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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug => Aufenthaltstitel
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Beitrag begonnen von DongNai am 04.08.2016 um 06:27:41

Titel: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 04.08.2016 um 06:27:41
Hallo Zusammen,

Meine Frau hat für den Familiennachzug zum Deutschen Kind nun ein Visa über 3 Monate bekommen. Leider können wir aus verschiedenen Gründen erst kurz vor Ablauf des Visas (2-3 Wochen) nach Deutschland kommen.
Weiß jemand hier was die ersten Schritte sind die nach Ankunft notwendig sind und irgendwelche Fristen dadurch evtl. in Konflikt kommen? (Was passiert z.B.: wenn die Behörde bei der derzeitigen Überlastung länger braucht für die Aurenthaltserlaubnis und das Visa dann schon ausgelaufen ist)

Soweit ich verstanden habe wäre der erste Schritt Anmelden im Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche und danach beim Ausländeramt die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen ist.

Viele Grüße
          Dong Nai

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von Zeno am 04.08.2016 um 06:47:05

DongNai schrieb am 04.08.2016 um 06:27:41:
Hallo Zusammen,

(Was passiert z.B.: wenn die Behörde bei der derzeitigen Überlastung länger braucht für die Aurenthaltserlaubnis und das Visa dann schon ausgelaufen ist)

Nichts passiert. Dass es lange dauern kann oder eher sogar wird, damit musst du auf jeden Fall rechnen. Kenne selbst ein Fall wo es mal 2, 3 Monate gedauert hat. Habe selbst mal ein Ehepaar begleitet dass im Mai eingereist ist und erst im Dezember ihre AE bekommen hat. Und da war das Visum bereits fast ein halbes Jahr abgelaufen. Also damit musst du definitiv rechnen. Aber für den Übergang gibt es eine Fiktionsbescheinigung.


DongNai schrieb am 04.08.2016 um 06:27:41:
Soweit ich verstanden habe wäre der erste Schritt Anmelden im Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche und danach beim Ausländeramt die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen ist.

Viele Grüße
          Dong Nai

Ja, genauso.
Dann empfehle ich dir auf jedenfall danach deine Frau in deine Familienversicherung mit anzumelden.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 04.08.2016 um 07:04:37
Hi Zeno,

Ok super Danke für die schnelle Antwort.

Versicherung ist kein Problem, meine Frau wird bei mir mitversichert sein.

Viele Grüße
           Dong Nai

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von RaEm am 04.08.2016 um 07:36:59
Erkundige dich vorher, ob du zum Einwohnermeldeamt oder zur Ausländerbehörde zur Anmeldung musst. Bei uns in der Stadt ist für Nicht-EU-Bürger die Ausländerbehörde zuständig.

Eventuell noch klären, ob du für die Anmeldung schon einen Termin brauchst oder ob du während der Öffnungszeiten einfach kommen kannst.

Dann musst du noch eine Vermieterbescheinigung haben, die bestätigt, dass ihr an der Meldeadresse auch wohnt. Bei uns ging im letzten Jahr direkt in der ABH auch, das ich als Wohnungsgeber das bestätige, da es ein Formular direkt in der Behörde war zum ausfüllen.

Die Fiktionsbescheinigung bekommt man bei Beantragung des AT, da steht dann drin, dass der Aufenthaltstitel beantragt wurde und die Ausstellung noch etwas dauert. Das Dokument muss dann immer zusammen mit Reisepass vorgelegt werden, wenn wer fragt.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 05.08.2016 um 07:15:40
Ok Danke für die Info, frage ich dort gleichmal nach, denn meine Frau ist aus einem nicht-EU Staat

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 30.11.2016 um 12:22:48
Hallo Zusammen,

Update, Meine Frau ist inzwischen in Deutschland.
Wir hatten einen Termin mit dem Ausländeramt online angefragt, kriegen aber bis jetzt (2 Wochen her) keine Antwort.
Telefonisch gibt es keine Chance das dort jemand abhebt wie es scheint.

Da Problem ist jetzt nur die Zeit läuft. Solange wir bevor das Visa ausläuft keinen Termin und damit keine Fiktionsbescheinigung kriegen würde das ja heißen meine Frau muss theoretisch wieder ausreisen.

Was gibt es hier für Verpflichtungen des Amts tätig zu werden bzw wie kann ich diese am Besten einfordern?

Viele Grüße
           DongNai

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von Nonjo am 30.11.2016 um 12:47:42
Schreib folgendes schriftlich an die ABH:

#
Hiermit beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Anliegend das Visum und Passkopie, mit welchem ich eingereist bin.
Bitte rufen Sie meinen Mann für die Terminabstimmung an, Telefonnummer: 0000000
MfG
Vorname Nachname
Strasse Hausnummer
PLZ Stadt

Unterschrift
Stadt, Datum
#

Das ganze bringst Du direkt dort hin und lässt Dir den Empfang schriftlich bestätigen durch Stempel / Unterschrift auf einer Kopie des Schreibens.

