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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verpflichtungerklärung
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Beitrag begonnen von Patty Kadi am 27.08.2016 um 18:02:49

Titel: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 27.08.2016 um 18:02:49
Hallo....

Mein Verlobter (Marokko) und ich (Deutschland) möchten heiraten.
Nun stehe ich u.a. vor der Frage, wie hoch das Einkommen sein muss, damit ich diese Verpflichtungserklärung auch bekomme.

Noch bin ich im Anerkennungsjahr zur Erzieherin in der Jugendhilfe und erhalte 1433 € brutto (wobei netto um die 1300 € raus kommen, weil jede Menge Zulagen noch dazu kommen) plus 300 € Kindesunterhalt und 190 € Kindergeld.
Wird der Kindesunterhalt mit gerechnet? Würde dieses Einkommen ausreichen, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten?
ICh weiß es bestünde noch die Möglichkeit, dass jemand anderes dieses macht, was ich aber ungerne und nur im äußersten Notfall machen würde.

LG Patty ;)

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2016 um 19:07:58

Patty Kadi schrieb am 27.08.2016 um 18:02:49:
Mein Verlobter (Marokko) und ich (Deutschland) möchten heiraten. Nun stehe ich u.a. vor der Frage, wie hoch das Einkommen sein muss, damit ich diese Verpflichtungserklärung auch bekomme. 

Wenn  Ihr in Deutschland heiraten wollt, ist die VE nur bis zur erfolgten Eheschließung nötig.

Bei einer Eheschließung in Marokko mit anschließender Familienzusammenführung, braucht es keine VE.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von stefo am 27.08.2016 um 19:08:31
Die Frage, ob dein Einkommen ausreicht, kann ich dir nicht beantworten. Für ein Eheschließungsvisum muss jemand eine Verpflichtungserklräung für die Zeit bis zur Hochzeit abgeben. Im Titel schreibst du aber auch von einer möglichen Eheschließung in Marokko, und dafür (bzw. für die anschließende FZF) ist gar keine Verpflichtungserklärung erforderlich.

Edit: Saxonicus ist mir zuvorgekommen.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 27.08.2016 um 19:48:20
Dankie für die Antworten.
Also die Standesbeamtin hat mir gestern gesagt, dass der Einkommensanachweis (wenn man in D heiraten will) nur erforderlich ist, damit man sehen kann, dass man die ganzen Geführen zahlen kann.

Also braucht er doch eine VE, wenn er das Visum auf Eheschließung in Marokko stellt?! Und da ist die Frage dann, ob mein Einkommen ausreicht.... hhmmm

Und bei einem Visum auf Familienzusammenführung braucht es keine?

Oh jeh, ich weiß einfach nicht, ob es sinniger ist hier oder in Marokko zu heiraten.....  :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-?

Eigentlich war ich mir eben schlüssig, dass es hier besser wäre. grins

Da zuständige Ausländeramt müsste mir ja sicher nennen können, wie hoch das Einkommen sein muss.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2016 um 20:18:42

Patty Kadi schrieb am 27.08.2016 um 19:48:20:
Das zuständige Ausländeramt müsste mir ja sicher nennen können, wie hoch das Einkommen sein muss. 

Dein Einkommen sollte, nach Abzug der Mietkosten, noch mindestens den doppelten Hartz4-Satz überschreiten, um die VE abgeben zu können.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 27.08.2016 um 20:47:45
Denkst du, dass das Kindergeld und der Kindesunterhalt dazu zählt?

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von reinhard am 27.08.2016 um 21:19:56

Patty Kadi schrieb am 27.08.2016 um 20:47:45:
Denkst du, dass das Kindergeld und der Kindesunterhalt dazu zählt?


Ja, zählt dazu.
Die Ausländerbehörden berechnen es aber etwas unterschiedlich, weil sie auch einschätzen müssen, was passieren kann und wie hoch die VE sein müsste.

Du braucht die VE nur für eine Hochzeit in Deutschland, aber die wäre ja für Euch sowieso günstiger, wenn Ihr hinterher auch hier leben wollt. Letztlich musst Du die Verdienstbescheidungen und die anderen Bescheinigungen Deiner Ausländerbehörde zeigen und fragen, ob das reicht, um eine VE zu unterschreiben und damit die Zusage für das Visum zu bekommen.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 28.08.2016 um 09:33:03
Guten morgen :-)

Dann werde ich bei ABH mal vorsprechen. Und die VE schicke ich ihm dann nach Erhalt?!


AAhhhhh warum einfach, wenn es auch kompliziert geht....

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 28.08.2016 um 09:35:57

reinhard schrieb am 27.08.2016 um 21:19:56:
Du braucht die VE nur für eine Hochzeit in Deutschland,


Er müsste eine VE bei dem Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung nicht vorlegen?

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von stefo am 28.08.2016 um 10:49:55

Patty Kadi schrieb am 28.08.2016 um 09:35:57:
Er müsste eine VE bei dem Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung nicht vorlegen?


Richtig. Wie oben schon gesagt, gilt die VE nur für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit. Also ist sie nicht erforderlich, wenn ihr bei Einreise bereits verheiratet seid.

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Patty Kadi am 29.08.2016 um 13:30:17
Danke für die Antwort.  ;)

Titel: Re: Verpflichtungerklärung
Beitrag von Mewiase79 am 18.09.2016 um 21:26:52
Kindergeld wird mit berechnet....Kindesunterhalt jedoch nicht

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