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Beitrag begonnen von Tate am 06.02.2016 um 22:07:39

Titel: Arbeitsmarktprüfung ist negative: Was tun?
Beitrag von Tate am 06.02.2016 um 22:07:39
Hallo liebe Leuchte,

Ich bin seit anderthalb Jahren in Deutschland und habe 1 Jahr als Exportsachbearbeiterin gearbeitet.
Ich bin nach Deutschland mit einem Visum als Hochqualifizierte angekommen. Obwohl bei der Antragstellung zur Erteilung des Visums zur Arbeitsplatzsuche  ich genau dieses Profil angegeben habe (Exportsachbearbeiterin), und die passende Arbeitstelle bekommen habe (mit Fremdsprachen), war mir ein Arbeitserlaubnis abgesagt. Mit einem Rechtsanwalt haben wir es geschafft.

Mein neuer Arbeitsvertrag ist für eine Anstellung im gleichen Bereich und mit vergleichbaren Aufgaben, aber bei einem anderen Arbeitgeber (und besserer Bezahlung - ist 2.300 EUR Brutto monatlich) und ist unbefristet. Die Arbeitsmarktprüfung ist jetzt wieder negative.

Begründung:
1)niedrieger Gehalt (jetzt habe ich aber besser als früher),
2) 28 Urlaubstage anstatt 30 (wirklich?)
3)Muss im Finanzbereich sein, da ich Finanzen studiert habe (ich habe schon Arbeitserlaubnis als Exportsachbearbeiterin bekommen, jetzt geht es nur um Arbeitgeberwechsel) !

Ich vermute mein Arbeitserlaubnis wird jetzt wieder abgesagt.

Ich muss jetzt wieder ganzes Prozes  mit einem Rechtsanwalt durchgehen?  :(

Vielen Dank,
Tate

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