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Beitrag begonnen von SuzyVanPelt am 23.04.2016 um 15:06:29

Titel: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von SuzyVanPelt am 23.04.2016 um 15:06:29
Liebe Forums-Mitglieder,

nach langem Suchen, googeln und diskutieren habe ich eine Frage an Erfahrene bzw. Gleichgesinnte.


Ende Mai steht die standesamtliche Trauung meines Partners (russ. Stattsbürger) und mir (dt. Staatsbürgerin) an. Wir haben alles überstanden - das zuständige OLG erlaubt uns zu heiraten, demnach auch das Standesamt und die deutsche AV genehmigt meinem Partner die Einreise. 

[sens=sensationell.gif]

Für mich stellt sich nun die Frage, wie gestaltet man die zukünftige Namensführung?

Ich möchte den Namen meines Verlobten tragen, ganz traditionell.

Laut Aussage der Standesbeamtin werde ich, egal welches Namensrecht gewählt wird, den Nachnamen meines Partners mit der Endung -ov tragen.

Das konnte ich so natürlich nicht akzeptieren und erklärte, dass ich eine Frau bin und dementsprechend -ova heißen würde.

Wozu gibt es denn die Option das russische Namensrecht zu wählen, wenn die grammatisch-geschlechtsspezifischen Form kein Inhalt ist?


Tatsächlich konnte ich rein rechtlich gesehen lediglich folgendes finden:


Zitat:
Russische Föderation

Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.


Quelle: http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Informationen/Oeffentliches-Namensrecht/Sammlung-auslaendischen-Namensrechts/Ehegatten/_glossar_ehegatten/glossar.html?lv2=5222962


Soll dies bedeuten, dass ich den Namen meines Partners so annehmen muss, wie er ist? Ich kann mich so doch niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werden.  :-[

Anscheinend ist die Kombination dt. Frau + russ. Mann nicht so häufig, als dass man ausreichend Beispiele im Internet dazu findet. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen machen können?




Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von NotLupus am 23.04.2016 um 16:02:22
Hallo,

selbstverständlich könnt ihr gemäß Artikel 47 EGBGB russisches Namensrecht wählen, wodurch dann auch die Schreibweise -ov bzw. -ova möglich ist. Die Standesbeamtin hatte offenbar wenig Ahnung und hat wohl deutsches Namensrecht zugrundegelegt, sodass als Ergebnis herauskommt, dass der Familienname vom zukünftigen Ehegatten unverändert übernommen wird.

Mein Tipp:
Mit jemandem im Standesamt sprechen, der wirklich Ahnung von Namensrecht hat. Und bitte nichts unterschreiben, dass ein deutsches Namensrecht zementiert. sonst wirst du den Namen nur noch durch Scheidung los. Also im Zweifel keinen Ehenamen bestimmen und z.B. beim Notar mit russischkenntnissen die Namenswahl durchführen oder den Rechtsweg eingehen.

Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von Petersburger am 23.04.2016 um 17:11:18

SuzyVanPelt schrieb am 23.04.2016 um 15:06:29:
Ich kann mich so doch niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werden.

Das stimmt nicht.

Solche Fälle sind viel häufiger als Du glaubst - und von ausgelacht werden hat mir noch niemand erzählt.

Klar, dass nicht in jeder Situation  und von jedermann solche Namensführung ohne Erstaunen hingenommen wird - aber mehr auch nicht.

Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von messlatte am 23.04.2016 um 22:29:10

SuzyVanPelt schrieb am 23.04.2016 um 15:06:29:


Soll dies bedeuten, dass ich den Namen meines Partners so annehmen muss, wie er ist? Ich kann mich so doch niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werden.  :-[


Hast du denn vor, öfters in Russland zu sein? Wohl kaum.

Nun denke mal umgekehrt, du heißt "Kulikova", begleitest deinen Mann zum Zahnarzt oder sonst wo hin und dein Mann wird immer mit "Guten Tag Herr Kulikova" angesprochen. Blöd, nicht wahr? Ich gehe davon aus, dass ihr in DE leben werdet, daher "wen juckts" dass du "Kulikov" heißt....

Ansonsten: Siehe Petersburger`s Posting

P.S. Meine ukrainische Frau trägt auch meinen Namen, sowohl im Ausweis, als auch im Reisepass. Dort steht Müller und nicht Müllerenko.    ;)

Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von NotLupus am 23.04.2016 um 22:58:53
Der Vergleich ist nicht hilfreich, da Müller nicht dekliniert wird. Ist ja auch kein russischer Name. Und ob man in Deutschland oder Russland lebt ist doch egal. Man sollte schon die richtigen Namen haben.


Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von SuzyVanPelt am 23.04.2016 um 23:37:46

schrieb am 23.04.2016 um 22:29:10:
Ich gehe davon aus, dass ihr in DE leben werdet, daher "wen juckts" dass du "Kulikov" heißt....



Egal ob -ov oder -ova, bisher kam meine Entscheidung, einen ausländischen Namen tragen zu wollen, gar nicht gut an. Selbst das Standesamt riet mir davon ab.  :-? Wäre wohl "ein sehr mutiger Schritt in unserer heutigen Gesellschaft, besonders in unserer Region. Denken Sie doch an ihre Zukunft."  :D


Selbstverständlich würde ich auch den Namen meines Partners mit der -ov Endung annehmen, sollten wir keine zufriedenstellende Lösung mit dem zuständigen Standesamt finden können.

(Erschwert wird die Lage dadurch, dass Nachwuchs ansteht und ich mich bisher nur oberflächlich mit den Möglichkeiten der Namensgebung in dem Fall beschäftigt habe. Ein einheitlicher Familienname ist perspektivisch gesehen sicherlich unkomplizierter als die Namensführung auf Dauer offen stehen zu lassen.)


Kann man sich im Standesamt einen Auszug aus dem russ. Namensrecht/deren Informationsquelle bzw. Rechtsgrundlage vorlegen lassen?

Im Internet finde ich keine näheren Informationen. Bevor ich den Amtsleiter kontaktiere, will ich mich auf etwas berufen können.

Bisher wurde mir durch die Beamtin mitgeteilt, dass ich das russ. Namensrecht eh nicht wählen darf, da ich dt. Staatsbürgerin bin.


Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von marquito_88 am 24.04.2016 um 11:04:10

SuzyVanPelt schrieb am 23.04.2016 um 23:37:46:
Kann man sich im Standesamt einen Auszug aus dem russ. Namensrecht/deren Informationsquelle bzw. Rechtsgrundlage vorlegen lassen? 


Einfach auf das von NotLupus genannte Art 47 EGBGB hinweisen (https://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html)

Zusätzlich gilt ja auch Art 10 EGBGB (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html) welches euch das Recht gibt:

(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesamt ihren künftig zu führenden Namen wählen

1.  nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder
2.  nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.


Bei unserem Standesamt hatte die Beamtin einen großen Wälzer mit allen internationalen Namensrechten wo Sie nachschauen konnte welches Recht in den Staaten angewendet wird... vielleicht gibt es das bei eurem Standesamt ja auch.

Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von Supi1982 am 24.04.2016 um 14:15:11
Ja, die Standesämter haben Zugriff auf eine Datenbank mit dem ausländischen Recht, mir hat man damals einen solchen Ausdruck gegeben, ich leite ihn dir per pn zu, dein Standesamt kann sich sicher einen aktuellen Auszug ziehen

Titel: Re: Namensführung nach russ. oder dt. Recht?
Beitrag von NeedHelp am 25.04.2016 um 09:39:53

Petersburger schrieb am 23.04.2016 um 17:11:18:
Das stimmt nicht.

Solche Fälle sind viel häufiger als Du glaubst - und von ausgelacht werden hat mir noch niemand erzählt.

Klar, dass nicht in jeder Situation  und von jedermann solche Namensführung ohne Erstaunen hingenommen wird - aber mehr auch nicht.


Kann ich nur bestätigen. Meine Frau hat ebenfalls die -ov Endung in ihrem Reisepass und Nationalpass. Die Grenzbeamten haben nie was gesagt und sonst wo sie mal ihren Pass vorzeigen musste haben lediglich gefragt, ob alles seine Richtigkeit hat.

Nach außen zu Freunden und Verwandten kannst du dich als -ova erklären, den Pass musst du ihnen ja nicht vorzeigen?  ;)

Dafür dass man 1 mal im Jahr in die Heimat fliegt, kann man sich die Fragerei ja doch auch erlauben? Dafür müsstest du in Deutschland jedem erklären, warum die Frau -ova heißt und der Mann -ov. Meine Mutter hat da ihre Erfahrungen gemacht und hat sich nach der Einbürgerung  das -a wegmachen lassen.

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