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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Familiennachzug Syrien, kein Pass
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Beitrag begonnen von Dani am 04.05.2016 um 11:23:57

Titel: Familiennachzug Syrien, kein Pass
Beitrag von Dani am 04.05.2016 um 11:23:57
Folgendes Problem: Syrisches Kind in Istanbul könnte im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland ausreisen. Die Bedingungen sind erfüllt. Das Kind hat jedoch keinen syrischen Pass. Eine Rückreise nach Syrien zur Passbeschaffung kommt nicht in Frage. Eine Passbeschaffung über ein syrisches Konsulat in der Türkei gelingt wohl auch nicht. Was kann man tun?

Titel: Re: Familiennachzug Syrien, kein Pass
Beitrag von Bayraqiano am 04.05.2016 um 11:37:30
Befreiung von der Passpflicht nach § 3 Abs. 2 AufenthG. Einfach einen separaten Antrag zum Visumantrag stellen, klappt i.d.R bei Syrern reibungslos.

Titel: Re: Familiennachzug Syrien, kein Pass
Beitrag von Dani am 12.05.2016 um 11:44:01

schrieb am 04.05.2016 um 11:37:30:
Befreiung von der Passpflicht nach § 3 Abs. 2 AufenthG. Einfach einen separaten Antrag zum Visumantrag stellen, klappt i.d.R bei Syrern reibungslos.


"Reibungslos" klappt dies bei der dt. Botschaft in Istanbul definitiv nicht. Vielmehr werden die Antragsteller an das dortige syrische Konsulat verwiesen, welches Pässe offenkundig allenfalls selektiv ausstellt.

Titel: Re: Familiennachzug Syrien, kein Pass
Beitrag von Bayraqiano am 12.05.2016 um 12:02:11
Trotzdem Antrag (-> http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3700576/Daten/1530715/down_exemption_valid_passport.pdf) stellen und sich nicht mit solchen Aussagen abspeißen lassen wenn man den Nachzug doch auf die Reihe bekommen möchte. Bei weiteren Problemen dann an den Bürgerserive des AA wenden.

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