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Beitrag begonnen von tajinder am 27.09.2016 um 15:28:17

Titel: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 27.09.2016 um 15:28:17
Hallo,
ich habe eine Blaue karte seit April des Jahre.ich würde gerne meinem Arbeitgeber wechseln und habe schon  eine neue Vertrag. und ich habe ihn schon an Ausländerbehörde geschickt.
Meine Frage ist ,wie lange dauert die bearbeitung. Bei der neue Arbeitsstelle bekomme ich genug Geld,( man braucht für Blaue karte) .
Ich habe viel Zeitdruck ,weil ich muss spätesten bei 29.10 beim  meine Firma 31st kündigen und bevor das  will ich die Genehmigung von Behörde haben. Ich muss auch Umziehen Leider meine Sachbearbeiterin hat mir keine richtig Antwort gegeben.
Übrigens ich habe meine Vertrag am 21.09 geschickt.

Bitte informieren Sie mich über die Bearbeitung.

Vielen Dank

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von okatomy am 27.09.2016 um 15:34:44
Wie lange deine Behörde für den Antrag braucht können wir als aussenstehende natürlich nicht beantworten da wir keinen Einblick in die Abläufe deiner Behörde haben.

Du musst leider selbst dort nachfragen und auf die zeitliche Eile hinweisen.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 27.09.2016 um 15:54:21
Vielen Dank für den schnell Antwort.


okatomy schrieb am 27.09.2016 um 15:34:44:
Du musst leider selbst dort nachfragen und auf die zeitliche Eile hinweisen.


Leider kriege ich keine Positiv Antwort von Ausländerbehörde.Sie hat gesagt dass ich Informieren werde ,wenn den Prozess fertig ist. Ich habe gesagt ich es eilig habe  und dafür hat sie geantwortet "Jeder hat es Eilig".

Kann ich meine Rechtsanwalt  bitten , um Behörde zu kontaktieren ? wenn diese Prozess schneller machen wird.

Wie soll ich hier weiter gehen ?

Vielen Danke

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von dim4ik am 27.09.2016 um 16:08:39

tajinder schrieb am 27.09.2016 um 15:54:21:
Kann ich meine Rechtsanwalt  bitten , um Behörde zu kontaktieren ?

Natürlich kannst Du es. Ob das was bringt, kann Dir hier allerdings keiner sagen. Einen Anspruch auf die schnelle Bearbeitung Deines Antrags hast Du nicht, eine Untätigkeitsklage wäre erst in drei Monaten ab der Antragstellung möglich. Ob das Verwaltungsgericht eine Eilklage akzeptiert ist ebenso zweifelhaft.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 27.09.2016 um 16:29:59
Es ist doch eine einfache summarische Überprüfung des Antrages nötig. Du solltest wenn, dann beim Team- bzw. Amtsleiter vorsprechen und deine Dringlichkeit betonen.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 28.09.2016 um 09:51:03

Aras schrieb am 27.09.2016 um 16:29:59:
Es ist doch eine einfache summarische Überprüfung des Antrages nötig. Du solltest wenn, dann beim Team- bzw. Amtsleiter vorsprechen und deine Dringlichkeit betonen.



Danke für den Antwort.
Aber Warum wollte sie meinen Vertrag an Jobs Amt weiter leiten ?Ist es eine Teil von der Bearbeitung ?

Wie viel Zeit brauchen sie durchschnittlich (in anderen Große Städte zb. Stuttgart ) ? ich würde gerne nur eine Idee haben.

Vielen Dank

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von dim4ik am 28.09.2016 um 11:08:29

tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Aber Warum wollte sie meinen Vertrag an Jobs Amt weiter leiten ?

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für die BC erfüllt sind.


tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Ist es eine Teil von der Bearbeitung ?

Ja.


tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Wie viel Zeit brauchen sie durchschnittlich (in anderen Große Städte zb. Stuttgart ) ?

Falls innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung seintens BA gibt, gilt die Zustimmung der BA als erteilt. Danach muss die ABH endgültig über Deinen Antrag entscheiden.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 28.09.2016 um 11:41:29

dim4ik schrieb am 28.09.2016 um 11:08:29:
Falls innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung seintens BA gibt, gilt die Zustimmung der BA als erteilt. Danach muss die ABH endgültig über Deinen Antrag entscheiden.



Ok vielen Dank für den Antwort.

Meinen Vertrag reicht bezüglich Gehalt(>4500 brutto) und anderes Sachen .

Das heißt ,ich verliere den Gelegenheit , wenn ich die Entscheidung  von ABH rechtzeitig nicht bekomme(bevor Mitte Oktober).
Es ist wirklich schade.
Alle meine Bemühungen bezüglich neue Vertrag(Vorbereitung  für Gespräch und alles wird  "Waste")

Übrigens habe ich versucht Amtsleiter zu erreichen aber er ist nicht da bis Ende Oktober.


Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 28.09.2016 um 12:15:14

tajinder schrieb am 28.09.2016 um 11:41:29:
Übrigens habe ich versucht Amtsleiter zu erreichen aber er ist nicht da bis Ende Oktober.

Und was ist mit dem Stellvertreter?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von heidji am 29.09.2016 um 13:04:26
Wenn dein aktueller Aufenthalt noch gültig ist kannst du deine neue Arbeit auch sofort annehmen ehe die Zustimmung von der ABH ankommt.
Soweit ich weiß, kannst du mit der Blauen Karte immer deinen Arbeitgeber wechseln und das zu einer bestimmten Frist von mehreren Monaten (weiß nicht genau wieviel, ist hier auch nicht relevant, da du das schon getan hast) melden.
Bitte korrigiert mich, falls ich da etwas übersehen hab. Ich rede hier lediglich aus eigener Erfahrung..

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 29.09.2016 um 13:33:34
Äh, und woher kommt diese potentiell gefährliche Aussage?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von heidji am 29.09.2016 um 13:54:38
Ah hab übersehen, dass der TS noch ganz neu im Arbeitsleben ist. Ich hab nur von meiner Erfahrung geredet, aber da war ich schon über zwei Jahre im Geschäft :)

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 30.09.2016 um 12:01:04
Heute habe ich die Genehmigung bekommen und ich habe ein Paar Fragen dazu :

"Nach den von Ihnen eingereichten Unterlagen, kann der Anstellung zugestimmt werden. Die neue Beschäftigung werden wir auf ein neues Zusatzblatt eintragen, sobald Sie uns die Kündigung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses vorgelegt haben und wir wissen, wann Sie die neue Beschäftigung antreten. Das Zusatzblatt können Sie dann im Service im Raum 1.24 abholen."

Ich bin ab dem 17.10.2016 wieder im Büro. Bis dahin können Sie mir ja die benötigten Unterlagen bzw. Informationen zukommen lassen. Ich werde dann alles andere in die Wege leiten.


Das bedeutet ich muss zuerst kündigen und dann kriege ich das Zusatzblatt ? Hat es Risiko ?

Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Übrigens ich arbeite schon seit 1.5 Jahre aber Fruher hatte ich anderes Aufenthalts (Heiratet) und dieses Jahre habe ich es gewechselt.

Ich danke euch für eure Hilfe.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 02.10.2016 um 12:14:27
1. Neuen Vertrag unterschreiben.
2. Alten Vertrag schriftlich kündigen und eine Kopie der Kündigung behalten.
3. Kopie des Vertrages und Kopie der Kündigung vorlegen und Zusatzblatt abholen.



tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Nein. Es ist quasi ein Zusicherung analog § 38 VwVfG (Bund). Zumindest hast du Vertrauensschutz.





tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Übrigens ich arbeite schon seit 1.5 Jahre aber Fruher hatte ich anderes Aufenthalts (Heiratet) und dieses Jahre habe ich es gewechselt.

Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Lila F. am 02.10.2016 um 12:29:41

Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Nein. Es ist quasi ein Zusicherung analog § 38 VwVfG (Bund). Zumindest hast du Vertrauensschutz.


Ich glaube, das ist ein Missverständis. Der TE kann natürlich jederzeit der ABH sagen, dass er nun doch nicht den neuen Vertrag möchte und bei seinem alten Arbeitgeber bleiben. Du hast auf die Frage geantwortet, ob die ABH dann doch noch "nein" sagen kann, oder?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 02.10.2016 um 12:47:56
Ja. stimmt.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 02.10.2016 um 19:00:54
vielen Dank für Ihre Antwort.


Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen


als ich gelesen habe 22 Monaten mit Blaue karte .ich meine Blaue karte habe ich dieses Jahre im April bekommen früher hatte ich anderes Aufenthaltstitel .

Noch eine Frage :
ich habe Visum bis nächstes Jahre August , kann ich ihn sofort verlängern mit neuen Vertrag ? oder muss mann zuerst warten ?


Vielen Dank




Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von dim4ik am 02.10.2016 um 20:19:30

Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.

Ich würde sagen "nach 21 (vollen) Monaten", also den Antrag bereits im 22. Monat stellen...

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von HeFi am 03.10.2016 um 00:00:55

dim4ik schrieb am 02.10.2016 um 20:19:30:
Aras schrieb am Heute um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.

Ich würde sagen "nach 21 (vollen) Monaten", also den Antrag bereits im 22. Monat stellen...

Wo steht denn das ^^

in § 19a Abs. 6 lese ich das anders http://www.buzer.de/gesetz/4752/a176959.htm

Zitat:
6) Dem Inhaber einer Blauen Karte EU ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er mindestens 33 Monate eine Beschäftigung nach Absatz 1 ausgeübt hat und ...


