i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Royal
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1471791985

Beitrag begonnen von Royal am 21.08.2016 um 17:06:25

Titel: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 17:06:25
Schön Guten Tag Leute können Sie mich helfen.ich wollte fragen wegen 1.abschiebung und einresesperre .                                                       2.abschiebungkosten Bescheid wie lange braucht Landes Direktion für Bearbeitung.                                                                               Mein Problem ich bin abgeschoben 12.04.2016 um 06:00uhr 3 Polizisten waren bei meine Frau ihre Adresse dir haben mich von Leipzig nach Berlin gebracht und Bundes Polizei hat mich in Flugzeug rein gelassen und abgeschoben . Ich hab mit meine Frau geheiratet seit 04.09.2015 und nach Eheschließung wir haben eine Antrag gemacht mit Anwalt für Aufenthalterlaubnis,bei Ausländerbehörder Meißen und ham die abgelehnt und mein Anwalt hat wiederspruch gemacht,und ich hab Duldung gehabt . Ich hab arbeit gefunden  und 3 Monaten Lohn 714€ netto mein Vertrag läuft immer noch bis Ende Jahre,und mein Frau hat 335€ netto und dir besetzt ein aufenthaltstitel unbefristet, mein Recht Anwältin  hat befriestung gemacht bei zentrale ausläderböhder von 5.05.2016.bis 5.08.2016 und bis jetzt kein Bescheid bekommen. ich zwei Email bekommen von zentrale Ausländerbehörder in eine Email dir prüfen mich bei polizei informationssystem  BZR und INPOL ? Und ich hab keine kriminelle und keine Vorstrafen .

Titel: Re: Royal
Beitrag von trixie am 21.08.2016 um 17:10:38
Mit welchem Visum bist du nach Deutschland gekommen?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 17:15:37
Also ich bin eliegal gekommen nach Deutschland 2014 in Mai Asyl Antrag gemacht

Titel: Re: Royal
Beitrag von trixie am 21.08.2016 um 17:40:52
Wie lange die von dir geforderten Bescheide dauern, kann ich dir leider nicht sagen.
Da deine Frau auch Ausländerin ist, muß bei einer FZF der LU gesichert sein, was aber bei dem von dir angegebenen Einkommen nicht der Fall ist. Somit dürfte auch eine FZF Schwierigkeiten bringen. Es kann auch sein, dass aus diesem Grund die ABH deinen Antrag auf AE abgelehnt hat und es zur Abschiebung kam, weil du nicht freiwillig ausgereist bist.

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 18:03:36
aber ich warte 4 Monate Bescheid von zentral Ausländerbehörde ,sie sagen das wegen meine Lohn zu wenig aber wieder nach Deutschland einreisen Ja und meine Frau besitzt eine Aufenthaltstitel unbefristet die ist schön 18 Jahre in Deutschland wir haben in Deutschland verheiratet was ich kann machen ???

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 18:06:46
Lebensunterhalt zusammen mit meine Frau ist 1050€ netto reicht nicht oder ???

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 18:19:43
Sorry ich habe  falsch geschrieben wegen mein Lohn ist monatlich 980€ netto

Titel: Re: Royal
Beitrag von trixie am 21.08.2016 um 18:37:49
Dass der Nettolohn von euch beiden scheinbar zuwenig ist, hat euch die ABH bereits gesagt.

Nachdem deine Frau bereits seit über 18 Jahren in Deutschland ist, stellt sich die Frage warum ihr Einkommen so gering ist. Sie bekommt sicherlich Hartz IV. Somit ist der LU nicht gesichert.

Du könntest dir für die Zukunft jemanden suchen, der für dich eine VE abgibt. Damit wäre dann sicher gestellt, dass ihr beide dem Staat nicht auf der Tasche liegt, wenn beide Einkommen zu niedrig sind.

Bevor du dies anleierst, solltest du aber abwarten bis der Befristungsbescheid da ist. Auch solltest du dir Gedanken machen, wie du die Abschiebekosten bezahlen möchtest.

Du hast doch einen Anwalt. Warum fragt dieser denn nicht nach?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 21.08.2016 um 18:51:56
Danke für die Information ja frage ich auch bei meine Anwalt, ich wollte nur von anderen Leute,Meinung hören

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 25.09.2016 um 22:11:55
Schön gute Abend,ich habe frage können sie helfen jemand ?also ich hab Antwort bekommen von Landesderection mein Anwältin hat Antrag gemacht befriestung aber Landesderection hat mich 12.04.2016 bis 12.04.2018 Frist gemacht,und kein abschiebungkoste Rechnung geschickt,und mein Anwältin macht Widerspruch gegen Bescheid.ich bin fast 6 Monaten hier in Georgien und ich bin INPOL,BZR sauber die haben geschrieben. Die Vorgangsprüfung im INPOL und Pass kein ergab offenen Ermittlungsverfahren . Was ich muss machen?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Aras am 25.09.2016 um 22:16:41
Selbst wenn die Einreisesperre befristet werden sollte, habt ihr de jure keine Chance zusammenzuleben, da euer Lebensunterhalt perspektivisch gesehen nicht gesichert ist.

Welche Staatsangehörigkeit hat deine Frau?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 26.09.2016 um 11:37:18
Kasachische Staatsangehörigkeit ,und hat  Aufenthaltstitel unbefristeten 

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 26.09.2016 um 11:46:23
Und mein Frau hat ein Job gefunden netto 1100€, und mein Job ich hab 980€ wenn ich komme nach Deutschland ich 3 gearbeitet und zusammen wir haben 2000€ € unsere Wohnung kostet monatlich 531€ ich glaube das reicht.mein frage war ich will mein sperre weg machen mit wieder Spruch wenn klappt nicht dann muss Klage machen weil Landesderection hat gegen mich kein richtige gründ dir schreiben ich hab ignorieret freiwillig nich verlässt Deutschland das Grund

Titel: Re: Royal
Beitrag von Aras am 26.09.2016 um 11:59:11
Weiß garnicht ob die Ausländerbehörde überhaupt einen Grund für die Abschiebung angeben muss, da du ja offensichtlich eh nicht vorhattest auszureisen...