Damit hast Du den Ball abgegeben an die ABH und ihr braucht euch keine Sorgen zu machen. Falls Du eine Kopie des Schreibens vom Online-Antrag habt leg den auch bei, evtl steht ja eine Bearbeitungsnummer oder ähnliches mit drauf.

edit:
Gleichzeitig würde ich mich beim Bürgermeister bzw. der übergeordneten Einheit beschweren, da es absolut nicht akzeptabel ist das nicht innerhalb 14 Tage auf schriftlichen Kontakt reagiert wird und telefonisch keiner zu erreichen ist.
Hilft nix, aber Du adressierst damit wie unprofessionell und unstrukturiert die Behörde arbeitet.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 30.11.2016 um 16:07:22
Hi Nonjo,

Ok Danke für den Tipp, das wäre dann wohl die Variante die ich ab nächster Woche einschlage wenn jetzt nichts kommt.
Hab heute bei der Zentralnummer dort angerufen aber selbst von dort konnte man mich nicht zum dafür zuständigen Sachbearbeiter durchstellen.

Viele Grüße
       DongNai

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von lottchen am 30.11.2016 um 17:15:38
Also in meiner Stadt bin ich mit meinem jetzigen Ex-Mann
- hingegangen
- Marke gezogen
- der Bearbeiterin gesagt um was es geht, diese hat die entsprechenden Formulare zusammengestellt und meinem Ex-Mann in die Hand gedrückt, sie hat gesagt, was man sonst noch so benötigt und uns auch gleich einen Termin + Name des Sachbearbeiters ausgedruckt für die Antragsabgabe (ca. 3 Wochen später).

Zu diesem ersten Termin hätte ich nicht mitgehen müssen. Zum zweiten (zur Antragsabgabe) schon, weil ich mit unterschreiben musste, dass ich die Ehe auch mit ihm leben will.

Telefonisch hätte ich da auch keinen Termin bekommen. Die handhaben das hier eben so.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von grisu1000 am 30.11.2016 um 18:12:06

DongNai schrieb am 30.11.2016 um 16:07:22:
Ok Danke für den Tipp, das wäre dann wohl die Variante die ich ab nächster Woche einschlage wenn jetzt nichts kommt.
Hab heute bei der Zentralnummer dort angerufen aber selbst von dort konnte man mich nicht zum dafür zuständigen Sachbearbeiter durchstellen.


Hast du den Antrag schon schriftlich gestellt, wie empfohlen. Wenn nein gibt es ggf, noch gar keinen zuständigen Sachbearbeiter. Gib den Brief beim Pförtner ab, oder wirf ihne in den Behördenbriefkasten. Für beides nimm einen Zeugen mit (nicht die Ehefrau). Dann kannst du dich zurücklehnen, bis sich die ABH melden wird.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von erne am 30.11.2016 um 19:03:42

DongNai schrieb am 30.11.2016 um 12:22:48:
keine Fiktionsbescheinigung kriegen würde das ja heißen meine Frau muss theoretisch wieder ausreisen.

und die Fiktionsbescheinigung ist nur eine "Bescheinigung".
Ab Antragstellung innerhalb der Visumgütligkeit ist sie bis über den Antrag etnschieden wird (AE Erteilung oder Ablehnung) in der "Fiktion", der Aufenthalt bleibt legal und sie muss mitnichten ausreisen -- weder theoretisch noch praktisch.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DongNai am 01.12.2016 um 14:58:36

lottchen schrieb am 30.11.2016 um 17:15:38:
Also in meiner Stadt bin ich mit meinem jetzigen Ex-Mann
- hingegangen
- Marke gezogen
- der Bearbeiterin gesagt um was es geht, diese hat die entsprechenden Formulare zusammengestellt und meinem Ex-Mann in die Hand gedrückt, sie hat gesagt, was man sonst noch so benötigt und uns auch gleich einen Termin + Name des Sachbearbeiters ausgedruckt für die Antragsabgabe (ca. 3 Wochen später).

Zu diesem ersten Termin hätte ich nicht mitgehen müssen. Zum zweiten (zur Antragsabgabe) schon, weil ich mit unterschreiben musste, dass ich die Ehe auch mit ihm leben will.

Telefonisch hätte ich da auch keinen Termin bekommen. Die handhaben das hier eben so


Ich vermute das war vor 2015  ;)
In meiner Stadt steht schon auf der Homepage des Ausländeramts das alle unangemeldeten Termine vor Ort "wegen Überlastung" abgewiesen werden.

