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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Was für ein Visum braucht mann ?
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Beitrag begonnen von amal1807 am 04.05.2016 um 23:58:57

Titel: Was für ein Visum braucht mann ?
Beitrag von amal1807 am 04.05.2016 um 23:58:57
Hallo Leute ich habe eine Frage

Mein Vater muss sich an den  Augen Operieren lassen in Deutschland.

Er ist Rentner und Deutscher Staatsbürger
ER möchte seine Frau Marokkanische Staatsbürgerin nach Deutschland bringen damit sie ihn Pflegen kann für die Zeit nach der Operation.

SO seine Frau (meine Stief Mutter) 55 Jahre muss sie Deutsch lernen  damit sie nach Deutschland kommen kann.

Was für ein Visum braucht mann
Wo beantragt mann das Visum in Deutschland oder Marokko

Beide Leben in Marokko und möchten nur für die Operation  und die Nachbehandlung in Deutschland bleiben ca. 5 Monate

Titel: Re: Was für ein Visum braucht mann ?
Beitrag von deerhunter am 05.05.2016 um 05:15:41
Dafür ein Schengen - Touristen - Visa... dafür benötigt man neben einer VE (also genpgend Einkommen) eine KV und muss vorallem die Rückkehrwilligkeit beweisen. Dieses wird oftmals schwer, weil man meist von einer Umgehung des FZF ausgeht!
Deutsch lernen muss Sie dafür nicht!

Das wird aber kein Selbstläufer, denn ein Visum zur Krankenpflege gibt es meiner Meinung nach nicht!

Titel: Re: Was für ein Visum braucht mann ?
Beitrag von Petersburger am 05.05.2016 um 07:16:40
Leider muss ich meinem Vorredner fast komplett wiedersprechen.

1. Bei einer Aufenthaltsdauer von voraussichtlich fünf Monaten ist ein Schengen-Visumantrag völlig verkehrt.

2. Dementsprechend sind die Folge-Anmerkungen hinfällig.

3. Sofern der komplette Vortrag glaubwürdig ist - auch hinsichtlich der anschliessenden Rückkehr nach Marokko - sollte einem solchen Antrag auf einen langfristigen, aber befristeten Aufenthalt grundsätzlich entsprochen werden können.
Hier gälte dann dieselbe Ausnahme wie bei FZF zu Ausländern, wo bei Aufenthalten befristeten Charakters Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind.

4. Kein Selbstläufer - richtig.

Titel: Re: Was für ein Visum braucht mann ?
Beitrag von deerhunter am 05.05.2016 um 16:13:57

Petersburger schrieb am 05.05.2016 um 07:16:40:
Bei einer Aufenthaltsdauer von voraussichtlich fünf Monaten ist ein Schengen-Visumantrag völlig verkehrt.


Sorry,das hatte ich überlesen....Am Ende vom Nachtdienst, sollte man keine Fragen mehr beantworten!
Damit hast du natürlich völlig Recht! Schengen geht nicht!

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