i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Probleme mit Einbürgerung !
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1473866924

Beitrag begonnen von safwan82 am 14.09.2016 um 17:28:44

Titel: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 14.09.2016 um 17:28:44
Hallo,

Ich schreibe nicht von mir sondern von meine Cousin.

Er hat seit 8 Monaten ein Einbürgerungsantrag gestellt.
Er ist in deutschland geboren,keine Straftaten und job hat er auch.

Alles Voraussetzungen sind erfüllt.

Einzigster Problem ist,dass er in seinem Ägyp Reisepass einen falschen Geburtsdatum hat : 22.04.1984 und in der deutschen Geburtsurkunde : 22.05.1984.

Er hat also im Januar 2016 den Antrag gestellt. Damals war es kein Problem,da er eine deutsche Geburtsurkunde hat,spielte das datum im Reisepass keine Rolle.

Doch dann hat er für seine Sicherheit einen Schreiben geschickt und erklärte,dass er seinen Pass nicht korrigieren muss weil eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden ist ( Rechtsanwalt).

Jetzt,nach 8 Monaten hat er nachgefragt,wie es mit seinem Antrag ausschaut.

Antwort: die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages konnte erst ab August bearbeitet werden,da ab diesem Zeitpunkt Ihre Identität geklärt wurde. Denn vorher hatten Sie einen fehler in Ihren Nationalpass,welches erst im August von Ihnen korrigiert wurde.

Seinen Reisepass hat er im August erneuert und es wurde korrigiert. Aber was hat Geburtsdatum mit Identität zu tun?Wenn ein Reisepass (Nationalität/Nachweis/Identität und eine deutsche Geburtsurkunde) vorhanden sind war doch die Identität seit Antragstellung geklärt oder?

Und warum hat die Behörde nicht schriftlich angefordert,dass er seinen Pass korrigiert. Erst nach 8 monate? Und nach Anfrage seinerseits??  :o

Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von okatomy am 14.09.2016 um 17:55:19
Die Sache ist ja jetzt geklärt, warum die Behörde nicht darauf hingewiesen hat das mit dem Reisepass zu korrigieren können wir hier ja nicht wissen.

Aber um diene Frage zu beantworten: Ich vermute Überlastung und man ist erst jetzt zu gekommen den Antrag intensiver zu bearbeiten.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 14.09.2016 um 18:29:09
Normalerweise soll man solche Fehler vor Antragstellung selber korrigieren.das war offen gesagt vorhersehbar.  :(

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 14.09.2016 um 19:07:30
Er wollte es ja. Aber zu Antragstellung hat die Sachbearbeiterin gesagt,dass er es nicht korrigieren muss da er in Deutschland geboren ist und eine deutsche Urkunde hat.

Aber erst als er nach 8 Monaten nachgefragt hat,haben die geantwortet,dass erst ab August die Bearbeitung begonnen hat,weil er erst dann einen neues Pass beantragt hat.

Aber die ganze zeit haben die ihn nicht aufgefordert es zu korrigieren??

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 14.09.2016 um 19:13:44
Ist dumm gelaufen.

Was willst du genau wissen? Ob es Regress gibt?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 14.09.2016 um 19:24:40
Ich will wissen ob es stimmt,dass der Paß zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Identitätsnachweis war,nur weil Geburtsdatum auf Paß und deutsche Geburtsurkunde nicht identisch waren.

Ist es  rechtens,dass die Bearbeitung erst jetzt beginnt weil angeblich die Identität nicht geklärt war? Gilt ein falscher geburtsdatum als fehlender Identitätsnachweis obwohl eine deutsche Geburtsurkunde vorhanden war? Und was hat die Behörde in den 8 Monaten gemacht?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 14.09.2016 um 20:33:50
Es war ein Identitätsnachweis. Aber die Identität gab es nicht, weil das Geburtsdatum falsch war.

Keine Ahnung was die 8 Monate gemacht haben. Aber es ist auch nicht wirklich wichtig, da Einbürgerungen bekanntermaßen auch mal nen Jahr dauern kann.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von trixie am 14.09.2016 um 20:39:50

safwan82 schrieb am 14.09.2016 um 19:24:40:
Ist es  rechtens,dass die Bearbeitung erst jetzt beginnt weil angeblich die Identität nicht geklärt war?


