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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitsrecht https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1472595102 Beitrag begonnen von Azer am 31.08.2016 um 00:11:42 |
Titel: Arbeitsrecht Beitrag von Azer am 31.08.2016 um 00:11:42
Dürfen Nicht-EU-Staatler, Ehepartner von EU-Staatsangehörigen, kurz nach der Eheschließung einer Erwerbstätigkeit überall in der EU, ohne zusätzliche Auflagen erfüllen zu müssen, nachgehen? Sind sie da den EU-Bürgern gleichgestellt? Beispiel: Ein Aserbaidschaner ist mit einer Litauerin, die in Deutschland arbeitet, verheiratet. Darf er, nachdem er die AE für Litauen erhalten hat, sofort in Deutschland arbeiten (ohne Vorrangsregeln für EU-StA. u. Ä.)?
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Titel: Re: Arbeitsrecht Beitrag von grisu1000 am 31.08.2016 um 01:12:28 Azer schrieb am 31.08.2016 um 00:11:42:
Ja, er darf einreisen und arbeiten. Die AE für Litauen hat keinerlei Einfluss, sie interessiert nicht. Er muss seiner Pflicht beim Meldeamt nachkommen und innerhalb von 3 Monaten muss er einen Antrag auf ein Aufenthaltskarte stellen. |
Titel: Re: Arbeitsrecht Beitrag von Petersburger am 31.08.2016 um 05:53:00
Da die Ausgangsfrage etwas sehr großzügig formuliert war ...
Antwort #1 ist völlig richtig für das Land, in dem der EU-Bürger-Ehegatte lebt. Der Aserbaidschaner aus dem Beispiel darf aber nicht überall in der EU Arbeit suchen und ist in dieser Hinsicht EU-Bürgern nicht gleichgestellt. |
Titel: Re: Arbeitsrecht Beitrag von Azer am 31.08.2016 um 19:30:57 Petersburger schrieb am 31.08.2016 um 05:53:00:
Recht herzlichen Dank (auch @grisu1000) Heißt das, dass er in Deutschland, wo seine litauische Frau arbeitet, Arbeit suchen darf, wohl aber nicht z. B. in Österreich, Niederlande usw.? Danke nochmals im Voraus |
Titel: Re: Arbeitsrecht Beitrag von erne am 31.08.2016 um 20:06:22 Azer schrieb am 31.08.2016 um 19:30:57:
und wo er mit ihr zusammenlebt Azer schrieb am 31.08.2016 um 19:30:57:
ja Sein Recht leitet sich von seiner Frau ab Er darf das gleiche, was sie auch "tut" (wenn sie in D lebt, dann mit ihr in D leben und auch arbeiten) |
Titel: Re: Arbeitsrecht Beitrag von trixie am 31.08.2016 um 21:28:13 Azer schrieb am 31.08.2016 um 19:30:57:
Also suchen kann er in der ganzen EU nach Arbeit, nur darf er nur dort arbeiten, wo seine Frau die Freizügigkeit in Anspruch nimmt. Wenn er eine Arbeit in Österreich findet, seine Frau auch nach Österreich zieht, darf er auch in Österreich arbeiten. Es dürfte für die abgeleitete Freizügigkeit unschädlich sein, wenn beide in Österreich wohnen, sie aber in Deutschland arbeitet und er in Österreich. |
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