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Beitrag begonnen von FavList am 16.07.2016 um 16:39:09

Titel: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 16.07.2016 um 16:39:09
Hallo zusammen,

ein Verwandter möchte als Arzt in Weiterbildung in Deutschland arbeiten. Er kommt aus einem nicht-EU Land und hat
auch eine kleine Familie, die mit ihm gemeinsam gerne in Deutschland leben möchte.

Zur Famile gehören:

+Freundin, die ebenfalls in einem Mangelberuf arbeiten könnte.
Zunächst muss sie aber die Sprache lernen und möchte sich in Deutschland um das Kind kümmern für einige Monate, bis der
Freund in seinem Beruf Fuß fassen kann.
Sie hat neben der nicht-EU Staatsbürgerschaft auch die kroatische (also EU) Staatsbürgerschaft. Sie sind momentan
noch nicht verheratet.

+Gemeinsames Kind (1,5 Jahre alt), das nur die nicht-EU Staatsbürgerschaft hat.

Ich wollte fragen, welche Aufenthaltserlaubnis/EU-Aufenthaltstitel(?) sie am besten beantragen könnten.
Für meinen Verwandten würde aus meiner Sicht am besten die Blaue Karte EU passen.

Wie sieht es aus mit der Verlobten und dem Kind?
Kann sie sich als Kroatin in Deutschland aufhalten ohne hier zu arbeiten? Also quasi als Hausfrau für die ersten
Monate solange sie Deutsch lernt? Lebensunterhalt wäre durch den nicht-EU Freund gesichert.
Geht das irgendwie über die Freizügigkeit?

Und wie sieht es aus mit dem nicht-EU Kind? Braucht es eine FZF zum nicht-EU Vater? Oder würde das auch irgendwie
über die Freizügigkeit gehen?




Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von trixie am 16.07.2016 um 22:34:59
Die Freundin ist als EU-Bürgerin freizügigkeitsberechtigt. Das Kind (wieso hat es nicht die Staatsangehörigkeit der Mutter) hätte eine abgeleitete Freizügigkeit von der Mutter. Wenn die Mutter nicht arbeitet muss sie eine KV  und genügend Mittel haben um sich und das Kind zu versorgen. Ob die finanzielle Unterstützung seitens ihres Freundes kommt oder von einer anderen Person, ist egal. Nur wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen würde, käme es zu Problemen mit ihrem Freizügigkeitsrecht.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 17.07.2016 um 17:28:44

trixie schrieb am 16.07.2016 um 22:34:59:
Die Freundin ist als EU-Bürgerin freizügigkeitsberechtigt. ... Ob die finanzielle Unterstützung seitens ihres Freundes kommt oder von einer anderen Person, ist egal. Nur wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen würde, käme es zu Problemen mit ihrem Freizügigkeitsrecht.

Das ist sehr gut zu wissen. Hier würde es mich interessieren, ob sie irgendeine Art Erlaubnis vor der Einreise bei der Botschaft beantragen muss oder braucht sie sich nach der Einreise in Deutschland nur beim Einwohneramt anzumelden?
Falls letzteres zutrifft, muss sie dort nachweisen, dass der Freund sie unterstützt? Und wie kann der Nachweis erbracht werden, wenn sie nicht verheiratet sind und der Freund daher nicht unterhaltspflichtig ist? 


trixie schrieb am 16.07.2016 um 22:34:59:
Wenn die Mutter nicht arbeitet muss sie eine KV (haben)

Genügt dafür auch eine vorübergehende private KV bis sie arbeitet und in die GKV kommt?


trixie schrieb am 16.07.2016 um 22:34:59:
Das Kind (wieso hat es nicht die Staatsangehörigkeit der Mutter) hätte eine abgeleitete Freizügigkeit von der Mutter.

Warum das Kind noch keine EU Staatsbürgerschaft hat, weiß ich leider nicht ad hoc. Da müsste ich nachfragen.
Aber im moment müsste man von einer nicht EU Staatsbürgerschaft ausgehen.