Auch in § 18b Abs. 1 Nr. 1 sind 2 Jahre genannt

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 03.10.2016 um 00:29:40
AufenthG 19a Abs. 6 Satz 3


Zitat:
Die Frist nach Satz 1 verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von HeFi am 03.10.2016 um 23:49:56
danke  Aras

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 10.10.2016 um 09:58:14
Hallo Zusammen,

ich habe noch eine offen Frage, Kann ich sofort für Visum Verlängerung antragen ?

Meinen neue Arbeit fängt ab 01.01.2017 (Unbefristet)
Meinen Aufenthalts ist bis  10.08.2017


Ich danke euch für eure Zeit und Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen
Tajinder

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 11:45:21
IdR 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Oder gibt es einen wichtigen Grund?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 10.10.2016 um 11:48:29

Aras schrieb am 10.10.2016 um 11:45:21:
IdR 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Oder gibt es einen wichtigen Grund?


vielen Dank für Ihre Antwort.
wie in andere Frage habe ich geschrieben. ich würde gerne Kredit aufnehmen und ohne Aufenthalts werde ich es nicht kriegen.


Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 12:03:48
Du kannst bei der ABH vorsprechen und versuchen das mit denen zu argumentieren. Aber der Titel ist ja noch 10 Monate gültig.

Kannst du bitte mitteilen wie deine bisherigen Aufenthaltszeiten waren?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von tajinder am 10.10.2016 um 12:09:37

Aras schrieb am 10.10.2016 um 12:03:48:
Du kannst bei der ABH vorsprechen und versuchen das mit denen zu argumentieren. Aber der Titel ist ja noch 10 Monate gültig.

Kannst du bitte mitteilen wie deine bisherigen Aufenthaltszeiten waren?



In Mai 2014 habe ich Aufenthalts (nach heiraten)  für 1 Jahre.
und dann in März habe ich den Brief von Behörde bekommen bezüglich Visum Verlängerung.

In April-Mai  2015   habe ich wieder für 2 Jahre Aufenthalts bekommen.

In April 2016 habe ich Visum gewechselt (Blaue Karte) von April 20 bis August 2017 (Weil ich befristet Vertrag hatte +3 Monate).





Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von kendyshop am 20.10.2016 um 12:54:56
Hey,

ich habe einen ähnlichen Fall und komme gerade vom ABH. Die haben mir nach Hause geschickt, weil ich zu früh gekommen bin. Neue Arbeit fängt es im Februar an. Laut Sachbearbeiterin kann noch viel passieren. Ich sollte im Januar noch mal kommen. Problem um meine Kündigungsfrist einzuhalten, muss ich nächste Woche kündigen? Das war die Dame egal. Ich kann ruhig heute auch kündigen und jeden Fall, kann der Zusatzblatt erst im Februar angepasst werden.

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von dim4ik am 20.10.2016 um 14:00:52

kendyshop schrieb am 20.10.2016 um 12:54:56:
ich habe einen ähnlichen Fall

Inwieweit ist Dein Fall ähnlich? Kannst Du ihn und Dein Ziel etwas ausführlicher beschreiben?

Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von kendyshop am 20.10.2016 um 14:16:20

dim4ik schrieb am 20.10.2016 um 14:00:52:
Inwieweit ist Dein Fall ähnlich? Kannst Du ihn und Dein Ziel etwas ausführlicher beschreiben?


ich arbeite als QA-Engineer und besitze die Blaue Card EU seit August 2015. Aber die Karte ohne Zustimmung der Arbeitsagentur bekommen, da ich hier studiert habe (Bachelor und Master im Informatik). Direkt im ABH und wurde direkt genehmigt. Meine Blaue Card ist nicht am Unternehmen gebunden sondern an der Tätigkeit. Am Zusatzblatt steht "Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme als QA-Engineer".

Aktuelle Situation:

ich habe eine neue Position als Software Entwickler gefunden. Arbeit fängt aber am 01.02.2017 an. Werde 8000€ mehr im Jahr brutto verdienen.

Wollte erstmal mein Zusatzblatt ändern lassen, bevor ich kündige. Anscheinend ist es zu früh


Titel: Re: Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung
Beitrag von dim4ik am 20.10.2016 um 14:19:41

kendyshop schrieb am 20.10.2016 um 14:16:20:
ich habe eine neue Position als Software Entwickler gefunden. Arbeit fängt aber am 01.02.2017 an. Werde 8000€ mehr im Jahr brutto verdienen.

Wollte erstmal mein Zusatzblatt ändern lassen, bevor ich kündige. Anscheinend ist es zu früh

Stelle doch den Antrag schriftlich und lass Dich nicht abwimmeln.

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