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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> 4EUFAM Umzug nach Deutschland
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Beitrag begonnen von Engineer Master am 18.03.2016 um 15:01:34

Titel: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 18.03.2016 um 15:01:34
Ich bin deutscher Staatsbürger und habe derzeit keinen Hauptwohnsitz in Deutschland.

Würde die Adresse meiner Mutter zum registrieren verwenden da sie noch in DE lebt. Das ist also kein Problem.


Ich bin seit dem Jahre 2012 in Irland und arbeite Vollzeit.
Meine Frau ist seit Juni 2013 in Irland und besitzt eine 4EU FAM Card.

Was wird benötigt um eine Registrierung für einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durchzuführen ?

Ich habe verschiedene Infos bekommen.
1. Die DE Botschaft in Dublin meint, dass wir ohne Visum einreisen und uns bei meiner Mutter anmelden können da wir die 4EUFAM besitzen.

2. Die lokale Ausländerbehörde meint, dass meine Frau ein Visum benötigt auch wenn sie eine 4EU Fam Karte besitzt.
Ich zitiere: "Nach der Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug kann bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden."

Ich bin verwirrt und hoffe, dass mir jemand genau infos geben kann.

Ich entschuldige mich für Grammatik und Rechtschreibfehler. Bin in UK aufgewachsen.

Vielen Dank. :)

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 18.03.2016 um 15:07:04
Die Botschaft hat Recht, ihr könnt mit dem 4 EUFAM (Aufenthaltskarte i.S.d Artikel 10 der RL 2004/38/EG) visumfrei einreisen, siehe § 5 Abs. 4 FreizügG/EU. Ferner gilt für deine Frau nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern mittels ausgeübter Freizügigkeit in einem anderen EU-Land die abgeleitete Freizügigkeit (s. EuGH C-456/12, Stichwort Mitnahme der Freizügigkeit). Sie hat Anspruch darauf, nach der Einreise und entsprechender Anmeldung, eine Aufenthaltskarte nach dem FreizügG zu bekommen.

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 18.03.2016 um 15:12:25
Antwort 1 ist richtig, Antwort 2 falsch.

Kann gut sein, dass Du selbst "schuld" bist an der falschen Antwort 2:
Wenn Du nach einem  elektronischen Aufenthaltstitel fragst - das ist ein Begriff aus dem Aufenthaltsrecht -, ist eine Antwort nach Aufenthaltsrecht nicht verwunderlich...

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 18.03.2016 um 15:35:04
Vielen Dank für die Antworten.

@Petersburger
Kannst du mich bitte vielleicht aufklären was ich falsch gemacht habe? Ein feedback wäre nett von dir :) Hätte ich vielleicht anders fragen sollen?

Also, wenn wir jetzt nach Deutschland reisen, müsste es möglich sein meine Frau zu registrieren. Würden wir dennoch einen eAT bekommen oder etwas anderes?

Ich entschuldige mich für so viele Fragen.  :-/

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von lottchen am 18.03.2016 um 16:07:58
Wurde eigentlich schon beantwortet. Nein, Deine Frau bekommt keinen eAT (nach Aufenthaltsrecht) sondern eine Aufenthaltskarte (wegen Mitnahme EU-Freizügigkeit). Was die einfachere Variante ist (weil ohne Visum).      

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 18.03.2016 um 16:16:59
Hallo lottchen,

Ich bedanke mich für die Aufklärung. Ich dachte, dass die Aufenthaltskarte auch eAT genannt wird. Sind wohl doch 2 versch. Sachen.

Ein Glück, dass das jetzt geklärt worden ist. Ich danke euch für die Zeit und wünsche noch ein schönes Wochenende.

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Petersburger am 18.03.2016 um 16:17:45

Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:35:04:
Kannst du mich bitte vielleicht aufklären was ich falsch gemacht habe?

Weiß ich nicht.
Ich vermute einfach, daß Du eAT oder Aufenthaltstitel gesagt hast - und damit selbst das Gespräch ins Aufenthaltsrecht geschoben hast.

Statt dessen: Meine Frau hat hier in Irland eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines EU-Bürgers - wir ziehen jetzt nach Deutschland - was muß ich tun, damit sie in Deutschland eine Aufenthaltskarte bekommt?

