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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1469121856 Beitrag begonnen von Fcschalke am 21.07.2016 um 19:24:16 |
Titel: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von Fcschalke am 21.07.2016 um 19:24:16
Hallo,
ich (Deutscher mit Migrationshintergrund) bin vor ein paar Wochen vom UK nach Deutschland geflogen. Beim Vorlegen meines Personalausweises bei der Passkontrolle, wurde ich überraschenderweise vom (nicht allzu netten) Bundespolizisten gefragt, wie lange ich schon in Deutschland leben würden. Ich habe ihm daraufhin nur eine schwammige Antwort gegeben, da mir nicht klar ist, welchen Sinn diese Frage haben sollte. (Ein Deutscher, der noch nie in Deutschland gelebt hat ist ja genau so einreiseberechtigt wie einer, der sein ganzes Leben hier verbracht hat). Meine Frage ist nun, war der Bundespolizist berechtigt eine solche Frage zu stellen? Besten Dank für die Antworten und einen schönen Abend ;) :) |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von trixie am 21.07.2016 um 20:35:51
Was stört dich an dieser Frage?
Du mußt sie auch nicht beantworten. Hast du dadurch Nachteile erleiden müssen? Man kann nicht bei jeder Frage die Frage stellen, ob diese oder jene Frage berechtigt war. Unabhängig davon finde ich diese Frage nicht anrüchig. Wie oft hatte ich diese Frage schon ausländischen Bürgern gestellt, ohne dass ich das Gefühl hatte, indiskret zu fragen. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von Budweiser am 21.07.2016 um 22:09:52 trixie schrieb am 21.07.2016 um 20:35:51:
Werte trixie, ich empfinde ihre Fragestellung als inquisitorisch. Eine Antwort auf die Frage des TS haben Sie nicht gegeben. Und die Grenze zur Indiskretion ist bei jedem verschieden! Das Auskunftsrecht des Staates hat Grenzen - und das wollte der TS wissen - und darum ist hinterfragen legal und legitim! |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von T.P.2013 am 21.07.2016 um 22:40:51
Hallo,
eine solche Frage ist weder "inquisitorisch", noch ist sie völlig sinnfrei. Sie ist allerdings ungeschickt. Hintergrund ist der, dass auch deutsche Ausweise und Pässe gefälscht, verfälscht oder durch Unberechtigte missbräuchlich genutzt werden. Ziel einer solchen Frage ist es u.a., anhand einer Antwort festzustellen, ob der Probant (lt. Ausweis Deutscher) überhaupt der deutschen Sprache mächtig ist. Diese Intention, mittels eines kleinen Fragespiels umgesetzt, ist nicht nur zulässig, sondern Teil der Aufgabe eines Grenzpolizeibeamten. Und damit sehr wohl erlaubt. Ungeschickt ist die Frage lediglich, weil sensible Gemüter bei dieser Fragestellung sofort eine Diskriminierung wittern könnten. Etwas erfahrene Bundespolizisten fragen daher nicht, "Wie lange leben Sie in Deutschland?", sondern unverfänglicher "Wie war Ihr Urlaub?", etc. Dies mal zur Erläuterung. Gruß |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von Märchenprinz am 21.07.2016 um 22:47:34 Fcschalke schrieb am 21.07.2016 um 19:24:16:
T.P.2013 schrieb am 21.07.2016 um 22:40:51:
Richtig. Und zwar auf Grundlage von §22 BPolG. Zitat:
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Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von grisu1000 am 22.07.2016 um 00:19:56 Märchenprinz schrieb am 21.07.2016 um 22:47:34:
Richtig. Die Bundespolzei hat das Recht zu fragen und ich habe das Recht nicht zu antworten. Es gibt keine Pflicht über seine persönlichen Verhältnissen der Bundespolzei Auskunft zu geben. In der Praxis muss man dann halt mit den Konsequenzen rechenen, u.a. das eine längeraundauerende Überprüfung der Identität gemacht wird. Und als Deutscher muss man weder die deutsche Sprache beherrschen noch in Deutschland wohnen. Viele Nachkommen deutscher Auswanderer tun keines von beiden, sind aber sehr wohl deutsche Staatsangehörige mit deutschen Pass. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von T.P.2013 am 22.07.2016 um 13:08:41
Jaja, natürlich hat man alle Rechte. Auch das, nicht zu antworten (in gewissem Umfang zumindest, ich verweise da mal auf §111 OwiG).