Ja, das ist rechtens, denn erst wenn die Identität zweifelsfrei feststeht, kann der Vorgang der Einbürgerung bearbeitet werden.


Zitat:
Und was hat die Behörde in den 8 Monaten gemacht?

Diese Frage wirst du die EBH nur selber fragen können, um die richtige Antwort zu erhalten.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 14.09.2016 um 21:37:54
Heisst es muss noch 1 Jahr auf die 8 Monate gewartet werden?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 14.09.2016 um 21:41:59
Hab ich das geschrieben?

Wahrscheinlich ist sein Antrag jetzt eh dran. Aber das kann nur die Einbürgerungsbehörde sagen, und nicht wir hier im Forum.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von grisu1000 am 15.09.2016 um 02:46:03

safwan82 schrieb am 14.09.2016 um 19:07:30:
ber zu Antragstellung hat die Sachbearbeiterin gesagt,dass er es nicht korrigieren muss da er in Deutschland geboren ist und eine deutsche Urkunde hat.


Er weiss also seit 8 Monaten, das sein Pass falsche Angaben erhält! Er hat sicherlich sofort einen neuen benatragt. Wenn nicht, muss die ABH den Antrag nicht bearbeiten. Die Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Unabhängig von der Einbürgerung hätte er die Pflicht, seinen Pass schnellstmöglich bereichtigen zu lassen.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 12:40:14

grisu1000 schrieb am 15.09.2016 um 02:46:03:
Er weiss also seit 8 Monaten, das sein Pass falsche Angaben erhält! Er hat sicherlich sofort einen neuen benatragt. Wenn nicht, muss die ABH den Antrag nicht bearbeiten. Die Identität konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Unabhängig von der Einbürgerung hätte er die Pflicht, seinen Pass schnellstmöglich bereichtigen zu lassen.


Falsch ! Er hatte vor das Geburtsdatum zu korrigieren. Er rief seine Sachbearbeiterin an und diese sagte,dass er es nicht unbedingt machen soll ! Da er in Deutschland geboren ist und die Geburtsurkunde ausreicht ! Er schrieb der Sachbearbeiterin per Einschreiben,dass er aufgrund der deutschen Geburtsurkunde den Fehler im Pass nicht beheben muss (weil sein Anwalt es ihm angeraten hat) und die Sachbearbeiterin war damit zufrieden. Denn es kam keine Reaktion !

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 13:58:35
Kann mir das jemand erklären? Das hat er Schriftlich bekommen:

"Bisher stehen noch viele wesentliche Stellungnahmen aus,die erst eingeholt werden müssen.

Die Erfahrung zeigt,dass der Rücklauf dieser Stellungnahmen bis zu mehreren Wochen in Anspruch nehmen kann.


Unter Berücksichtigung der Urlaubszeit ,der vielzahl von Kollegen die eingearbeitet werden müssen,und der hohen Zahl an Rückständen,ist ihr Einbürgerungsverfahren bisher weiter gediehen als viele andere gleich einzuschätzende Vorgänge"

Wurden denn die Anfragen bei Polizei usw gemacht? Und was heisst das mit "bisher weiter gediehen" ?

Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von reinhard am 15.09.2016 um 14:08:04
Das bedeutet das, was dort steht.

Mehr können wir ohne Einsicht in die Akte ja auch nicht sagen. Du fragst eigentlich immer wieder das gleiche, auch ohne zu berücksichtigen, dass Dein Cousin das vielleicht alles schon längst weiß. Dein Cousin kann ja jederzeit die Auskunft von seiner Einbürgerungsbehörde bekommen. Nach dem Brief dauert es jetzt noch mehrere Wochen, bis alle Stellungnahmen eingehört sind. Er sollte also in der ersten November-Woche nochmal nachfrage.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 14:11:00

safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 13:58:35:
Bisher stehen noch viele wesentliche Stellungnahmen aus,die erst eingeholt werden müssen.


Kann man so oder so lesen. Kann bedeuten, dass Polizei und Geheimdienste noch nicht angeschrieben wurden (die erst eingeholt werden müssen). Aber die Stellungnahmen sind nicht da, was man aber braucht.


safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 13:58:35:
Und was heisst das mit "bisher weiter gediehen" ?

