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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
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Beitrag begonnen von LITRO am 28.06.2016 um 03:18:09

Titel: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 03:18:09
hallo, habe den gleichen visa familienzusammenfuehrungs zum deutschen kind fall.

wie kann ich meine auslaenderische partnerin in deutschland krankenkasse pflichtversichern? eine private koennte ich mir nicht leisten.

bei welcher krankenversicherung kann ich sie pflichtversichern?

ohne eine krankenkasseversicherung kann sie ja nicht in deutschland leben oder glaube ich sogar nicht nach deutschland einreisen.

danke wenn jemand mir informationen geben kann.

Titel: Re: Fzf zum deutschen kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 03:20:58
ps: wir sind nicht verheiratet, also geht keine familienkrankenkasseversicherung

Titel: Re: Fzf zum deutschen kind
Beitrag von hge2001 am 28.06.2016 um 09:03:26

LITRO schrieb am 28.06.2016 um 03:18:09:
bei welcher krankenversicherung kann ich sie pflichtversichern?ohne eine krankenkasseversicherung kann sie ja nicht in deutschland leben oder glaube ich sogar nicht nach deutschland einreisen.



Wenn ihr nicht verheiratet seid, kann sie nicht - wie du richtig schreibst - familienversichert werden.
Die Einreise muss man ihr als Mutter eines deutschen Kindes gestatten.

Ich sehe hier nur die Möglichkeiten:
a ) privat versichern ...
b ) sie sucht eine Arbeit und kann somit pflichtversichert werden
oder ....
c ) heiraten

Du solltest aber nach Einreise nicht zu lange mit der KV warten.. denn die Krankenkassen können rückwirkend ab Einreisedatum (oder Meldedatum) Beiträge verlangen.



Titel: Re: Fzf zum deutschen kind
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 09:15:27
... oder die ganze Familie landet als BG beim Jobcenter, wenn das erzielte Einkommen nicht ausreicht, um den LU zu finanzieren.
Dann wäre für die Kindsmutter eine "kostenlose" Krankversicherung möglich, weil das JC die Beiträge bezahlt.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 11:24:23
danke fuer eure antworten. anmelden beim jobcenter geht nicht weil ich eine arbeit mit 1600-1800euro netto schon haben werde.

wuerde dies hier gehen?:
http://www.studentversicherung.de/krankenversicherung_fuer_auslaender_in_deutschland_1_jahr_12_monate.html

ich kann sie ja nicht sofort heiraten weil sie ja mit einem nachzug zum deutschen kind visum einreist dessen zweck ja nicht die heirat ist, sonst muesste sie ein heirats visum beantragen.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Arsinoe am 28.06.2016 um 12:23:22
Kommt sie aus einem EU- Ausland? Dann würde eventuell ihre vorhandene KK (kurzfrisitg) gelten?

Oder eine incomming- Versicherung für 3 Monate. Das Kind ist aber schon geboren?- Also es muss keine Geburt mit der Versicherung gezahlt werden. (das ginge bei der incomming- Versicherung nicht)

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 12:33:17

Arsinoe schrieb am 28.06.2016 um 12:23:22:
Kommt sie aus einem EU- Ausland?

Nein, die Frau kommt von den Philippinen.
Dass sie nicht aus einem EU-Ausland kommt, ergibt sich aus dem Beitrag des TS, denn sonst bräuchte es auch keine FZF zum deutschen Kind. ;)

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von mgb am 28.06.2016 um 12:52:22

LITRO schrieb am 28.06.2016 um 11:24:23:
ich kann sie ja nicht sofort heiraten weil sie ja mit einem nachzug zum deutschen kind visum einreist dessen zweck ja nicht die heirat ist, sonst muesste sie ein heirats visum beantragen.


Warum solltest du nicht sofort heiraten können?
Das eine schliesst das andere nicht aus.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Alacrity am 28.06.2016 um 14:04:23
Klar kannst du sie sofort heiraten, ihr vereinbart einen Termin bei einem Standesamt in Dänemark, fahrt kurz rüber und schwupps seid ihr verheiratet, dann ist sie sofort in der GKV über die kostenlose Familienversicherung.

