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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Aufenthaltsstatus Kinder von Flüchtlingen
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Beitrag begonnen von traute am 04.05.2016 um 10:41:26

Titel: Aufenthaltsstatus Kinder von Flüchtlingen
Beitrag von traute am 04.05.2016 um 10:41:26
Wie ist der Aufenthaltsstatus von Neugeborenen in DE wenn die Eltern aus Eritrea geflüchtet sind und eine Aufenthaltserlaubnis hier haben. Gilt diese automatisch auch für hier geborene Kinder oder muß irgendwas beantragt werden? Wenn ja, was genau?

Titel: Re: Aufenthaltsstatus Kinder von Flüchtlingen
Beitrag von Bayraqiano am 04.05.2016 um 10:45:06
Wenn beide Eltern eine AE haben, dann wird nach § 33 Satz 2 AufenthG für das Kind von Amts wegen eine AE erteilt. Die ABH muss aber natürlich wissen, dass ein Kind geboren wurde.

Ich rate aber zustätzlich dazu, für das Kind einen Antrag auf Familienflüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 2 i.V.m Abs. 5 Sätze 1 und 2 AsylG zu stellen. Nach der Anerkennung gibt's dann eine AE § 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG.

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