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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
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Beitrag begonnen von fragendesich am 21.06.2016 um 22:44:20

Titel: Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
Beitrag von fragendesich am 21.06.2016 um 22:44:20
Hallo,

nachdem sich die Rechtslage in Bayern bezüglich der Anrechnung von Studienzeiten durch die Entscheidung vom BVerwG geändert hat, frage ich mich ob Studienzeiten, die nicht zu einem Abschluss führten, auch angerechnet werden?

Dies wäre für meinen Fall relevant, da ich das Studium damals nach dem dritten Semester abgebrochen habe, um mit einer Berufsausbildung anzufangen.

Und außerdem ist es mir auch nicht ganz klar, ob die 2 Jahre meiner Berufsausbildung, die letztendlich zum Daueraufenthaltsrecht (Daueraufenthalt-EU) führten, auch für eine Einbürgerung berücksichtigt werden...

Vielen Dank vorab.

Titel: Re: Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
Beitrag von Odysseus am 22.06.2016 um 07:38:36
Du kannst Fragen stellen...
Wir müssen uns auch erst mal dran gewöhnen, dass in Bayern nun plötzlich geltendes Recht angewendet werden soll. Ich vermute mal, dass selbst die SB in Bayerischen EBHs noch nicht wissen, wie sie mit der für sie neuen Lage umgehen sollen.

Aus dem Bauch heraus - unabhängig von der Frage Bayern oder Rest der Welt - würde ich sagen, dass die Zeiten des abgebrochenen Studiums nicht angerechnet werden können, da sich aus dem Studium heraus der Aufenthalt ja nicht verfestigt hat. Ich denke mal, dass die Beratung bei Deiner zuständigen EBH die beste Lösung ist. Das Ergebnis kannst Du hier ja kommunizieren.

Die Zeiten der Ausbildung allerdings können m.E. angerechnet werden, wenn Du jetzt in dem entsprechenden Beruf arbeitest.

Titel: Re: Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
Beitrag von Aras am 22.06.2016 um 08:20:32
Geht es um die Anerkennung von Aufenthaltszeiten nach einer Unterbrechung? Oder um die Anrechnung von Zeiten für einen durchgehenden Zeitraum bis zur Antragstellung?

Titel: Re: Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
Beitrag von fragendesich am 22.06.2016 um 17:10:33
Danke für eure Kommentare zum Thema.

Ich bin noch nicht bei der EBH gewesen, weil ich mir nicht sicher bin, ob die Sachbearbeiter überhaupt schon wissen, dass sich etwas in den Vorschriften geändert hat... manchmal dauert die Umsetzung neuer Richtlinien/Vorschriften etwas länger bei Behörden.

@Aras: In meinem Fall geht es konkret um die Anrechnung von Zeiten für einen durchgehenden Zeitraum bis zur Antragstellung.

Ich denke aber, dass ich nächste Woche einfach mal zu einem Beratungsgespräch gehe. Sollte ich etwas mehr erfahren, kann ich gerne hier noch berichten.

Gruß

Titel: Re: Anrechnung von Studien- und Ausbildungszeiten in Bayern
Beitrag von Fandorin am 04.11.2017 um 11:07:30
Hallo, fragendesich!

Ich habe eine ähnliche Situation. Könnten Sie bitte sagen, ob die Studienzeit in Ihrem Fall anerkannt wurde?

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