Kannst Dir die Frage aber auch schenken:
Die irische Aufenthaltskarte ist als Einreisedokument völlig ausreichend.
Nach der Einreise geht Ihr zur ABH umd macht die erforderlichen Angaben, damit die Behörde von Amts wegen die deutsche Aufenthaltskarte ausstellen kann.

Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:35:04:
Würden wir dennoch einen eAT bekommen oder etwas anderes?

Eine Aufenthaltskarte!
Das das Ding genauso aussieht wie ein eAT, macht es nicht zu einem eAT und führt bei Verwendung dieses Begriffes oder dieser Abkürzung nur zu Mißverständnissen!

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 18.03.2016 um 17:39:29
Danke nochmals. Das war wohl mein Fehler.
Den Unterschied werde ich mir aufjeden Fall merken.

Die nette Dame vom ABH meinte, dass mein Fall etwas komplex ist,
da meine Frau kein EU-Bürger ist und seit dem Jahre 2013 die Karte besitzt muss ich das Visum beantragen.
Anbei Ihre Email:


Sehr geehrter Herr XXX,

Besuchsaufenthalte sind mit der aufgeführten Aufenthaltskarte möglich, für einen längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet benötigt Ihre Frau jedoch zuvor ein entsprechendes Visum.  Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Nach der Einreise mit einem Visum zum Familiennachzug kann bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Der Link dazu noch;

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/717756420460

Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht EU-Bürger sind (sog. Drittstaatsangehörige), benötigen jedoch grundsätzlich ein Einreisevisum (vgl. hierzu "Verwandte Themen" - "Nationales Visum"). Ihnen stellt die Ausländerbehörde nach der Einreise von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern aus, die fünf Jahre gültig sein soll.


Bin ich jetzt auf dem komplett falschen Weg?

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Bayraqiano am 18.03.2016 um 17:46:00
Dass sie grundsätzlich ein Einreisevisum brauchen ist richtig, es gibt aber eine eindeutige Ausnahme in § 2 Abs. 4 FreizügG:

Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte, auch der eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, entbindet nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG [....] von der Visumpflicht.

Auch ist die Aussage der ABH hier falsch, Einreise zum Daueraufenthalt bedarfs keinesfalls eines Visums. Ihr bzw. Du musst konkret werden und euch auf das Freizügigkeitsrecht berufen. Wenn die ABH eine deutsche Vorschrift haben möchte, kann sie gerne Ziffer 1.3 der AvWV-FreizügG lesen (-> http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_freizuegg.pdf).

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von chr76 am 20.03.2016 um 10:47:10
Ich bin mit meiner libanesischen Frau im Auto mit der 4EUFam aus Irland mit der Fähre nach Cherbourg(Frankreich) gefahren, von dort weiter zu meinen Eltern nach Belgien.

In Belgien haben wir uns dann angemeldet und eine belgische Aufenthaltskarte nach EU-Recht erhalten, obwohl ich (auch) belgischer Staatsbürger bin. Die haben gar nicht versucht uns auf den "nationalen" Weg zu drängen. Ging völlig problemlos.

Hoffe es klappt bei Dir auch so einfach.

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 23.03.2016 um 12:18:53
Hallo,
Ich hab nochmals der ABH geschrieben. Hoffen wir mal, dass das endlich abgeschlossen werden kann.

chr76: Ich will auch nach DE fahren. Gab es irgendwelche Probleme beim Grenzübertritt?

regards

Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
Beitrag von Engineer Master am 24.03.2016 um 17:43:52
UPDATE:

Ich hab erneut eine Email erhalten.


Sehr geehrter Herr XXX,

meine Kollegin Frau XXX hat mir Ihren Fall übergeben, da Ihre Frau vom Buchstaben des Nachnamens in meinen Aufgabenkreis fällt.

Da Ihre Frau in Irland eine Aufenthaltskarte aufgrund der Familienzugehörigkeit zu einem Deutschen erhalten hat, kann Sie sich auf das Freizügigkeitsrecht ausnahmsweise berufen.

Eine visafreie Einreise nach Deutschland ist daher für Sie möglich.

Nach der Einreise ist allerdings unverzüglich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.  Die Regelungen hierzu richten sich dann nach dem Aufenthaltsgesetz und nicht nach dem Freizügigkeitsgesetz.

Am Telefon erzählten Sie meiner Kollegin, dass Ihre Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wir würden hierzu noch eine Kopie des deutschen Reisepasses benötigen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz aufgrund des Sorgerechts für ein deutsches Kind, bietet mehr Vorteile für Ihre Frau als die Erteilung einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Mit der Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (bei Vorliegen des Entsprechenden Sprachnachweises und Orientierungskurses) beantragt werden. Ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetzt hingegen wird erst nach 5 Jahren erworben.