Deine Frau kann darauf verwiesen werden, dass ihr gemeinsam in Georgien leben könnt. Und die Sperre ist wahrscheinlich auch rechtens. Siehe § 11 AufenthG.

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 26.09.2016 um 12:25:57
Was ich muss machen können Sie mich sagen?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 26.09.2016 um 12:28:29
Und wie ich hab verstanden ich hab kein Chance oder ?

Titel: Re: Royal
Beitrag von reinhard am 26.09.2016 um 12:45:48
Doch, Du hast eine Chance.

Wenn Ihr in Deutschland leben wollt, musst Du warten, bis die Sperre zuende ist. Sie muss in der Zeit eine neue Arbeitsstelle finden, bei der sie 1600 Euro netto verdient. Dann kannst Du das Visum beantragen und bekommen.

Zusätzlich könnt Ihr überlegen und Informationen sammeln, ob Ihr in Kasachstan zusammen leben wollt oder ob Ihr in Georgien zusammen leben wollt.

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 06.10.2016 um 11:07:24
hallo kann ich was fragen leute ?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Aras am 06.10.2016 um 11:34:05
Dafür ist das Forum da. Also ja

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 08.10.2016 um 10:34:54
Ja Danke meine Frage ist also ich hab wiederspruch gemacht bei Landesderection wegen befriestung 18 Monate hab ich sperre und wie kann weg machen

Titel: Re: Royal
Beitrag von xxx2 am 08.10.2016 um 11:08:50
Antwort #16

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 28.10.2016 um 14:37:31
Hallo kann ich was fragen ich bin abgeschoben und ich habe keine Vorstrafe sauber . Kann ich Visum machen von andere Eu Land ja oder ? Und fragen wann kriegst du SIS Sperre? Kann jemand helfen bitte

Titel: Re: Royal
Beitrag von reinhard am 28.10.2016 um 15:02:06
Wenn die Sperre abgelaufen ist, kannst Du ein Visum beantragen. Ob Du es bekommst, hängt von Deiner Begründung und Deinen Unterlagen ab.

"Machen" kann das Visum nur die Botschaft des Landes, in das Du reisen willst. Selbst machen kannst Du es nicht.

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 28.10.2016 um 20:39:07
Ja ich muss noch 1 Jahre und 5 Monaten bleiben, ja ich weiß ich kann nich selbst Visum zu machen aber Papier abgeben .Anträgen Visum bei die bortschaft kann das Mann verscheuchen ?

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 28.10.2016 um 21:01:13
Kann ich Einreisen in Schengen-Raum wenn hast du Sperre in Deutschland?

Titel: Re: Royal
Beitrag von reinhard am 28.10.2016 um 21:01:19
Wenn Deine Sperre noch 17 Monate dauert, kannst Du danach einen Visumantrag stellen.

Um das Visum zu erhalten, musst Du ihn gut begründen.

Wenn Du in anderen Ländern keine Sperre hast, kannst Du bei der jeweiligen Botschaft ein Visum beantragen. Ob Du es bekommst, hängt von Deiner Begründung und Deinen Unterlagen ab.

Titel: Re: Royal
Beitrag von Royal am 29.10.2016 um 21:25:28
Ja ich habe keine Sperre bei André Europäische Land also ich kann Visumantrag stellen zum beispiel bei spanische Botschaft?noch eine Frage wann bekommst du Schengen Sperre und welche Gründe muss sein? Viele Dank für Ihre Hilfe:))))))

Titel: Re: Royal
Beitrag von T.P.2013 am 29.10.2016 um 22:42:55

Royal schrieb am 29.10.2016 um 21:25:28:
Ja ich habe keine Sperre bei André Europäische Land also ich kann Visumantrag stellen zum beispiel bei spanische Botschaft?


Hallo, könntest Du, wenn Du tatsächlich keine schengenweite Sperre (SIS) hast. Aber nach Deutschland dürftest Du trotzdem nicht einreisen.
Allerdings denke ich sowieso, dass Du schengenweit, also auch in den anderen Schengen-Ländern + Anwendern (= fast alle EU) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben bist. Denn...


Zitat:
noch eine Frage wann bekommst du Schengen Sperre und welche Gründe muss sein?


Du bekommst diese "Schengen-Sperre" z.B. nach vollzogener Abschiebung. Und Du wurdest abgeschoben.

Da würde ich mich an Deiner Stelle lieber vorher schlau machen, was Deine Sperre angeht...

Gruß

Titel: Re: R7
Beitrag von Royal am 30.10.2016 um 01:59:34
Danke  für ihre Antwort, aber ich hab kein (SIS) Sperre. Nur in Deutschland 17 Monaten.

Titel: Re: Royal
Beitrag von reinhard am 30.10.2016 um 14:14:09

Royal schrieb am 29.10.2016 um 21:25:28:
Jich kann Visumantrag stellen zum beispiel bei spanische Botschaft?noch eine Frage wann bekommst du Schengen Sperre und welche Gründe muss sein? Viele Dank für Ihre Hilfe:))))))


Eine SIS-Sperre wird eingetragen, wenn Du abgeschoben wurdest. Aber: Du kannst ja das Visum bei der spanischen Botschaft beantragen. Falls Du eine Sperre für Spanien hast, sagen sie es Dir.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.