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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschliessung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1468922984 Beitrag begonnen von Houdzi am 19.07.2016 um 12:09:44 |
Titel: Visum zur Eheschliessung Beitrag von Houdzi am 19.07.2016 um 12:09:44
Hallo an alle,
ich braeuchte mal Rat - oder vielleicht auch nur moralische Unterstuetzung. Meine chinesische Verlobte und ich wollen in D heiraten. Ende Maerz hat meine Verlobte ausgestattet mit einer vom Standesamt erstellten Liste an zu besorgenden Dokumenten ihre Odyssee durch die chinesischen Behoerden gestartet. Mitte Mai war alles erledigt, inklusive Ueberbeglaubigung und Legalisation der Urkunden. Den ganzen Stapel habe ich dann nach D mitgenommen, von einem vereidigten Uebersetzer uebersetzen lassen und bin mit allen Unterlagen, ergaenzt mit meinen zwei, drei Papierchen nicht ohne Stolz beim Standesamt aufgeschlagen. Das war Anfang Juni. Die Sachbearbeiterin war von den vorgelegten Dokumenten nach erster Durchsicht durchaus angetan, so dass wir einen Termin zur Anmeldung der Eheschliessung vereinbaren konnten. Der naechstmoegliche Termin dafuer war leider erst am 26.7., also heute in einer Woche. Ich war erst ein bisschen erstaunt, dass eine Vorlaufzeit von knapp 7 Wochen erforderlich ist, nur um eine Eheschliessung anzumelden. Wieviel Vorlaufzeit braucht man wohl fuer die Eheschliessung an sich? Ich habe mich aber dann damit beruhigt, dass das OLG ja auch eine Weile braucht, um die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses" zu erteilen - in der Annahme, das Standesamt wuerde die abgelieferten Unterlagen nach eingehender eigenen Pruefung an das OLG zu genau diesem Zweck weiterreichen. Heute wurde ich eines besseren belehrt: Das Standesamt stellt den Antrag beim OLG erst nach der Anmeldung der Eheschliessung. Nun rechne ich zusammen: Besorgung aller Unterlagen inkl. Legalisation und Uebersetzung: 8 Wochen Wartezeit fuer Termin zur Anmeldung Eheschliessung: 7 Wo Dauer Befreiung durch OLG: 6-8Wochen Macht zusammen 22-24 Wochen, um den Visumantrag stellen zu koennen. Wartezeit bis zur Erteilung: 4-12 Wochen laut Botschaft Peking. Nun, ich will nicht jammern. Aber ein paar Fragen stellen sich mir: Ist eine Wartezeit von 7 Wochen, um einen Termin zur Anmeldung der Eheschliessung zu bekommen, normal? Oder bin ich doof, und haette einfach den Termin schon vereinbaren sollen, bevor alle Unterlagen vollstaending legalisiert und uebersetzt vorgelegen haben? Oder haette mir das Standesamt zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Termin vergeben? Und warum kann das Standesamt die Zwischenzeit nicht nutzen,um die Befreung von der beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses beim OLG zu beantragen? Momentan sitzt der Frust tief, weil ich fest davon ausgegangen war, dass ich auf meinem Flug nach Peking naechsten Mittwoch eine Bescheinigung ueber die Anmeldung der Eheschliessung inklusive festgelegtem Eheschliessungsdatum im Gepaeck haben werde, um dann gemeinsam mit meiner Verlobten zur Botschaft zu gehen und das Visum beantragen. Daraus wird nun nichts. Wie ich meiner Verlobten beibringen soll, dass das anze Spektakel nochmal 6-8 Wochen laenger dauert, weiss ich nicht.... Deshalb muss eine andere Loesung her: Im Merkblatt der dt. Botschaft zur Visumerteilung heisst es zu den erforderlichen Unterlagen unter 6.: "a) Bescheinigung des deutschen Standesamts im Original über die Anmeldung der Eheschließung (d.h. die Prüfung des Standesamts ist abgeschlossen, ein Eheschließungstermin ist bestimmt) oder alternativ b) Zwischenbescheid des deutschen Standesamts mit 2 Kopien sowie die darin aufgeführten vorzulegenden Urkunden, insbesondere - Geburtsurkunde des Antragstellers im Original mit Legalisation und deutscher Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien - Ledigkeitsnachweis des Antragstellers im Original mit Legalisation und deutscher Übersetzung sowie jeweils 2 Kopien Achtung: In diesen Fällen muss spätestens nach Abschluss der Prüfung des Standesamts und vor Erteilung des Visums die sogenannte „Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung“ mit dem konkreten Eheschließungsdatum nachgereicht werden." Alternative b) scheint mir ein Ansatz zu sein. Dazu habe ich aber ein paar Fragen: Was sind "die darin aufgefuehrten vorzulegenden Urkunden"? Der gleiche Stapel Papier, den ich vor nunmehr 6 Wochen zum Standesamt getragen habe, und die seitdem da verstauben? Sollten diese Papiere nicht nach der Anmeldung der Eheschliessung naechste Woche ans OLG weitergegeben werden? Oder solle ich diese Pamphlete erst beim Standesamt einsacken, bei der Botscahft vorzeigen und anschliessend wieder beim Standesamt abgeben, damit nun endlich mal die Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses beantragt werden kann? Ich bin nicht nur frustriert, sondern auch verwirrt... Ich danke im Vorraus fuer jede Hilfe... |
Titel: Re: Visum zur Eheschliessung Beitrag von deerhunter am 19.07.2016 um 14:09:01 Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
Bei anderen kommt noch eine UP dazu und die warten manchmal weit über 1 Jahr...Bürokratie ist nunmal nicht die schnellste, besonders in Zeiten der "schwarzen" Null Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
Je nach Standesamt ja Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
Ohne dir zu Nahe trten zu wollen..ja :D.....du hättest den Termin vereinbaren sollen, wenn absehbar ist dass die Papiere in den nächsten Wochen fertig sind Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
Weil sie dazu den Antrag und die "legalisierten und übersetzten" Papiere brauchen Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
Das ist dein Problem...man soll nichts versprechen, wenn mehrere Behörden beteiligt sind |
Titel: Re: Visum zur Eheschliessung Beitrag von erne am 20.07.2016 um 18:12:39 Houdzi schrieb am 19.07.2016 um 12:09:44:
das eben steht im Zwischenbescheid des Standesamtes. |
Titel: Re: Visum zur Eheschliessung Beitrag von Houdzi am 20.07.2016 um 21:58:46 Zitat:
Dann muesste ja dann stehen Vorzulegende Urkunden: keine Weil das Standesamt ja schon alle hat. |
Titel: Re: Visum zur Eheschliessung Beitrag von erne am 21.07.2016 um 21:27:34 Houdzi schrieb am 20.07.2016 um 21:58:46:
was das Standesamt hat, hat das STandesamt und nicht die Botschaft. Die Botschaft will ja das sehen. |
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