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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1474317155 Beitrag begonnen von sun111 am 19.09.2016 um 22:32:35 |
Titel: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Beitrag von sun111 am 19.09.2016 um 22:32:35
Guten Abend an die geehrten Forenmitglieder,
ich bin mit dem Kindernachzug nach Deutschland mit 17 gekommen und lebe seit mehr als 5 Jahren hier. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem guten Gehalt und möchte gern die Niederlassungserlaubnis nun endlich beantragen. Folgende Fragen habe ich 1. Welche Dokumente muss ich bei der ABH vorlegen? (Ich habe meine Arbeitgeberbescheinigung, die letzten 3 meiner Gehaltsnachweise, Krankenversicherungsnachweis, Mietvetrag, Nachweis zum Zahlen der Miete, Sprachdiplom C1). Brauche ich noch was? 2. Könnt ihr mir einen Link schicken, wo diese Dokumente konkret aufgelistet sind (gesetzlich ) Danke für die Antworten! |
Titel: Re: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Beitrag von Aras am 19.09.2016 um 22:57:44
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__35.html
Die von dir genannten Nachweise sind mE ausreichend. Nur der Zahlungsnachweis deiner Mietkosten ist mE unnötig, aber kann nicht schaden. |
Titel: Re: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Beitrag von sun111 am 25.09.2016 um 14:40:07 Aras schrieb am 19.09.2016 um 22:57:44:
Vielen Dank für die Antwort! Die ABH hat jetzt nach den Lohnbescheinigungen der Eltern gefragt und der Bescheinigung von deren Arbeitgeber. Ich wohne ja noch bei meinen Eltern und sie zahlen die Miete. Ist es aber überhapt korrekt, dass die ABH das alles fragt? Mein Verdienst ist echt hoch, ich bin volljährig und mein Lebensunterhalt sichere ich mir auch. Ich kann locker auch selbst eine Wohnung mieten. Danke im Voraus! |
Titel: Re: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Beitrag von Aras am 25.09.2016 um 15:26:12
Meines Erachtens ist es nicht rechtmäßig die Unterlagen ohne plausible und rechtmäßige Begründung pauschal anzufordern.
Wieviel deine Eltern diesbezüglich verdienen ist egal, solange ihr eben keine Bedarfsgemeinschaft bildet. Du bist über 18 und sicherst laut eigenen Angaben deinen eigenen Lebensunterhalt durch ein regelmäßiges und ausreichendes Arbeitseinkommen wodurch du eben nicht in der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern bist. Ob du deinen Eltern einen Teil der Mietkosten zahlst oder nicht, ist ja eure Sache solange eben der Steuerzahler nicht dafür aufkommt (ALG II). Man kann ja auch einfach die ortsübliche Miete für eine Person als fiktive Mietkosten nehmen und aufgrunddessen überprüfen ob der LU gesichert ist. |
Titel: Re: Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder Beitrag von sun111 am 29.09.2016 um 20:26:34
Vielen Dank für die Antwort!
Gibt es eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass wir kein Geld vom Staat bekommen? Ich würde so einen Bescheig mitnehmen, anstatt der Unterlagen der Eltern. Aras schrieb am 25.09.2016 um 15:26:12:
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