Welche Art von Visum bräuchte denn das Kind, wenn der Vater eine Blaue Karte EU beantragt? Das zur FZF? Kann man dieses zeitgleich mit der Blauen Karte EU des Vaters beantragen? Sprich, bevor der Vater nach Deutschland eingereist ist?

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 18.07.2016 um 23:21:32
Die wichtigste Frage im Moment wäre, ob der Freund eine Verpflichtungserklärung oder ähnliches abgeben kann, um nachzuweisen, dass er seine EU Freundin finanziell unterstützt.

Für jegliche Information diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von trixie am 18.07.2016 um 23:40:53
Das EU-Recht sieht keine Verpflichtungserklärung vor. Der Freund ist aber schon vom Gesetz her verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, für das Kind sowieso und für die Kindsmutter könnte Betreuungsunterhalt zu zahlen sein.

Solange die Kindsmutter keine staatlichen Leistungen bezieht, geht man einfach davon aus, dass sie ihren Lebensunterhalt selber bestreiten kann.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 20.07.2016 um 23:38:05
Vielen Dank, trixie. Das sind gute Nachrichten.
Ich bin noch gefragt worden, ob man bei der deutschen Botschaft vorsprechen muss, wegen der abgeleiteten Freizügigkeit für das nicht EU Kind.
Ich bin der Meinung, dass das nicht nötig ist. Sondern, dass sich das Kind wie die Mutter nur beim Meldeamt anzumelden braucht.
Ist das so richtig? Besten Dank nochmal im Voraus.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von T.P.2013 am 21.07.2016 um 00:05:15

FavList schrieb am 20.07.2016 um 23:38:05:
Ist das so richtig? Besten Dank nochmal im Voraus. 


Hallo,

nein, ist es nicht.

Auch wenn ein Recht an sich kraft Gesetzes bzgl. des Aufenthalts im Rahmen der abgeleiteten Freizügigkeit besteht, bedarf es für Angehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, eines Visums bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten (vgl. §2 Abs. 4 FreizügG/EU).

In diesem Fall wäre es das sogenannte "Einfache Einreisevisum".

Gruß

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von mgb am 21.07.2016 um 00:39:39
Es kommt auf die Staatsbürgerschaft des Kindes an. Wenn das Kind mit seinem Pass Visafrei einreisen darf dann Anmeldung bei der Meldebehörde und Antrag auf Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde für das Kind.
Der Antrag löst in der Regel eine Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des zugehörigen EU Bürgers aus. Die ersten 90 Tage Aufenthalt sind vorbehaltslos. Ein Arbeitssuchender bekommt 6 Monate.
Die Ausländerbehörde kann erst nach Ablauf der Fristen zum prüfen anfangen.
Wenn Visapflicht besteht, dann vorher Antrag auf ein Visum für den Familienangehörigen eines EU Bürgers stellen. Das Visum wird dann als Schengenvisum ausgestellt.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 21.07.2016 um 23:58:12
Danke euch beiden. Die Antwort

T.P.2013 schrieb am 21.07.2016 um 00:05:15:
bedarf es für Angehörige, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, eines Visums bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten

hat mich allerdings etwas verunsichert.

Also, wenn das nicht EU Kind, das übrigens aufgrund seiner Staatsangehörigkeit visumfrei für 3 Monate einreisen darf, seine Mutter länger als 3 Monate begleiten soll, dann darf es trotzdem visumfrei einreisen und hier die Aufenthaltskarte beantragen. Korrekt?

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von mgb am 22.07.2016 um 07:44:36
Der drittstaatliche Familienangehörige eines EU Bürgers braucht maximal ein Visum für die Einreise sprich Grenzübertritt an der Schengenaussengrenze. Bei Inhabern von Pässen, die zur visafreien Einreise berechtigen, fällt das weg.
Der Aufenthalt selber ist zusammen mit dem EU Bürger im Nichtheimatland des EU Bürgers direkt durch EU Richtlinie gedeckt.

Titel: Re: Blaue Karte Inhaber und FZF mit EU Freundin und nicht EU Kind
Beitrag von FavList am 22.07.2016 um 08:15:45
Vielen Dank an alle! :)

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