Auch das, nicht deutsch sprechen zu müssen. Man hat sogar das Recht, staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich unkooperativ zu sein und das Recht, sein eigenes Leben und das aller anderen Menschen aus Prinzip zu verkomplizieren. Aber wie schon richtig erkannt, verliert man selbst Zeit. Der Beamte hat alle Zeit der Welt - ist schließlich bezahlte Dienstzeit. Muss, und darf, jeder für sich selbst entscheiden. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von Eduard am 22.07.2016 um 22:52:35 Märchenprinz schrieb am 21.07.2016 um 22:47:34:
Problematisch ist das jedoch immer dann, wenn es sich um "Racial Profiling" handelt, d. h. bestimmte Bürger aufgrund ihres Aussehens anders behandelt als "normale" Deutsche. Dann kann eine derartige Kontrolle dennoch rechtsmißbräuchlich sein. Siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2016, Az. 7 A 11108/14.OVG: Zitat:
grisu1000 schrieb am 22.07.2016 um 00:19:56:
Das widerspricht sich. Wenn die Wahrnehmung eines Rechtes "in der Praxis" zu nachteiligen Konsequenzen führt, dann ist dieses Recht dadurch eingeschränkt und eben nicht wirklich vorhanden. @Trixi, genau das ist der Unterschied zwischen einer harmlosen Frage, z. B. im Bekanntenkreis, und der gleichen Frage, die bei einer Grenzkontrolle gestellt wird. Der Befragte kann nicht frei entscheiden, ob und wie er antwortet, sondern muss damit rechnen, Nachteile zu erleiden, wenn er die Frage nicht beantwortet. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von deerhunter am 23.07.2016 um 09:06:16 Eduard schrieb am 22.07.2016 um 22:52:35:
Auch wieder so eine "politische" Vorgabe. Heute muss der Kollege einen "weißen" als Alibi kontrollieren, damit ich einen "Ausländer" politisch korrekt befragen kann! Lasst die Polizei ihre Arbeit machen, die kennen ihre Pappenheimer schon |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von grisu1000 am 23.07.2016 um 17:08:21 T.P.2013 schrieb am 22.07.2016 um 13:08:41:
Von falschen Angaben hat keiner was gesagt. Und natürlich werde ich bei Grenzübertritt dem Bundespolizisten meinen Pass oder Ausweis zur Kontrille geben. Das zu Kontrollieren ist sein Recht und meine Pflicht ist es beim Grenzübertritt entsprechende Papiere dabeizuhaben. Meine Urlaubserlebnisse gehen Ihn aber nichts an. Eduard schrieb am 22.07.2016 um 22:52:35:
Bei einen Verdacht hat der Polizist nun mal eine Ermittlungspflicht. Und wenn ich entsprechende Angaben nicht mache, kann ich mich nicht groß beschweren, das der Polizist den Sachverhalt auf andere Weise aufklärt, was eben mehr Zeit kostet. deerhunter schrieb am 23.07.2016 um 09:06:16:
Nein, obergerichtliche Rechtssprechung. Als ich mit meinen dunkelhäutigen Bekannten (deutscher Staatsbürger seit Geburt) vor ein paar Jahren durch Deutschland mit dem Zug gefahren bin, wurde er an einem Tag zweimal auf Bahnhöfen kontrolliert, ich gar nicht. Er war aber gelassen, für Ihn gehört das zum Alltag in Deutschland. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von trixie am 23.07.2016 um 22:27:54 grisu1000 schrieb am 23.07.2016 um 17:08:21:
Welcher Verdachtsmoment sollte nun hinter der Frage stehen, die der Polizist dem TS gestellt hat? Ermitteln, heißt ja erst einmal, dass jemand im Verdacht steht, eine Straftat begannen zu haben. Dazu dürfte aber sicherlich hier kein Anlass bestehen. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von deerhunter am 24.07.2016 um 00:04:19
Schaut euch mal das BPolG an, speziell die §2, 14, 16 und 22!
§22 1) Die Bundespolizei kann eine Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben für die Erfüllung einer bestimmten der Bundespolizei obliegenden Aufgabe machen kann. Zum Zwecke der Befragung kann die Person angehalten werden. Auf Verlangen hat die Person mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung auszuhändigen Welche Tatsachen nun vorlagen, weiß ur der jeweilie Beamte! |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von T.P.2013 am 24.07.2016 um 00:54:34 grisu1000 schrieb am 23.07.2016 um 17:08:21:
Ist auch nicht notwendig. Wer den §111 OwiG liest, erkennt, dass dort auch etwas von "Angabe verweigert" steht... Und natürlich muss man nicht seine Urlaubserlebnisse schildern, es reicht mir persönlich jede Antwort, die Erkennen lässt, dass meine auf deutsch gestellte Frage verstanden hat. Wenn dies per Antwort "Tach, ich bin grisu1000 und meine Urlaubserlebnisse gehen Sie nichts an, Herr Wachtmeister" geschieht, reicht mir das für meine Zwecke. Denn ich kann ja jetzt erkennen: Ja, er versteht Deutsch und ist, so negativ, griesgrämig und "anti", wie er sich hier gibt, ganz offensichtlich auch in DEU sozialisiert worden. Zweck erfüllt. ... trixie schrieb am 23.07.2016 um 22:27:54:
Ein noch wenig greifbarer, aber "Anfangsverdacht" eines Ausweismissbrauchs, bspw. Oder einfach nur das Recht und die Pflicht, auch auf der "EU-Spur" stichprobenartig zu kontrollieren... Aber wie gesagt: Man kann natürlich in jeder Situation sich und anderen das Leben verkomplizieren. |
Titel: Re: Was dürfen Bundespolizisten bei der Einreise eines Deutschen alles fragen? Beitrag von Aras am 24.07.2016 um 09:42:10
Am Besten man antwortet wie ein Strafverdächtiger:
"Ich mache Angaben zur Person; nicht zur Sache" ;D |
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