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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Eheschließung mit duldung?
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Beitrag begonnen von Bermu123 am 29.09.2016 um 13:55:37

Titel: Eheschließung mit duldung?
Beitrag von Bermu123 am 29.09.2016 um 13:55:37
Hallo, ich habe die DE Staatsangehörigkeit, mein verlobter die Türkische. Er kam vor 3 monaten nach deutschland, wurde asylgemeldet und ist jetzt in einem erstaufnahme heim. Wir möchten heiraten dafür brauchen wir aber seinen reisepass. Den hat er aber nicht, sondern nur sein nufus, wobei er den auch bei der erstanmeldung abgeben musste. Also, mir hat die ausländerbehörde eine kopie von seinem nufus gegeben mit einem stempel. Jedoch ist das für den standesamt nicht ausreichend. Denn ohne pass keine Eheschließung. Das asylverfahren läuft noch, von daher wissen wir nicht wie lange es dauert bis wir sein original nufus kriegen und dann damit den pass beantragen können. Minimum mit 6 monaten sollten wir rechnen wurde uns gesagt. Wir möchten aber heiraten, aus familiären gründen besonders zwingend. Kann mir jemand weiter helfen?
Danke im vorraus

Titel: Re: Eheschließung mit duldung?
Beitrag von Aras am 29.09.2016 um 17:37:27
Das Standesamt könnte, wenn es gewillt ist, die Unterlagen oder zumindest als amtlich beglaubigte Kopien in Rahmen der Amtshilfe anfordern. Und dann kommt wohl das Ehefähigkeitszeugnis-Verfahren.

Titel: Re: Eheschließung mit duldung?
Beitrag von reinhard am 30.09.2016 um 10:54:41
Warum schreibst Du denn in der Überschrift "Heiraten mit Duldung", im Text dann aber "Heiraten während des Asylverfahrens"? Eines von beidem kann ja nur stimmen.

Im Asylverfahren kann man kaum schnell heiraten.

Wichtig ist zunächst zu klären, wie groß die Chancen im Asylverfahren sind. Sind sie gering, wäre es besser, das Asylverfahren abzubrechen, auszureisen und danach zu heiraten. Sind sie groß, wäre es gut, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten und dann mit den neuen Papieren im nächsten Sommer zu heiraten.

Aber klär doch erstmal, ob er im Asylverfahren ist oder eine Duldung hat (also nicht im Asylverfahren ist).

Titel: Re: Eheschließung mit duldung?
Beitrag von grisu1000 am 01.10.2016 um 00:11:21

Aras schrieb am 29.09.2016 um 17:37:27:
Das Standesamt könnte, wenn es gewillt ist, die Unterlagen oder zumindest als amtlich beglaubigte Kopien in Rahmen der Amtshilfe anfordern. Und dann kommt wohl das Ehefähigkeitszeugnis-Verfahren. 


Das Standesamt kann  auch den Pass anfordern. Ist der Pass in Behördengewahrsam, kann die Nichtvorlage kein Hinterugnsgrund für die Eheschließung sein. Behörden dürfen eine Eheschlißung nicht so verhindern. Die Behörde, welche den Pass verwahrt schriftlich bitten, den Pass an das Standesamt zu senden. nachrichtlich diesen Brief an das Standesamt.

Ansonsten. Die Türkei stellt Ehefähigkeitszeugnise aus, heißt, das muss er sich noch eins besorgen durch Anwalt oder Verwandter in der Türkei. Geht das aufgrund des Asylantrags nicht mehr, muss er die Befreiuung beantragen.

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