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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Rückkehr nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Partyhuhn am 25.08.2016 um 13:01:26

Titel: Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von Partyhuhn am 25.08.2016 um 13:01:26
Hallo zusammen,
ich hoffe das ich hier nochmals etwas Hilfe bekomme!

Ich bin Deutsche und wohne in Frankreich seit Ende Dez. 2015 ist mein ägyp. Mann bei mir in Frankreich.
Mittlerweile hat er eine Carte de Sejour mit dem Zusatz Directive 2004/38/CE also er darf  begrenzt in der EU reisen die 5 Jahre gültig ist!

Leider ist meine familiäre Situation in Deutschland etwas komplizierter geworden und ich würde gerne wieder nach Deutschland  zurück -aber- natürlich mit meinem Mann  :)

Weiß jemand welche Papiere wir benötigen und wie wir vorgehen müssen? ::)

Vielen Dank im Voraus
Sonnige Grüße  ;)

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von reinhard am 25.08.2016 um 13:10:58
Ihr zieht einfach nach Deutschland um. Dein Mann braucht keine Aufenthaltserlaubnis, er darf einfach hier leben.

Falls er es sich (z.B. für Kontrollen, Arbeitgeber etc.) einfacher machen will, holt er sich beim Einwohnermeldeamt auch die Karte ab. Das ist ungefähr die gleiche Karte wie in Frankreich, weil wir ja innerhalb der Union sind und bleiben.

Papiere: Pass, Heiratsurkunde, französische Karte. Für die Anmeldung noch die Bestätigung des Wohnungsgebers.

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von Partyhuhn am 25.08.2016 um 13:56:29
Ok das hört sich ja wirklich einfach an...! :)

Und kann er dann gleich anfangen zu arbeiten? Im Moment hat er eine Grenzgängerkarte und darf dadurch bei einer Firma in Deutschland arbeiten!

Danke  :D

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland
Beitrag von trixie am 25.08.2016 um 21:15:11

Partyhuhn schrieb am 25.08.2016 um 13:56:29:
Und kann er dann gleich anfangen zu arbeiten? Im Moment hat er eine Grenzgängerkarte und darf dadurch bei einer Firma in Deutschland arbeiten!

Ja, er darf sofort arbeiten.
Wenn er bei der gleichen beschäftigt ist, ändert sich für ihn nichts.

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