können. Für Schengenvisa gibt es den Erlass des europäischen Rates. Der Erlass kann für Familienangehöriger von Eu Bürgern aber erst gar nicht gelten. Der europäische Rat ist nicht berechtigt europäisches Primärrecht zu ändern. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 13.10.2016 um 07:30:53 mgb schrieb am 13.10.2016 um 06:53:46:
Ehrlich gesagt, mir reicht es jetzt. Du ignorierst jede Antwort. Immer wieder ein und dasselbe - welchen Nutzen hat irgendwer davon? Wikipedia Zitat:
Vor jeder weiteren Äußerung in diesem Thema bitte ich Dich, eine Rechtsgrundlage für die Anerkennung dieser Pässe zu nennen. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für alles andere. Eine Rechtsgrundlage - keine abstrakten Argumentationen. Das wäre dann konstruktiv. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 08:54:03 Petersburger schrieb am 13.10.2016 um 07:30:53:
Dann zitiere halt endlich mal. Legislative Aufgaben stehen dir nicht zu. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 13.10.2016 um 09:34:27
Das europäische Primärrecht ist der AEUV. Dieser wurde durch die Mitgliedsstaaten vereinbart. Darin gibt es nur die Definition der Unionsbürgerschaft(Artikel 20). Abgeleitete Unionsfreizügigkeit gibt es darin nicht.
Wo wird die Freizügigkeit von Drittstaats-Angehörigen in der AEUV behandelt? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 13.10.2016 um 09:51:31 mgb schrieb am 13.10.2016 um 08:54:03:
Ich entblöde mich nicht, Dir viele 100 Fundstellen aus dem Netz herauszusuchen, um die Nichtanerkennung der Krimannexion zu belegen. Damit darfst Du Dich selbst vergnügen. Dagegen steht Dir zu, selbst mal zu antworten und Deine Standpunkte zu belegen. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 13.10.2016 um 10:03:52 mgb schrieb am 13.10.2016 um 06:53:46:
Petersburger schrieb am 13.10.2016 um 07:30:53:
Der Dissens ist, wer von beiden hier die Rechtsgrundlage liefern muss - mgb für die Anerkennung russischer Pässe von Krimbewohnern oder Petersburger für die Nichtanerkennung russischer Pässe von Krimbewohnern. Liefern muss hier tatsächlich Petersburger. Da russische Pässe grundsätzlich anerkannt sind, braucht es eine Rechtsgrundlage, wenn sie selektiv - in diesem Fall für die Bewohner bestimmter Gebiete - nicht anerkannt werden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von cabrio am 13.10.2016 um 10:13:45 mgb schrieb am 13.10.2016 um 06:53:46:
Den Erlass des europäischen Rates gibt es zwar, er taugt allerdings nicht einmal für Schengenvisa als Rechtsgrundlage, und eine Visumsablehnung mit dieser Begründung müsste von jedem Verwaltungsgericht kassiert werden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 10:17:29 Petersburger schrieb am 13.10.2016 um 09:51:31:
Hier geht es um die individuellen Rechte des Einzelnen und nicht um territoriale Machtansprüche. Mit territorialen Machtansprüche hat der Einzelne nichts zu tun. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 10:38:49 Aras schrieb am 13.10.2016 um 09:34:27:
Und was steht dann in Artikel 21 drin? Was der EuGH über Auslegung Artikel 21 und Familienangehörige denkt kann man in diversen Urteilen nachlesen. Wenn du willst schlage ich ein paar Urteile nach. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 13.10.2016 um 10:55:56
Ist die Frau Unionsbürgerin und unterliegt damit Art. 21 AEUV?
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 13.10.2016 um 11:07:08
Wie erwartet.
Eine konkrete Aufforderungen zum Beleg des immer wieder Vorgetragenen wird auf bereits mehrfach gelesene Weise ignoriert. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 13.10.2016 um 11:12:48 cabrio schrieb am 13.10.2016 um 10:03:52:
Wieder mal eine dumme Erfindung ohne jede Rechtsgrundlage. Nein, Du stellt einfach Blödsinn ins Forum, versuchst die Anfragenden zu verwirren und kannst natürlich keine Rechtsgrundlagen dafür liefen. Russische Pässe sind noch nie generell anerkannt worden, die Behauptung ist eine schlichte Erfindung von Dir. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 11:25:33 Petersburger schrieb am 13.10.2016 um 11:07:08:
Muss ich jetzt belegen das du ein Visa ist der Konstellation rechtskonform verweigern darfst? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Aras am 13.10.2016 um 11:56:13
Ja bitte.
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Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 13.10.2016 um 12:45:49 mgb schrieb am 13.10.2016 um 11:25:33:
Nein, dass Pässe, die aufgrund völkerrechtswidrigen Erwerbs ausgestellt wurden, anerkannt sind. Denn genau das ist gefordert: ein anerkannter Pass oder Passersatz. Und bevor mir jemand auf der anderen Schiene daherkommt: Wenn ich einen echten Pass in der Hand habe, von dem ich weiß, dass dort erkennbaren Angaben nicht oder nicht mehr den Tatsachen entsprichen, dann ist der nicht visierfähig. Nicht bei offensichtlichen Fehlern - z.B. falsches Geschlecht. Nicht bei falscher Identität - Standardbeispiel: alter Reisepass nach Namensänderung im Heimatrecht. Derlei Fälle passieren in der Praxis ständig - bei uns jedes Jahr wenigstens eine Handvoll. Und nicht ein einziger solcher Pässe ist bei uns wissentlich visiert worden. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von mgb am 13.10.2016 um 13:57:20
Werden jetzt russische Pässe anerkannt oder nicht?
Sind die russischen Pässe auf anerkanntem Staatsgebiet Russlands ausgestellt worden oder nicht? Unterliegt es der Souveränität Russlands zu bestimmen wer die russische Staatsbürgerschaft bekommen kann und wer nicht. Unterliegt es dem freiem Willen des Einzelnen eine Staatsbürgerschaft anzunehmen oder nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von Petersburger am 13.10.2016 um 14:06:14
Du stellst schon wieder Fragen, ohne auf die Dir gestellten zu antworten.
Warum nur benimmst Du Dich genau so, wie es in dem von mir zitierten Wikipedia-Text steht? |
Titel: Re: Familienzusammenfügung Beitrag von reinhard am 13.10.2016 um 14:19:32 mgb schrieb am 13.10.2016 um 13:57:20:
Was soll der Blödsinn? Du wolltest doch erst für Deinen Blödsinn eine Rechtsgrundlage angeben. Wenn Du die nicht hast, halte einfach die Klappe, lese und lerne. Nein, die Pässe werden nicht anerkannt, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Das kannst Du daran erkannen, dass der Troll hier keine Rechtsgrundlagen angibt. Es handelt sich um eine Ukrainerin, sie benötigt einen ukrainischen Pass, zuständig ist die ukrainische Botschaft. |
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