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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
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Beitrag begonnen von okatomy am 07.09.2016 um 21:14:36

Titel: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von okatomy am 07.09.2016 um 21:14:36
Folgender Fall:

Drittstaatangehöhriger
AE nach §28
ausgestellt als Ausweisersatz
kein Heimatpass und auch kein sonstiger von deutschen Behörden ausgestellter Reiseausweis, Flüchtlingspass oder ähnliches.

Kann man damit im Schengenraum Reisen?

Titel: Re: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von deerhunter am 07.09.2016 um 21:43:16
Nein, die AE gilt nicht als Ausweisersatz....Ein Aufenthaltstitel ist KEIN Ausweis genausowenig wie Führerschein, Krankenkassenkarte, Kreditkarte, usw.
Ist ja eigentlich auch logisch: der EAT ist lediglich der Nachfolger des Aufklebers im Pass.

http://www.aufenthaltsrecht.org/eAT.htm

Titel: Re: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von okatomy am 07.09.2016 um 21:55:46
Ich meine das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__55.html

Wenn auf der AE bei den Bemerkungen Ausweisersatz steht.

Titel: Re: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von Saxonicus am 07.09.2016 um 21:55:52
Rechtlicher Status
Der eAT wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz bzw. Ausweisdokument.
Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Titel: Re: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von Aras am 07.09.2016 um 22:27:50
@ okatomy

Der Ausweisersatz dient für den Ausländer nur für den Aufenthalt und zum Ausweisen im Bundesgebiet. Der Ausweisersatz erlaubt weder Ausreise in einen anderen Staat noch begründet es eine Pflicht für Deutschland den Ausländer ggf. wieder zurückzunehmen. Die Pflicht zur Rücknahme bestünde für Deutschland erst bei Erteilung eines deutschen Passersatzes an den Ausländer.

BeckOK AuslR/Hörich AufenthG § 48 Rn. 12
Hofmann/Möller AuslR AufenthG § 48 Rn. 11
Hailbronner, AuslR, § 48 AufenthG Rn 15

Die Person sollte also einen Passersatz beantragen. Also Reiseausweis für Ausländer.

Titel: Re: Im Schengenraum Reisen mit AE ausgestellt als Ausweisersatz?
Beitrag von okatomy am 07.09.2016 um 22:47:12
Danke!

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