Ich bitte Sie daher mir die Kopie des deutschen Reisepasses Ihrer Tochter noch zuzusenden und nach der erfolgten Einreise nach Deutschland in der Ausländerbehörde vorzusprechen. Gerne vereinbaren wir für Sie hierzu einen Termin.




Das hört sich sehr positiv an. Ich freue mich schon auf Deutschland. Ich kann es kaum erwarten!
Allerdings habe ich keine Info erhalten was für Dokumente benötigt werden.

Weiss jemand welche Dokumente für diesen Fall benötigt werden?

Ich möchte keine Zeit verschwenden.

Ich habe folgende Dokumente:

[list bull-redball]

  • Mein Arbeitsvertrag aus Irland
    Gültiger Pass
    Biometrisches Foto
    Heiratsurkunde
    Meine Meldebestätigung
    Meine Internationale Krankenversicherung aus Irland
    Lohnabrechnung der letzten 12 Monate
    Aktien Statement (Ich besitze Aktien als Saving)


    Danke euch nochmals :)

  • Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von trixie am 24.03.2016 um 18:02:03

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 17:43:52:
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz aufgrund des Sorgerechts für ein deutsches Kind, bietet mehr Vorteile für Ihre Frau als die Erteilung einer Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Mit der Aufenthaltserlaubnis kann bereits nach 3 Jahren die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (bei Vorliegen des Entsprechenden Sprachnachweises und Orientierungskurses) beantragt werden. Ein Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetzt hingegen wird erst nach 5 Jahren erworben. 

    Die vermeintlichen Vorteile der AE wegen des deutschen Kindes gegenüber der Aufenthaltskarte wegen Freizügigkeit sehe so nicht.
    Die Aufenthaltskarte kostet 28,80 Euro, die AE 110 Euro und die NE im Anschluss 135 Euro. Ausserdem muss deine Frau die Sprachkenntnisse nachweisen und den Orientierungskurs nachweisen, was auch wieder Geld und Zeit kostet.
    Ob deine Frau nun nach drei oder fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht hat, dürfte in meinen Augen keine große Rolle spielen.


    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 24.03.2016 um 18:22:03

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 17:43:52:
    Nach der Einreise ist allerdings unverzüglich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die Regelungen hierzu richten sich dann nach dem Aufenthaltsgesetz und nicht nach dem Freizügigkeitsgesetz.

    Das ist eine falsche Aussage. Schlicht und einfach falsch.

    Wenn die Freizügigkeit heute vorliegt, dann bleibt sie auch erhalten und kann weiter genutzt werden.

    Die "ist zu beantragen"- Aussage dagegen drängt den falschen Schluß auf, daß der genannte Antrag unumgänglich sei. Das ist aber nicht richtig.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 24.03.2016 um 19:42:43
    Na super...
    Wurde ich doch falsch informiert.  :-/

    Ich weiss jetzt auch nicht mehr was ich schreiben bzw antworten soll. Wieso ist das so kompliziert einfach wieder zurück nach Deutschland zu ziehen?

    Sollte ich mich wiederholen und mitteilen, dass ich eine Aufenthaltskarte benötige?

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von trixie am 24.03.2016 um 19:48:56

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 19:42:43:
    Sollte ich mich wiederholen und mitteilen, dass ich eine Aufenthaltskarte benötige? 

    Du brauchst keine, aber deine Frau.


    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 19:42:43:
    Wurde ich doch falsch informiert

    Nicht ganz, denn der SB der ABH stellt eben auf die FZF zum deutschen Kind ab, welche aber nicht notwendig ist.

    Wenn du das Schreiben des SB aufmerksam liest, dann stellst du ja genau die besagten Widersprüche selber fest, zwischen Freizügigkeitsgesetz und AufenthG.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 24.03.2016 um 20:04:30
    Hi Trixie,


    trixie schrieb am 24.03.2016 um 19:48:56:
    Du brauchst keine, aber deine Frau.

    Genau, nur meine Frau da ich ja deutscher bin. Sorry, hätte meine Frau erwähnen sollen.

    Was würdest du mir denn vorschlagen?

    Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen, dass meine Frau gerne eine Aufenthaltskarte beantragen möchte, und uns bewusst ist, dass das Daueraufenthaltsrecht erst nach 5 Jahren beantragt werden kann?

    Danke für deine Zeit und Hilfe, Trixie.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von trixie am 24.03.2016 um 20:29:56

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
    Was würdest du mir denn vorschlagen?

    Deine Frau geht zur ABH und legt diese Unterlagen vor:
    http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm#5a
    Die ABH hat eine Bescheinigung auszustellen, dass die Unterlagen vorgelegt wurden.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von erne am 24.03.2016 um 20:33:37

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
    Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen, dass meine Frau gerne eine Aufenthaltskarte beantragen möchte


    warum nicht einfach einreisen und ein Aufenthaltskarte aufgrund der mitgenommen Freizügigkeit beantragen. Mit entsprechenden Nachweisen, also dass DU jahrelang in EU ausserhalb Deutschlands gelebt *und* gearbeitet hast und mit der Kopie der 4EU FAM Card aus Irland Deiner Frau.

    Die ABH sollte dann entweder die Aufenthaltskarte erteilen oder aber den Antrag schirftlich mit Rechtsbelehrung ablehnen ... was aber dann bei einer Klage leichts Spiel für Euch wäre

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von grisu1000 am 24.03.2016 um 22:08:35

    Engineer Master schrieb am 24.03.2016 um 20:04:30:
    Sollte ich persönlich vorbeigehen und das "diskutieren" oder freundlich per Email darauf hinweisen


    Nein, deine Frau geht zur ABH und beantragt eine Aufenthaltskarte. Bei Abwimmeln schreibt man den Antrag formlos und wirft in den Behördenbriefkasten. Damit ist der Aufenthalt legal und die ABH ist am Zuge.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 25.03.2016 um 09:47:27
    Es ist IMHO wesentlich, daß der Unterschied nicht unbeachtet bleibt:


    grisu1000 schrieb am 24.03.2016 um 22:08:35:
    beantragt eine Aufenthaltskarte

    ist falsch:
    Sie macht die erforderlichen Angaben, damit diese von Amts wegen ausgestellt werden kann.


    grisu1000 schrieb am 24.03.2016 um 22:08:35:
    Damit ist der Aufenthalt legal

    Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.
    Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von trixie am 25.03.2016 um 10:35:19

    Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
    Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung. 

    Gesetzt den Fall, die Ehefrau läßt sich ein wenig Zeit, die erforderlichen Angaben zu machen und gerät in eine Personenkontrolle der Polizei. Wie soll dann in kurzer Zeit festgestellt werden, ob sie sich legal in Deutschland aufhält, vorallem dürfte die mitgenommene Freizügigkeit des Ehemanns nicht jedem sofort bekannt und nachvollziehbar sein?


    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 25.03.2016 um 10:49:53

    trixie schrieb am 25.03.2016 um 10:35:19:
    Gesetzt den Fall, 

    Nett, daß schon wieder eine weiterführende Frage kommt, die mit der zitierten Aussage nichts zu tun hat.

    Gleichwohl aus dem Startbeitrag:

    Engineer Master schrieb am 18.03.2016 um 15:01:34:
    Meine Frau ist seit Juni 2013 in Irland und besitzt eine 4EU FAM Card.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von grisu1000 am 25.03.2016 um 12:10:21

    Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
    Sie macht die erforderlichen Angaben, damit diese von Amts wegen ausgestellt werden kann.


    Nach jetziger   Korrespotenz der ABH beabsichtigt sie den Rückkehrfall gem. AufenthG zu bearbeiten. Deshalb habe ich bewußt Antrag auf Aufenthaltskarte geschrieben und ich würde es auch so in die Mitteilung an die ABH schreiben. Das ist juristisch nicht korrekt, aber um der ABH klar zu machen das man zu diesem Zeitpunkt keine AE will.


    Petersburger schrieb am 25.03.2016 um 09:47:27:
    Diese Formulierung läßt die Vermutung zu, daß ohne den "Antrag im Kasten" der Aufenthalt nicht legal sei.
    Er ist nicht damit legal, sondern er ist es auch ohne diese Handlung. 


    Er ist legal, aber die ABH denkt  hier IMHO noch in Kategorien des AufenthG. Um keinen Angriffspunkt zu geben würde ich die Mitteilung, das man ein Rückkehrfall nach FreizügG ist, sofort machen.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Petersburger am 25.03.2016 um 12:50:43
    Also ist das unterschiedliche Herangehensweise.

