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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zur Einbürgerung - Zeitpunkt
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Beitrag begonnen von bounce1983 am 25.08.2016 um 17:00:20

Titel: Frage zur Einbürgerung - Zeitpunkt
Beitrag von bounce1983 am 25.08.2016 um 17:00:20
Hallo,

mein Mann hat aktuell einen befristeten AT bis Mai 2017, der dann in einen unbefristeten übergehen wird. Er ist seit März 2014 in Deutschland gemeldet, den AT hat er aber erst im Mai bekommen nach der Hochzeit. Er konnte visumfrei nach Deutschland, weil bereits ein AT in Italien bestand. Somit hat er doch seinen "rechtmäßigen Aufenhalt" seit März 2014, und nicht seit Mai, oder wie sieht man das? Gilt der rechtmäßige Aufenthalt erst seit Ausstellung des AT?

Und irgendwo hat mein Mann gelesen, dass man bereits nach 2 Jahren eingebürgert werden kann, wenn man "besondere Integrationsleistungen" z.B. ehrenamtliche Arbeit, leistet. Ist das richtig? Ginge das dann auch schon vor Erhalt des unbefristeten AT?

Vielen Dank!


Titel: Re: Frage zur Einbürgerung - Zeitpunkt
Beitrag von reinhard am 25.08.2016 um 17:05:42
Die Verkürzung auf zwei Jahre ist so nicht möglich. Die ist nur möglich, wenn er aus einem deutsch-sprachigen Land kommt, z.B. Österreicher ist.

Die Einbürgerungsbehörde nimmt das Visum-Datum oder das AE-Datum als Start. Alles andere muss er direkt dort besprechen. In der Praxis ist es kaum ein Unterschied, weil die Bearbeitungsdauer von der Personalausstattung abhängt.

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