Das bedeutet, dass dein Antrag vieeeel weiter ist im Vergleich zu anderen derzeit zu bearbeitenden Anträgen.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 14:24:06

reinhard schrieb am 15.09.2016 um 14:08:04:
Das bedeutet das, was dort steht.

Mehr können wir ohne Einsicht in die Akte ja auch nicht sagen. Du fragst eigentlich immer wieder das gleiche, auch ohne zu berücksichtigen, dass Dein Cousin das vielleicht alles schon längst weiß. Dein Cousin kann ja jederzeit die Auskunft von seiner Einbürgerungsbehörde bekommen. Nach dem Brief dauert es jetzt noch mehrere Wochen, bis alle Stellungnahmen eingehört sind. Er sollte also in der ersten November-Woche nochmal nachfrage.


Ich frage ja hier für ihn weil wir beide nur schwer Behördebriefe verstehen können .

Heisst es,dass die Einbürgerung bis ende Nov oder Dez schon durch ist? Bzw noch dieses Jahr eingebürgert wird?

Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 14:25:21

Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:11:00:
Kann man so oder so lesen. Kann bedeuten, dass Polizei und Geheimdienste noch nicht angeschrieben wurden (die erst eingeholt werden müssen). Aber die Stellungnahmen sind nicht da, was man aber braucht.

Das bedeutet, dass dein Antrag vieeeel weiter ist im Vergleich zu anderen derzeit zu bearbeitenden Anträgen.


Antrag wurde gemäß 10 beantragt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass er noch dieses Jahr eingebürgert wird?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 14:28:59

safwan82 schrieb am 15.09.2016 um 14:25:21:
Antrag wurde gemäß 10 beantragt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass er noch dieses Jahr eingebürgert wird?


Zwischen 0 und 100%.

Es gibt in Deutschland keine Entscheidungsfrist, außer wenn diese durch ein Verwaltungsgericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage festgesetzt worden ist.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 14:31:13

Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:28:59:
Zwischen 0 und 100%.

Es gibt in Deutschland keine Entscheidungsfrist, außer wenn diese durch ein Verwaltungsgericht im Rahmen einer Untätigkeitsklage festgesetzt worden ist.


Aber als Mitarbeiter würdest du es doch einschätzen können,wenn man so ein Brief bekommt?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 14:40:03
Nein. Weil es auf die Akte ankommt und nicht darauf was ich aus einem Brief herauslesen könnte.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 14:42:21
Und warum schreiben die Behröden dann so seltsame bzw Rätselhafte Briefe? 

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 14:50:08
Der Brief ist weder selbstsam noch rätselhaft. Es wird die Auskunft gegeben, dass dein Antrag derzeit bearbeitet wird. Die Behörde wird aber sich hüten, dir irgendeinen Termin für die Erledigung anzugeben bzw. sich darauf zu verpflichten.

Deine Erwartungen sind seltsam und rätselhaft. Warum muss die Einbürgerung bis November/Dezember erfolgen? Woher kommt die seltsame Vorstellung, dass man aus einem abstrakten Brief konkret erfüllte Zwischenschritte zur Einbürgerung herauslesen kann?

Also:

Der Vorgang dauert so lange wie er dauert.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 14:53:14

Aras schrieb am 15.09.2016 um 14:50:08:
Der Brief ist weder selbstsam noch rätselhaft. Es wird die Auskunft gegeben, dass dein Antrag derzeit bearbeitet wird. Die Behörde wird aber sich hüten, dir irgendeinen Termin für die Erledigung anzugeben bzw. sich darauf zu verpflichten.

Deine Erwartungen sind seltsam und rätselhaft. Warum muss die Einbürgerung bis November/Dezember erfolgen? Woher kommt die seltsame Vorstellung, dass man aus einem abstrakten Brief konkret erfüllte Zwischenschritte zur Einbürgerung herauslesen kann?

Also:

Der Vorgang dauert so lange wie er dauert.


Das mit Nov hat Reinhard geschrieben. Weil er meinte,dass nur noch die Stellungsnahme abgewartet werden müssen.

Und dieses Brief hat er Aufgrund seiner Beschwerde erhalten. Von daher sollte die Behörde eigentlich deutlicher schreiben müssen !