Alternativ kann sie nach Erteilung der AE nach Geburt des Kindes in die GKV, wenn sie vorher nicht in einer privaten Krankenvollversicherung war und die AE für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erteilt wird. Bis dahin kann sie die Zeit durch eine "anderweitige Absicherung" überbrücken, z. B. durch die ReiseKV für Ausländer, die bei dem von dir gefundenen Link angeboten wird. Die ReiseKV wird aber nicht die Kosten für die Geburt übernehmen, die müßtet ihr selbst schultern.

In die GKV kommt sie auch durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn auf dem Visum steht "Erwerbstätigkeit gestattet".

Sie kann sich auch für das Wintersemester bei einer Uni einschreiben, wenn sie die Voraussetzungn erfüllt, dann kommt sie auch in die GKV.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 14:15:11

Alacrity schrieb am 28.06.2016 um 14:04:23:
Die ReiseKV wird aber nicht die Kosten für die Geburt übernehmen, die müßtet ihr selbst schultern.

Das Kind ist doch bereits auf der Welt, sonst gäbe es auch keine FZF zum deutschen Kind.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 14:20:32
danke fuer die informationen. unser kind ist schon 4 jahre alt und meine partnerin war noch nie in deutschland. und so lange sie nicht genuegend deutsch kann, kann sie auch nicht in eine arbeit aufgenommen werden.

wieso heiraten in daenemark? nach wieviel monaten wuerde es denn mit der heirat in deutschland gehen?

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 14:31:55

LITRO schrieb am 28.06.2016 um 14:20:32:
? nach wieviel monaten wuerde es denn mit der heirat in deutschland gehen? 

Im Grunde kann dein Freundin, wenn sie alle Eheunterlagen mit nach Deutschland bringt (also vorher Standesamt fragen, welche Unterlagen benötigt werden), sofort heiraten.


LITRO schrieb am 28.06.2016 um 14:20:32:
wieso heiraten in daenemark?

... weil die Anforderungsliste an die geforderten Unterlagen in den meisten Fällen weitaus geringer ist, als dies ein deutsches Standesamt fordert.

Der ursprüngliche Aufenthaltszweck "FZF zum deutschen Kind" sollte aber beigehalten werden, da sonst noch A1 Sprachkenntnisse vorzuweisen sind; auch bei einer Eheschließung in Dänemark.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Alacrity am 28.06.2016 um 14:34:13
Achso, ich dachte das Kind sei noch nicht geboren, sorry, dann fallen die Kosten natürlich weg :-)

Heiraten in Dänemark, weil es da ohne Befreiung vom EFZ geht, was wahrscheinlich teuer wäre und lange dauern würde, und ihr mit der apostillierten Urkunde sofort ein Dokument in der Hand hättet, was überall in der EU benutzt werden kann.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 14:37:24
alles klar, ich werd mich mal schlau machen beim standesamt.
aber sie koennte nicht ihre AE aufs spiel setzen wenn sie sofort heiratet? ist ja kein heirats visum. ihr wird ja die AE gegeben wegen nachzug zum deutschen kind und nicht wegen heirat mit anschliessener dauer AE.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von LITRO am 28.06.2016 um 14:39:13
gut, danke fuer den daenemark tipp

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von trixie am 28.06.2016 um 14:44:46

LITRO schrieb am 28.06.2016 um 14:37:24:
aber sie koennte nicht ihre AE aufs spiel setzen wenn sie sofort heiratet?

Die Art des Visums ist für das Heiraten völlig egal. Nur eine AE zum deutschen Ehepartner wird sie nicht sofort bekommen, wenn ein anderes Visum beantragt wurde und sie für die AE "deutscher Ehepartner" nicht alle Voraussetzungen erfüllt und dazu zählt auch einmal, dass dieses beantragt wurde.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Alacrity am 28.06.2016 um 14:47:33

LITRO schrieb am 28.06.2016 um 14:37:24:
aber sie koennte nicht ihre AE aufs spiel setzen wenn sie sofort heiratet? ist ja kein heirats visum. ihr wird ja die AE gegeben wegen nachzug zum deutschen kind und nicht wegen heirat mit anschliessener dauer AE.

Keine Sorge, die AE setzt sie nur aufs Spiel, wenn sie das Kind jetzt zur Adoption freigeben würde oder es so vernachlässigt, dass das Jugendamt es ihr wegnimmt, oder wenn sie das Kind wieder zurück in die Philippinen schickt.

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