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Beitrag begonnen von Ich35 am 11.02.2016 um 16:06:57

Titel: BeschV 26 neue Regelung ab 01.01.2016!???
Beitrag von Ich35 am 11.02.2016 um 16:06:57
Hallo nach ner langer Zeit:)


Ich hab da eine Frage und betrifft die neue Regelung im BeschV 26 ...ich bin voll erwerbsgemindert und bin auf eine Haushaltshilfe angewiesen und wollte fragen ob ich jemanden aus Ländern wie Serbien oder Bosnien einstellen kann!? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden ..muss die Person die ich im Haushalt beschäftigen will die deutsche Sprache können ..reicht es wenn ich ihre Sprache verstehe !??

Zweite frage : können Bosnier nach neuer Regelung eine selbstständige Arbeit ( Gewerbe ) nachgehen und gibt da besondere Vorraussetzungen !???

Vielen Dank für jede Antwort :)

Titel: Re: BeschV 26 neue Regelung ab 01.01.2016!???
Beitrag von reinhard am 11.02.2016 um 16:16:29
Ja, grundsätzlich ist es möglich, jemandem aus Bosnien oder Serbien eine solche Tätigkeit anzubieten. Der Lohn muss allerdings zum Leben in Deutschland reichen.

Mit dem (noch nicht unterschriebenen) Arbeitsvertrag muss dann bei der Ausländerbehörde die Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die wird gegeben, wenn es keine deutschen oder hier lebenden ausländische Arbeitslosen gibt. Dazu holt die Ausländerbehörde selbst eine Stellungnahme der Arbeitsverwaltung ein.

Mit dem Vertrag und der Arbeitserlaubnis muss die Bosnierin oder die Serbin dann in Serajevo oder Belgrad das Visum beantragen und kann kommen.

Eine Selbständigkeit ist dann noch lange nicht möglich.

Titel: Re: BeschV 26 neue Regelung ab 01.01.2016!???
Beitrag von Ich35 am 11.02.2016 um 16:34:58
Vielen Dank Reinhard :)

Nehmlich ist die Frage wie hoch soll das Gehalt sein wenn die Person bei mir wohnen kann und das Essen auch von mir gesichert sind...was könnte ich in dem Arbeitsvertrag eingeben!?? Vielleicht ein Tipp !? Und tja...warum muss eine Vorgangsprüffung durchgeführt werden wenn s um Person von vertrauen geht ...ist halt ne bekannte ...ich würde gerne nur die Person einstellen ..keinen anderen  :-?

Titel: Re: BeschV 26 neue Regelung ab 01.01.2016!???
Beitrag von erne am 11.02.2016 um 16:39:16

Ich35 schrieb am 11.02.2016 um 16:34:58:
warum muss eine Vorgangsprüffung durchgeführt werden wenn s um Person von vertrauen geht ...ist halt ne bekannte ...ich würde gerne nur die Person einstellen ..keinen anderen


weil dieses Argument das Gesetz ab adsurdum führen würde ... und dazu sind Gesetze nicht gemacht.
Ist Vorrangprüfung vorgeschrieben kommt es nicht darau an, ob du NUR jemand anderen einstellen willst

Titel: Re: BeschV 26 neue Regelung ab 01.01.2016!???
Beitrag von reinhard am 12.02.2016 um 13:05:52
Das Gehalt muss einfach so hoch sein, dass sie davon leben kann. Ob Du das in Geld oder in Essen bezahlst, ist egal. Die Haushaltshilfe muss auch alles versteuern. Es muss im Arbeitsvertrag alles stehen, was sie bekommt.

Falls es arbeitslose Haushaltshilfen ein Deiner Region gibt, wird der Antrag abgelehnt.

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