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.09.2016 um 15:24:08
Reinhard hat empfohlen den Sachstand ggf. erneut in 3 Monaten zu erfragen.

Wenn er das Gefühl hat, dass die Beschwerde damit nicht erledigt ist, dann soll er das der Aufsicht mitteilen. Der Antrag wird aber dadurch nicht schneller bearbeitet-

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.09.2016 um 17:34:44
Ok

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von nancyfahi am 18.09.2016 um 16:12:22
@Safwan.

Es hört sich gut an. Ich denke,dass nach 1 bis 6 Wochen deine Einbürgerung durch ist. Es fehlen -laut dem Schreiben- nur noch die Sicherheitsüberprüfungen.

Ich würde,wenn nach 9 oder 10 Monaten persönlich vorsprechen.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Mick am 19.09.2016 um 14:37:28

nancyfahi schrieb am 18.09.2016 um 16:12:22:
Ich denke,dass nach 1 bis 6 Wochen deine Einbürgerung durch ist.

Ganz so schnell wird es nicht gehen. Ägypter erhalten zunächst
eine Einbürgerungszusicherung, sie müssen sich dann um die
Entlassung aus der ägyptischen Staatsangehörigkeit kümmern
(bzw. um die Genehmigung zur Annahme der deutschen Staats-
angehörigkeit; bei der Einbürgerung ginge die ägyptische StAng.
dann automatisch verloren).

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 14:48:34
:)Hallo,

Ich bin es nochmal.

Wie erklärt ihr diese Widersprüche vom Amt?

Bei Antragstellung vor 8 Monaten

-Mietvertrag (falls Sie nicht im Mietvertrag stehen,benötigen wir zusätzlich eine Bestätigung des Mieters über Ihr dortiges Wohnrecht und Ihren Mietanteil)

Diese Bestätigung wurde eingerecht. Ehefrau steht im Mietvertrag,der Ehemann nicht. Sie hat Bestätigt,dass der Ehemann kostenfrei bei Ihr lebt.

Jetzt,nach 8 Monaten kommt folgendes:

-" Im Mietvertrag ist nur Ihre Ehefrau eingetragen. Dabei ist uns aufgefallen,dass im Mietvertrag festgehalten wird,dass sich beide Parteien darüber einig sind,dass  eine Person in die Mietsache einzieht. Wir möchten Ihnen daher anraten,der Einbürgerungsbehörde eine Bestätigung des vermieters vorzulegen,dass diese damit einverstanden ist dass sie nun zu zweit in der 1 Zimmer-Wohnung leben "

Frage: Seit wann muss der Vermieter zustimmen,dass der Ehemann zu seiner Ehefrau einzieht? Bescheid haben wir dem Vermieter ja gegeben.

Ist es normal was die Behörde verlangt? Anfangs wollte die Behörde nur eine Bestätigung der Ehefrau. Jetzt vom Vermieter? Und diese Bestätigung kostet 15 euro !

Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 19.09.2016 um 20:54:49
Du brauchst doch nur ein formloses Schreiben vom Vermieter, dass er bestätigt dass du und deine Frau in der Wohnung leben. Dies ist quasi ein Missbrauchsschutz, weil theoretisch es ja sein kann, dass ihr nur offiziell zusammen lebt aber in Wahrheit nicht. Warum das aber angeblich 15 € kosten soll verstehe ich nicht.

Der Vermieter muss nicht zustimmen aber er muss informiert werden.

So als Anekdote:

