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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthalsgenehmigung
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Beitrag begonnen von forme1 am 25.07.2016 um 19:38:35

Titel: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 19:38:35
Hallo,

Folgenede Frage :

Wenn jemand über 20 Jahre in Deutschland lebt und noch nie gearbeitet hat und A1 test bestanden hat , kann dieser unbefristet bekommen ?

lg

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von trixie am 25.07.2016 um 19:41:03
Wie ist diese Person nach Deutschland gekommen?
Welchen AT hat diese Person jetzt?


Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 20:01:58
die person ist geflohen und hat jetzt aufenthaltserlaubnis

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von Aras am 25.07.2016 um 20:09:43
Ist diese Person faul oder reich?
Welcher Paragraph steht auf der Aufenthaltserlaubnis?

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 20:22:49
Es steht kein paragraph. Es ist eine Aufenthaltskarte.

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von reinhard am 25.07.2016 um 20:27:32
Dann ist er also Unionsbürger.
Welche EU-Staatsangehörigkeit hat er denn?

Die Fragen oben sind dennoch wichtig, Du solltest sie beantworten, sonst kannst Du die gewünschte Auskunft auch nicht bekommen.

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 20:29:24
staatsangehörigkeit afghanisch

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von Aras am 25.07.2016 um 20:33:06
Ist er mit jemandem verheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat die Frau/der Mann ?

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 20:33:54
nein mit niemanden verheiratet aber hat kinder.
die Person hat afghanische Staatsangehörigkeit .

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von trixie am 25.07.2016 um 20:35:43
Lieber TS, vielleicht schreibst du einfach einmal den gesamten Vorgang mit den genauen zeitlichen Angaben und den AT nieder.
Denn so wird es nur ein Gehacke und führt auch nach 20 Postings immer noch nicht zum Ziel deiner Frage.

Es macht keinen Sinn, dir jedes Detail aus der Nase ziehen zu müssen.  :(

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von Aras am 25.07.2016 um 20:38:26
Welche Staatsangehörigkeit haben die Kinder?

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von forme1 am 25.07.2016 um 20:39:49
die Kinder haben deutsche Staatsangehörigkeit . Die Kinder wurden eingebürgert.
Die Person hat paragraph §25 Abs.3 AufenthG. s. stehen auf der Aufenthaltserlaubnis

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von reinhard am 25.07.2016 um 21:00:57
Dann kann die Frau die unbefristete Erlaubnis erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt selbst aus ihrer Arbeit sichern kann und fünf Jahre lang in die Sozialversicherungen eingezahlt hat, also sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Sie könnte also jetzt Arbeit suche und finden und in fünf Jahren den Antrag stellen.

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von trixie am 25.07.2016 um 21:22:36

reinhard schrieb am 25.07.2016 um 21:00:57:
fünf Jahre lang in die Sozialversicherungen eingezahlt hat, also sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Die Person (Mann oder Frau wissen wir nicht) hat bisher nicht gearbeitet und somit müßte die Antwort lauten, dass diese Person auch nach 20 Jahren Aufenthalt in Deutschland keine NE bekommt, auch wenn A1 Kenntnisse vorliegen, die hier aber gar nicht notwendig wären.

Titel: Re: Aufenthalsgenehmigung
Beitrag von Aras am 25.07.2016 um 21:30:08
Wenn die Person geistig, körperlich oder seelig behindert ist, dann könnte sie ggf. Eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Ist die Person behindert? Oder warum hat sie in 20 Jahren nicht gearbeitet?

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