    Ich persönlich halte das so:
    Wenn ich einen glasklare Position habe, dann ziehe ich das absolut konsequent durch. Schon deshalb, um keine Gedanken oder Sprüche "Der beantragt das nur, also ist er sich nicht sicher ..." zu füttern.

    Ob der TS in der Kommunikation mit der ABH Deinem Beispiel folgen möchte, ist selbstverständlich seine Sache.

    Hier im Forum sollten wir durch solche Formulierungen aber keinen falschen Eindruck unterstützen.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 29.08.2016 um 11:25:37
    Hallo nochmal,

    Ich bin jetzt in Deutschland angekommen und bin auch zur ABH. Die Dame meinte, da ich mich jetzt in DE befinde, muss ich mich an das Ausländergesetz halten. Sie hat noch nie was von einer mitgenommenen Freizügigkeit gehört. Die hat darauf bestanden, dass das Formular(eAT Antrag) ausgefüllt wird. Es ist egal ob ich nun für 4 Jahre im Ausland war oder nicht.
    Nach einer kurzen Erklärung ging sie zu anderen Kollegen und fragte dort nach. Danach drückte Sie mir einen anderen Zettel in die Hand (EU-Bürger - Antrag für Familienangehörige (EU/EWR) )

    Den muss ich nun ausfüllen.

    Wo ist denn das Problem? Meine Frau ist keine EU Bürgerin, hat aber die 4 EU Fam Card da ich als Deutscher in Irland gearbeitet habe.

    Entweder bin ich zu dumm, erkläre das falsch, oder die Dame hatte keine Ahnung.

    Ich halte euch auf dem laufenden. So langsam gebe ich die Hoffnung auf :'(

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Alacrity am 29.08.2016 um 14:10:12
    Weil du im EU Ausland jahrelang deine Freizügigkeit genutzt hast, wirst du, obwohl du Deutscher bist, wie ein EU Bürger und deine Frau wie die Frau eines EU-Bürgers behandelt.

    Deine Frau genießt dadurch Vorteile, die Ehepartner anderer Deutscher, welche sich nicht auf mitgenommene Freizügigkeit berufen können, nicht haben.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von erne am 29.08.2016 um 18:38:59

    Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
    Entweder bin ich zu dumm, erkläre das falsch, oder die Dame hatte keine Ahnung.


    offenbar ( "hatte" sic!)


    Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
    So langsam gebe ich die Hoffnung auf

    warum denn?


    Engineer Master schrieb am 29.08.2016 um 11:25:37:
    Nach einer kurzen Erklärung ging sie zu anderen Kollegen und fragte dort nach. Danach drückte Sie mir einen anderen Zettel in die Hand (EU-Bürger - Antrag für Familienangehörige (EU/EWR) )

    so ist doch alles in Ordnung
    (DU bist der EU Bürger, und sie die Familienangehörige, die entsprechenden Antrag auf die Aurenthaltskarte stellen muss)




    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 27.09.2016 um 16:30:07
    Update: Die Mitarbeiterin ignoriert meine Anrufe, meine Briefe und meine Emails. Es wurde mir noch keine Bestätigung zugeschickt und wenn ich bei der AB anrufe, kann mir keine Info gegeben werden, da der Sachbearbeiter sich um den Fall kümmert.

    WOW. Ich habe wirklich die Schnauze gestrichen voll. 1 Monat und noch keine Bestätigung für den eingang meines persönlich eingeworfenen Briefes.

    Story continues... >:(

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von grisu1000 am 28.09.2016 um 00:34:08

    Engineer Master schrieb am 27.09.2016 um 16:30:07:
    Update: Die Mitarbeiterin ignoriert meine Anrufe, meine Briefe und meine Emails. Es wurde mir noch keine Bestätigung zugeschickt und wenn ich bei der AB anrufe, kann mir keine Info gegeben werden, da der Sachbearbeiter sich um den Fall kümmert.

    WOW. Ich habe wirklich die Schnauze gestrichen voll. 1 Monat und noch keine Bestätigung für den eingang meines persönlich eingeworfenen Briefes.


    Erst mal ruhig bleiben. Deine Ehefrau hat seit Einreise eine unbefristetes Aufenthaltsrecht augfgrund des Rückkehrfalles nach EU-Freizügigkeit in Deutschland. Aufenthaltkarte ist eine reine Bescheinigung dieser EU-Freizügigkeit, das Recht hat sie jetzt schon.