Bei der Einbürgerung meiner Frau wollte die EBH auch eine Vermieterbescheinigung. Ich hatte damals aber meine Frau nicht bei meiner Vermieterin gemeldet. Habe dann der Vermieterin eine E-Mail geschrieben, dass wir zusammen wohnen und sie meine Frau ja kennt, weil wir mal gemeinsam vorgesprochen haben um eine größere Wohnung zu kriegen. Sie schrieb nur, dass ich die Vermieterbescheinigung kriege, aber lies dann das Feld mit der Anzahl der Personen in der Wohnung leer. Als ich sie fragte warum das leer ist, meinte sie zu mir, dass ich die korrekte Anzahl reinschreiben kann (das meinte sie auch nicht negativ oder so). Naja ich bin kein Typ der sowas gerne macht und habe den Sachverhalt geschrieben und die E-Mail an meine Vermieterin und die ungeänderte Vermieterbescheinigung an die Einbürgerungsbehörde gegeben. Zusätzlich erklärte ich, dass meine Frau ja auch in Mannheim studiert und sie dort einen Nebenwohnsitz hat- Die kleine gemeinsame Wohnung habe ich nicht gegen eine größere gewechselt, da man mit dem Geld sich jedes Wochenende besuchen kann. Die Einbürgerungsbehörde schrieb meiner Frau dann, dass sie nur Nachweise braucht, dass wir uns tatsächlich gegenseitig besuchen und sehen (=> tatsächliches Leben der ehelichen Gemeinschaft). Ich druckte dann ca. 200 Seiten mit Fernbus-Tickets, Bahn-Tickets, Mitfahrgelegenheiten aus und warf das in den Postkasten der Einbürgerungsbehörde.
Nach zwei Wochen kam der Brief, dass meine Frau an dem soundsovielten Tag kommen soll um ihre Einbürgerungsurkunde zu empfangen. Die Einbürgerungsurkunde war auf den Folgetag meines 200 seitigen Postwurfs datiert.  ;D

Warum ich das erzähle:
Die Wahrheit macht einen frei.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 19.09.2016 um 21:09:17
Die 15 € sind Aufwandsentschädigung.

Wieso die Behörde die Bestätigung der Vermieterin will verstehe  ich nicht. Aber werden es besorgen...

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 10.10.2016 um 17:58:21
Hallo,

Ich bin es wieder.

Ich wollte keinen extra-Thread eröffnen.

Heute war ich bei meiner Sachbearbeiterin weil Sie per e-mail immer nur geantwortet hat,dass ich höflichst Abstand von Sachfragen nehmen soll.

Nach 8 Montane will man schon wissen,wie lange es noch ungefähr dauern wird.

Auf die Antwort meiner  Beschwerde seitens der Fachaufsichtsbehörde stand dort,dass mein Antrag weiter gediehen ist.

Die Sachbearbeiterin hat mich heute einfach nur zurück geschickt und sagte mir wortwörtlich : gehen Sie nach Hause. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde,werden Sie Schriftlich benachrichtigt.

Darf man denn eigentlich auf eine einfache Frage keine Antwort erhalten?

Sie ist doch diejenige,die meinen Antrag bearbeitet. Also kann Sie doch sagen,wie lange es ungefähr boch dauern wird 1,2 3 Monate? Oder vielleicht nur sagen ob mein Antrag bearbeitet wurde und auf Antworten anderer Behörden gewartet wird. Oder vielleicht muss die Chefin noch unterschreiben.

Aber einfach so ohne schlauer zu sein wieder nach Hause schicken ist doch nicht ok oder? Hab mir extra frei genommen  :-X !

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von reinhard am 10.10.2016 um 18:19:26
Das ist alles korrekt.
Dein Cousin kann ja jederzeit schriftlich anfragen.

Dir muss keine Auskunft gegeben werden.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 10.10.2016 um 18:26:40
Das stimmt. Es geht um ihn. Aber ich habe ihn begleitet weil er sich alleine irgendwie nicht traut  :-/  was können wor jetzt machen? Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 18:41:57
In welchem Bundesland wird denn das Einbürgerungsverfahren betrieben?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 10.10.2016 um 18:53:35
In Hessen

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 18:59:32
Stell eine schriftliche Anfrage an die einheitliche Stelle gemäß § 71d HVwVfG


Zitat:
§ 71d HVwVfG – Gegenseitige Unterstützung
Die einheitliche Stelle und die zuständigen Behörden wirken gemeinsam auf eine ordnungsgemäße und zügige Verfahrensabwicklung hin; die Pflicht zur Unterstützung besteht auch gegenüber einheitlichen Stellen oder sonstigen Behörden des Bundes oder anderer Länder. Die zuständigen Behörden stellen der einheitlichen Stelle insbesondere die erforderlichen Informationen zum Verfahrensstand zur Verfügung.



Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 10.10.2016 um 19:05:13
Danke für die Antwort.

