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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Fragen zur Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von chris2016 am 30.05.2016 um 15:22:24

Titel: Fragen zur Niederlassungserlaubnis
Beitrag von chris2016 am 30.05.2016 um 15:22:24
Muss man eine permanente Niederlassungserlaubnis erneuern?
Danke, Chris

Titel: Re: Fragen zur Niederlassungserlaubnis
Beitrag von T.P.2013 am 30.05.2016 um 17:15:06
Hallo,

eine NE ist grundsätzlich "permanent" und damit auf Dauer angelegt. In Anbetracht dieser Frage und angesichts Deines anderen Threads (Aufenthalt 6 Monate Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt) scheint es mir sinnvoll, dass Du einen eigenen Thread erstellst mit einer zusammenhängenden Schilderung Deiner konkreten Fragestellung(en), anstatt wenig zielführende generalisierte Antworten zu erhalten...
Denn genauso grundsätzlich kann eine NE bei bestimmten Umständen z.B. erlöschen.

Gruß

Titel: Re: Gewöhnlicher Aufenhalt - Definition?
Beitrag von chris2016 am 30.05.2016 um 15:25:59
Darf ich 6 Monate im Ausland sein fuer gewoehnlichen Aufenthalt in DE?

Titel: Re: Gewöhnlicher Aufenhalt - Definition?
Beitrag von T.P.2013 am 30.05.2016 um 17:03:04
Hallo,

je nach Art der Aufenthalts, der Länge und der Art eines ggf. vorhandenen Aufenthaltstitels kann aber ein Aufenthalt von 6 Monaten bestimmten Bedingungen unterliegen, damit trotz Aufenthalts im Ausland der gewöhnliche Aufenthalt in DEU auch weiter als ein solcher gilt.

Für sinnvolle, einzelfallbezogene Antworten sollte man aber auch eine konkrete Frage (also mit den einzelfallbezogenen Umständen) stellen.

Aber grundsätzlich zu Deiner Frage: Ja.

Gruß


Titel: Re: Fragen zur Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Daddy am 30.05.2016 um 21:23:30
@chris2016...

Hänge deine Fragen bitte nicht an irgendwelche fremden Threads! Ich habe versucht dir hier einen Platz für deine Fragen einzurichten, bleibe bitte hier... Danke!

Daddy

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