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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
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Beitrag begonnen von anluty am 18.02.2016 um 17:50:08

Titel: Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
Beitrag von anluty am 18.02.2016 um 17:50:08
Hallo,

ich frage hier stellvertretend für einen syrischen Flüchtling der eine Familienzusammenführung mit seinen Eltern machen möchte sobald er seinen positiven Bescheid erhalten hat.

Wir haben sämtliche Informationen zusammengetragen die wir benötigen. Er ist 20 Jahre alt und kann somit eine Familienzusammenführung beantragen (laut Aussage der Caritas und des Internationalen Bundes) da die Grenze bei 21 liegt. Seine Eltern haben jetzt Angst das sich das alles so lange in die Länge zieht bis er 21 ist. Ich bin davon überzeugt das das Datum des Antrages bindend ist (da ist er auf alle Fälle noch 20 Jahre alt) und nicht wie lange sich das in die Länge zieht.

Kann mir das jemand so bestätigen das ich die Eltern in der Hinsicht beruhigen kann? Vielen Dank im voraus.

Titel: Re: Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
Beitrag von reinhard am 18.02.2016 um 19:04:13
Eine Familienzusammenführung gibt es nur für seine Ehefrau und die minderjährigen Kinder.

Alle anderen Erwachsenen sind davon nicht betroffen, die brauchen eigene Gründe um herzukommen.

Titel: Re: Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
Beitrag von anluty am 18.02.2016 um 19:48:12
Er kommt aus Syrien. Ich weiß nicht ob das ne Rolle spielt. Wie gesagt haben wir diese Information zuerst von der Caritas erhalten die uns dann zum Internationalen Bund gesendet haben die das widerum auch bestätigt haben. Ich bin jetzt echt verwirrt das das nicht stimmen soll.

Titel: Re: Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
Beitrag von deerhunter am 18.02.2016 um 22:26:33
Ab 18 ist er kein Kind mehr und da gibt es nur eine FZF der Ehefrau und der Kinder unter 18

Titel: Re: Familienzusammenführung eines Flüchtlings mit seinen Eltern
Beitrag von lottchen am 18.02.2016 um 23:32:12
https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/index.html#refugee

Hier steht eigentlich alles. Und es ist immer nur die Rede von "minderjährigen Schutzberechtigten". Und minderjährig ist man in D doch nur unter 18.

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