Soll man das was du geschrieben hast per e-Mail schreiben und was bedeutet das ?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 10.10.2016 um 19:42:30
Also wenn ich es grad nochmal lese, dann wird es wohl nicht klappen, da man das Einbürgerungsverfahren wohl nicht über die einheitliche Stelle anstoßen kann.

Also da bleibt wohl nur das direkte Anschreiben vom Landratsamt bzw. Oberbürgermeister wieso man auf Sachstandsanfragen keine brauchbare Antwort bekommt.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 10.10.2016 um 20:15:14
Ok danke. Ich glaube wir müssen einfach warten

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 14.10.2016 um 16:33:41
Hallo,

Wir haben endlich neuigkeiten.

Die Sachbearbeiterin wollte uns in unserem Besuch ja keine Auskunft geben. Wir haben uns dann telefonisch an den Vorsitzenden gewendet (Sehr sehr nett) und er hat für uns telefoniert und nachgefragt.

Er sagte es bleibt noch eine einizige offene Anfrage. Und dies sei die Polizei.

Weiss jemand was mit Polizei gemeint ist? Führungszeugnis?  Und wie lange dauert so eine Anfrage?

Danke

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von grisu1000 am 15.10.2016 um 01:53:41

safwan82 schrieb am 14.10.2016 um 16:33:41:
Weiss jemand was mit Polizei gemeint ist? Führungszeugnis?Und wie lange dauert so eine Anfrage?


Abfrage bei den Sicherheitshörden, das geht bei Nordafrikanern über die Polizei hinaus und kann durchaus ein paar Monate dauern.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.10.2016 um 13:01:30
Danke für deine Antwort. Aber die Abfragen wurden alle schon gemacht und liegen vor. Nur noch die von der Polizei. Wieso ist das nur bei Nordafrikanern so? Polizei muss doch nur ein Führungszeugnis ausstellen und das dauert doch keine 3 Monate !

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von reinhard am 15.10.2016 um 13:40:38
Das ist so, weil es in mehreren nordafrikanischen Ländern Anschläge gab.

Und: Doch, es dauert. Denn es gibt auch Anfragen bei jedem Visum-Antrag, also werden Anfragen nicht sofort beantwortet, sondern erst die, die schon zwei oder drei Monate auf Antwort warten.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.10.2016 um 13:45:04
Oh das wussten wir nicht. Schön zu wissen.
Die Anfrage wirde ja schon seit 3 Wochen gemacht. Der Mann bei der Fachaufufsichtsbehörde hat gesagt,dass er bis mitte November die Urkunde bekommen wird. Hoffe es klappt so denn wir wollen zusammen in Urlaub.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 15.10.2016 um 13:49:51
Das Problem bei deiner Frage liegt auch darin, dass der Begriff "Polizei" nicht genau umrissen ist. Polizei ist quasi jedes Exekutivorgan des Staates. Also von der lokalen Polizei bis hin zu den Geheimdiensten auf Bundesebene fällt alles darunter.

Im einfachsten Fall kann es sein, dass man nur bei der lokalen Polizei anfragt ob derzeit irgendwelche konkreten Ermittlungsverfahren gegen dich laufen.

Und im kompliziertesten Fall ist es eine Abfrage bei allen Polizeistellen und Geheimdiensten.

Nun sag mit dieser Information wie lange es im einfachsten und im kompliziertesten Fall dauern wird?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 15.10.2016 um 14:27:06
3 bis 8 Wochen wird es dauern . Dies behauptet die Fachaufsichtsbehörde,nachdem diese in die Akte geschaut hat. Ob es stimmt steht woanders. Warten werden wir bis ende November,dann werde wir uns ggf wieder dort melden.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Saxonicus am 15.10.2016 um 15:39:18

Aras schrieb am 15.10.2016 um 13:49:51:
Und im kompliziertesten Fall ist es eine Abfrage bei allen Polizeistellen und Geheimdiensten.

Da wirst Du kaum eine befriedigende Antwort erhalten, weil diese Ämter nur behördenintern an der Bearbeitung des Einbürgerungsantrags beteiligt sind. Ansprechpartner ist für Dich nur die Einbürgerungsbehörde.

