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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Beitrag begonnen von Mono am 16.05.2016 um 00:40:05

Titel: Staatsangehörigkeit: sächsisch
Beitrag von Mono am 16.05.2016 um 00:40:05
Ist diese Staatsangehörigkeit von Saxonius scherzhaft gemeint?

Ich habe meine deutsche Staatsangehörigkeit vor vielen Jahren u. a. durch die  Vorlage einer einem meiner Vorfahren ausgehändigten Verleihungsurkunde mit folgendem Text nachgewiesen:

"Die Königliche Kreisdirection zu Budißin als die vom Königlichen Ministerium des Inneren nach § 6 des Gesetzes vom 2ten Juli 1852 dazu mit Auftrag versehene Staatsbehörde erklärt hiermit, daß von ihr

                                                     X. Y. aus Z.

behufs seiner Niederlaßung in xxx zugleich mit seiner Ehefrau und seinen ehelichen Kindern auf Grund der Bestimmungen in § 6 fgd. des angezogenen Gesetzes in den Unterthanenverband des Königreichs Sachsen aufgenommen worden ist."

Besteht heute noch eine sächsische Staatsangehörigkeit und besitze ich diese möglicherweise?

Titel: Re: Staatsangehörigkeit: sächsisch
Beitrag von fons am 16.05.2016 um 00:46:09
egal ob scherzhaft oder ernst - is einfach nicht ernst zu nehmen
vergiss es

:closed:

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