    Ihre einzige Pflichten sind eine Anmeldung bei der Meldestelle und Angaben bei der ABH, damit die ABH die Aufenthaltkarte ausstellen kann. Hat sie diese Angaben gemacht, hat sie eine Anrecht auf die unmittelbare Bescheinigung über diese Tatsache und nach 6 Monaten auf eine Aufenthaltskarte.

    Es geht also gegenwärtig nur um die Bescheinigung nach 5 VwV zum FreizügG/EU. Ich würde einfach einen Brief (nicht email) mit Fristsetzung 2 Wochen zur Ausstellung dieser Bescheinigung senden. Anschließend dann entweder Fachaufsichtsbeschwerde oder Brief an den Leiter der ABH. Gehe aber davon aus der die den Fall nicht kennen, also Erklärungen erforderlich. Kopien der Brief, E-Mails der ABH, in denen deiner Ehfrau die Freizügigkeit verweigert wird sind dabei sicherlich hilfreich.

    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 28.09.2016 um 11:43:14
    Nach offizieller Beschwerde:
    Wir haben einen Bestätigung erhalten und haben einen Termin nächste Woche für den 'Aufenthaltstitel'.
    Meine Frau muss Fingerabdrücke hinterlassen und eine Sicherheitsbefragung ausfüllen. ( ? :-? )

    Es kann uns auch Info gegeben werden, wie es mit der Aufenthaltskarte für die Frau aussieht.

    Teil der Email:

    Zitat:
    Für die weitere Bearbeitung ist noch die Abnahme der Fingerabdrücke und das Ausfüllen der Sicherheitsbefragung Ihrer Frau notwendig.

    Hierzu kann ich Ihnen für nächste Woche gerne einen Termin anbieten.

    Ich kann Ihnen zu diesem Termin auch bereits sagen wie es mit der Aufenthaltskarte für Ihre Frau aussieht
    .



    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Aras am 28.09.2016 um 12:05:53
    Fingerabdrücke gehen in Ordnung.

    Die Sicherheitsbefragung könnte möglicherweise im Einklang mit der Richtlinie, da nur bei erheblicher Gefahr der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der Aufenthalt verweigert werden kann. Andererseits darf es ggf. garnicht erst regelmäßig erfragt werden.
    Sicherheitsbefragung sieht dann wahrscheinlich aus wie ein mehrseitiges Formular mit den Fragen: "Sind oder waren Sie Angehöriger der Organisation X? Haben Sie diese Organisation jemals unterstützt?"


    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 28.09.2016 um 12:12:23
    Ok. So ein Mist, als ob jemand gefährliches die ehrlich beantwortet.  ;D

    Wenn das rechtens ist, gehe ich zum Termin.
    Mal schauen was dann kommt.

    Neue Überraschung eventuell. ;)

    Update folgt....


    Aras schrieb am 28.09.2016 um 12:05:53:
    Fingerabdrücke gehen in Ordnung.

    Die Sicherheitsbefragung könnte möglicherweise im Einklang mit der Richtlinie, da nur bei erheblicher Gefahr der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit der Aufenthalt verweigert werden kann. Andererseits darf es ggf. garnicht erst regelmäßig erfragt werden.
    Sicherheitsbefragung sieht dann wahrscheinlich aus wie ein mehrseitiges Formular mit den Fragen: "Sind oder waren Sie Angehöriger der Organisation X? Haben Sie diese Organisation jemals unterstützt?"


    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von Engineer Master am 06.10.2016 um 12:24:38
    Eine Frage:

    Wenn meine Frau jetzt Ihre Aufenthaltskarte bekommt, können wir ja nach 3 Jahren Aufenthalt in DE die Staatsbürgerschaft beantragen, da wir schon seit 4 jahren verheiratet sind.

    Verstehe ich das richtig?

    Danke euch


    Zitat:
    Voraussetzungen zur Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz:

    Die Einbürgerung von Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger hat zum Ziel, dass Sie sich durch Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schnell und leicht in Deutschland integrieren. Daher verkürzt sich der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.



    Titel: Re: 4EUFAM Umzug nach Deutschland
    Beitrag von T.P.2013 am 06.10.2016 um 17:01:01

    Engineer Master schrieb am 06.10.2016 um 12:24:38:
    Verstehe ich das richtig?


    Hallo,

    ja.

    Gruß

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