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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> VE-Abgeber = einladende Person?
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Beitrag begonnen von drunterdrueber am 22.07.2016 um 16:34:19

Titel: VE-Abgeber = einladende Person?
Beitrag von drunterdrueber am 22.07.2016 um 16:34:19
Hallo ins Forum,

ich habe eine Frage, die vielleicht ein bisschen doof ist. Für September möchte ich meinen Freund (zum 2. Mal) nach D einladen, Da ich mich gerade selber im Ausland befinde, hat meine Mutter die VE abgeschlossen. Kann ich im Antragsformular dennoch mich als einladende Person eintragen oder müssen da die Daten meiner Mutter hin?

Habe über die Suchfunktion keine richtige Antwort gefunden.

Danke!

Titel: Re: VE-Abgeber = einladende Person?
Beitrag von erne am 22.07.2016 um 19:04:24

drunterdrueber schrieb am 22.07.2016 um 16:34:19:
Kann ich im Antragsformular dennoch mich als einladende Person eintragen 


ja


drunterdrueber schrieb am 22.07.2016 um 16:34:19:
oder müssen da die Daten meiner Mutter hin?


nein

VE Geber muss nicht der Einladende sein

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