Ich werde denke ich den Weg gehen über direkte schriftliche Aufforderung.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von grisu1000 am 01.12.2016 um 18:59:49

DongNai schrieb am 01.12.2016 um 14:58:36:
Ich werde denke ich den Weg gehen über direkte schriftliche Aufforderung. 


Nicht eine Aufforderung für einen Termin, sondern die Ehefrau stellt direkt einen schriftlichen und formlosen Antrag. Den Termin bekommt sie dann automatisch.

Mit Abgabe des Antrags ist sie dann in der Fiktion und der Aufenthalt auch nach Ablauf des Visum legal.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DerGraf am 07.12.2016 um 21:49:28
Hallo DongNai,

es ist auf jeden Fall wichtig, dass du den Antrag (wie auch immer) auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG vor Ablauf des Visums stellst. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache der zuständigen ABH empfehlenswert. Da jede Ausländerbehörde anders organisiert ist, informiere dich bitte vorab wie du verfahren muss.

Unsere ABH z.B meldet alles an, außer EU-Ausländer. Die Anmeldung erfolgt nur auf Termin.

Eine schriftliche Antragsstellung ist definitiv empfelenswert. Füge einfach einen kurzen 2-Zeiler dazu, dass du den Antrag stellst. Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden

- gültiger NP (Nationalpass)
- 1 aktuelles biom. Passbild
- (internationale) Geburtsurkunde
- Nachweis Miethöhe
- Nachweis Sicherstellung LU (Lebensunterhalt)

Solange der Antrag auf die Erteilung einer AE vor Ablauf des Visums gestellt worden ist, besteht die sogenannte Fiktionswirkung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG (Fortbestandsfiktion).

Bitte habe verständnis, dass die telefonische / elektronische (E-Mail) Erreichbarkeit der ABH´s derzeit schwer möglich ist. Die aktuelle Lage ist sehr angespannt (u. a. neues Integrationsgesetz)

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von Petersburger am 07.12.2016 um 22:18:03

DerGraf schrieb am 07.12.2016 um 21:49:28:
- Nachweis Miethöhe
- Nachweis Sicherstellung LU (Lebensunterhalt)

Sind diese beiden Unterlagen entscheidungserheblich?

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DerGraf am 07.12.2016 um 22:21:46

Petersburger schrieb am 07.12.2016 um 22:18:03:
Sind diese beiden Unterlagen entscheidungserheblich?


Naja lt AufenthG ist die Ermessen der Behörde. Grundsätzlich wird bei Familiennachzug zu Deutschen von der Sicherstellung LU abgesehen.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von Petersburger am 07.12.2016 um 22:58:29

DongNai schrieb am 04.08.2016 um 06:27:41:
Meine Frau hat für den Familiennachzug zum Deutschen Kind nun ein Visa über 3 Monate bekommen.

Hier ist ganz zweifellos der LU (und auch der Mietvertrag) für die Entscheidung absolut irrelevant.

Im Falle des von Dir genannten 28 (1) Nr. 1 hast Du Recht, dass das AufenthG im Ausnahmefall den LU als Entscheidungskriterium zulässt.

Aber weder sehe ich im Thema irgendeinen Hinweis auf das Vorliegen der Ausnahme, noch ist diese Ausnahme nach dem BVerwG-Urteil  10 C 12.12 - Urteil vom 4. September 2012 von praktischer Bedeutung, denn die Aussage im letzten Satz der RNr 26 ist eindeutig:

Zitat:
Sie [die Ehe] dauerhaft im Ausland führen zu müssen, ist für ihn [den deutschen Ehepartner] in jedem Fall unangemessen und unzumutbar.


Damit sehe ich für eine Forderung nach den beiden von mir angemerkten Unterlagen keinen Raum. Nicht im Einzel- und schon gar nicht im Regelfall.

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von DerGraf am 07.12.2016 um 23:08:42
Ja habe ich jetzt auch gesehen. Dt. Kind. Dann nehme ich die Sachen mit LU und Miethöhe zurück  8-)

Titel: Re: Familiennachzug => Aufenthaltstitel
Beitrag von erne am 08.12.2016 um 14:17:13

DerGraf schrieb am 07.12.2016 um 23:08:42:
Dann nehme ich die Sachen mit LU und Miethöhe zurück


dann bitte auch die Sache mit dem LU relativieren, wenn die FZF nur zum deutschen Ehegatten (ohne Kind) beantragt wird.
Auch hier ist der Regelfall, dass der LU nicht gesichert werden muss.
Die Regelausnahme ist wie Petersburger schon geschrieben hat ein zahnloser Tiger geworden (BVerG Urteil). Aber das scheint zu den ABHs noch nicht durchgedrungen zu sein.
Und selbst wenn diese greift, müsste die ABH erst die Regelausnahme feststellen, bevor pauschal nach dem LU gefragt wird.

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