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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtsname mit Umlaut
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Beitrag begonnen von Melanny am 18.06.2016 um 06:53:30

Titel: Geburtsname mit Umlaut
Beitrag von Melanny am 18.06.2016 um 06:53:30
Ich heirate bald im Ausland. Es geht um meine spätere Eheurkunde und meinen Geburtsnamen/Mädchennamen, der nur noch als geb. xxxxx in Dokumenten eingetragen ist.

Dieser enthält einen Umlaut („ä“), den es aber im ausländischen Alphabet nicht gibt.

Wie soll ich mich bei der Anmeldung zur Hochzeit verhalten:

1. den Namen so ins Formular eintragen, wie er ist und hoffen, dass er auch so auf dem Dokument erscheint?
2. die Umschreibung „ae“ wählen?

Es wird zwei Eheurkunden geben. In der einen Urkunde erscheint der Geburtsname womöglich nicht, in der anderen auf alle Fälle. Diese enthält meinen Geburtsnamen und die Namen meiner Eltern.

Titel: Re: Geburtsname mit Umlaut
Beitrag von Blaise am 18.06.2016 um 10:52:48
Hallo,

den Namen würde ich so schreiben, wie er in den deutschen Personenstandsurkunden vermerkt ist.

Sollte die ausländische Behörde den Namen mit "ae" schreiben, so ändert sich der Geburtsname nicht, die Schreibweise bleibt weiterhin mit dem Umlaut "ä".

Also keine Sorgen machen, es besteht kein Grund dazu!

Viel Glück und alles gute für eure Ehe,

Blaise

Titel: Re: Geburtsname mit Umlaut
Beitrag von Melanny am 18.06.2016 um 13:00:46
Danke.

Titel: Re: Geburtsname mit Umlaut
Beitrag von Melanny am 24.06.2016 um 14:48:07
Hallo,

ich habe meine Dokumente zusammengestellt. Dabei ist mir noch folgende Nachfrage in den Sinn gekommen, die ich diesem Thread anfügen möchte:

Ich muss im Ausland bei der Anmeldung für die dortige Registrierung meiner Ehe Namen und Geburtsort meiner Eltern angeben.

Diese "registered form" möchte ich als 2. Eheurkunde zusätzlich zum eigentlichen "Certificate" legalisieren lassen.
Die deutsche AV legalisiert beide Eheurkunden und empfahl diesen Weg: die eine ohne, die andere mit den Angaben der Eltern. Sie ist sich nicht 100% sicher, welche von beiden die deutschen Ämter sehen möchten, obwohl eine ausreichen müsste.

Bei meiner Mutter ist alles klar. Bei meinem Vater bin ich mir nicht so sicher. Ich habe ins Familienstammbuch geschaut.

Name - ok.
Geburtsort: xxx in der Provinz yyy in Schlesien, registriert in xyz.

Gehört der Ort der Registrierung der Geburt mit dazu?

Vielen Dank.

Titel: Re: Geburtsname mit Umlaut
Beitrag von Aras am 24.06.2016 um 15:47:13
Der Geburtsort ist das personenstandsrechtliche Merkmal und nicht der Ort der Registrierung. Bsp.: Meine Mutter ist in Teheran geboren, aber in Leipzig habe ich sie nachregistriert. Trotzdem ist der Geburtsort die maßgebliche Angabe.




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