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 26.10.2016 um 09:47:55
Hallo,

Die Einbürgerungsbehörde hat folgendes in einer e-Mail geschrieben:

"Bei der Ermessensentscheidung ist in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung anzustellen, bei der auch mehrere Leistungen zusammen erst eine privilegierte Einbürgerung rechtfertigen können.Richtig ist, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit keine zwingende Voraussetzung ist."

Sprachdiplome liegen vor. Es geht um die Verkürzung auf 6 Jahren.

Kann mir jemand erklären,welche Faktoren bzw Leistungen hier gemeint sind?

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 26.10.2016 um 10:15:07
Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 2 StaG sind Integrationsleistungen gemeint.

Diese müssen im Falle der Verkürzung besonders sein und es müssen mehrere sein "besondere Integrationsleistungen").

Es wird aber nicht gesagt in welcher Form diese erfolgen muss. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist also nicht konkret gefordert, aber auch nicht ausgeschlossen.

Der Antragsteller ist aber selbst verantwortlich für den Nachweis der besonderen Integrationsleistungen

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 26.10.2016 um 12:05:42
Also er hat folgendes:

-Studienkollegzeugnis mit 2,5 als Durchschnitt.
-5 Semester Studiert dann aber aus persöhnlichen Gründen abgebbrochen.
- Hat B1,Integrationskurs,Leben in Deutschland und Einbürgerungstest.
-Jetzt beginnt er eine Ausbildung.

In wie weit ist das Studiumabbruch eine Unterbrechung bzw Scheitern für die Einbürgerung nach 6 Jahren ?

Danke



Aras schrieb am 26.10.2016 um 10:15:07:
Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 2 StaG sind Integrationsleistungen gemeint.

Diese müssen im Falle der Verkürzung besonders sein und es müssen mehrere sein "besondere Integrationsleistungen").

Es wird aber nicht gesagt in welcher Form diese erfolgen muss. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist also nicht konkret gefordert, aber auch nicht ausgeschlossen.

Der Antragsteller ist aber selbst verantwortlich für den Nachweis der besonderen Integrationsleistungen


Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von Aras am 26.10.2016 um 12:41:26
Du gehst den Fall falsch an. Was ist denn an einer bestandenen 2,5er Feststellungsprüfung bzw. 5 Semester Studium die Integrationsleistung?

In dem ersten Fall wird die fachgebundene Hochschulreife und die Studierfähigkeit festgestellt. Mit abgebrochem Studium ist eine gewisse Integrationsleistung u.U. erkennbar. Aber warum soll die Integrationsleistung besonders sein? Zumal.. persönliche Gründe kann auch heißen, dass der Student mit dem Studium überfordert war und nur der Exmatrikulation zuvor gekommen ist. Auf der anderen Seite sieht das Gesetz keine Härtefälle für die Verkürzung vor. Also ob das Studium als Integrationsleistung gewertet werden soll, auch wenn es aus persönlichen Gründen abgebrochen wurde und bei erfolgreichem Abschluss eindeutig eine besondere Integrationsleistung darstellen würde, ist nicht vorgesehen.

Also mE liegen in diesem Fall keine besonderern Integrationsleistungen vor.


Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 26.10.2016 um 13:29:55
Ok vielen Dank

Dann warten wir einfach wie die Behörde entscheidet. 7 Jahre sind so oder so im Dezember durch .

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von erne am 26.10.2016 um 17:15:53

Aras schrieb am 26.10.2016 um 12:41:26:
Also mE liegen in diesem Fall keine besonderern Integrationsleistungen vor.


und da Dein Cousin offenbar keinen Antrag alleine stellen und auch nicht alleine Behördengänge machen kann und selbst hier im Forum nicht selber schreibt (schreiben kann?), zeigt das auch, dass offenbar eben keine besonderen Integrationsleistungen vorliegen (können).

Titel: Re: Probleme mit Einbürgerung !
Beitrag von safwan82 am 26.10.2016 um 21:27:49
Ja das stimmt irgendwie   ;) danke für den Hinweis !


erne schrieb am 26.10.2016 um 17:15:53:
und da Dein Cousin offenbar keinen Antrag alleine stellen und auch nicht alleine Behördengänge machen kann und selbst hier im Forum nicht selber schreibt (schreiben kann?), zeigt das auch, dass offenbar eben keine besonderen Integrationsleistungen vorliegen (können).


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.