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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
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Beitrag begonnen von Toronto am 01.10.2016 um 19:17:32

Titel: Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
Beitrag von Toronto am 01.10.2016 um 19:17:32
Hallo zusammen,

ist es möglich den Ehemann alleine nach Albanien abzuschieben obwohl die Ehefrau krank zurück in Deutschland bleibt  (sie hat eine Duldung )

Titel: Re: Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
Beitrag von Mojo Jojo am 01.10.2016 um 20:07:07
Ja, es ist möglich, dass eine Familie getrennt wird, dass einer abgeschobenen wird und der andere Teil der Familie nachkommt. Es ist nicht die Regel, aber auch keine Seltenheit.

Vermutlich hat die Frau die Duldung auf Grund von momentanen, krankheitsbedingten Abschiebehindernissen, die in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben sind?

Titel: Re: Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
Beitrag von Toronto am 01.10.2016 um 20:33:16
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

@Mojo: Genau das ist der Grund für die Duldung

Titel: Re: Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
Beitrag von Saxonicus am 01.10.2016 um 21:01:37

Toronto schrieb am 01.10.2016 um 20:33:16:
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? 

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.

Titel: Re: Alleinige Abschiebung trotz kranker Ehefrau
Beitrag von Mojo Jojo am 01.10.2016 um 23:42:36
Die Abschiebung darf ausgesetzt werden, bis die Familie zusammen Deutschland verlassen kann (§43 AsylG). Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine gemeinsame Abschiebung.

Oft wird Rücksicht genommen, wenn Kinder in der Familie sind. Aber auch dann ist es nicht unüblich, dass nur 1 Erziehungsberechtigter in Deutschland geduldet wird und der zweite in die Heimat muss.

Oft wird auch weiter geduldet, wenn die voraussichtliche Trennung vorraussichtlich über 3 Monaten liegt. Aber wie gesagt: diese Entscheidung der Behörde ist dann freiwillig. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch.

Da die Frau ja eh bald (frisch genesen) hinterher reist, sollte der Mann die Chance nutzen und das wichtigste in der Heimat vorbereiten bis seine Frau kommt. Bitte nicht es auf eine Abschiebung ankommen lassen.


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